5. März 2008, ergänzt am 14. April 2009

Pervers und tierverachtend:

Beim Wettbewerb um die Schöneuter-Siegerin an der  Landwirtschaftsausstellung "Tier+Technik" in den OLMA-Hallen:

Zugeklebte Zitzen!

Damit sie vor der Jury ein schön pralles Euter haben, werden sie vor dem Schönheitswettebwerb zwei Tage lang nicht gemolken, und damit die Milch nicht heraustropft, werden ihnen die Zitzen zugeklebt. Die Hochleistungskühe leiden unter Milchdruck.

Das Titelbild des Ausstellungskatalogs sagt deutlich um was es einzig geht: möglichst grosse Euter, möglichst viel Milch, maximaler Gewinn. Das Tier zur Produktionsmaschine degradiert:

Hinweise eines Viehhändlers, der solche Methoden ablehnt und mit Doping vergleicht, brachte den VgT auf die Spur. Tatsächlich: Nicht wenige der Aussteller klebten tatsächlich die Zitzen mit einem transparenten Kleber zu und tatsächlich wurden die Kühe vor dem Schönheitswettbewerb zwei Tage lang nicht gemolken, damit sie "schön" grosse und pralle Euter haben.

Oben: Lösungsmittelgeruch in der Luft: Viehzüchter beim Verkleben der Zitzen

Unten: so sieht das Resultat aus, nachdem der Kleber erhärtet ist:

Zugeklebte Zitzen

Zum Tatbestand der Tierquälerei gehört auch das Wegreissen des Klebers von den Zitzen nach der Schau.

Kuh mit zugeklebten Zitzen

unten: Detailaufnahme

Die naturentfremdete, tierverachtend-technokratische Gesinnung vor allem der Jungbauern zeigt sich auch im systematischen Verstümmeln der Kühe durch Enthornen. (Mehr zu diesem technokratisch-rücksichtslosen Unsinn: www.vgt.ch/doc/enthornen).

So kommt es denn, dass in diesen Kreisen hässliche Kühe zu Schönheitsköniginnen erklärt werden.

Oben: Unproportioniert-hässliche Schönheitsköniginnen: Rieseneuter und verstümmelter Kopf

Eine Kuh mit zugeklebten Zitzen und schmerzhaften Druckstellen am Sprunggelenk.

Solche Druckstellen, die oft zu Geschwüren ausarten, sind die Folge davon, dass die schweren Tiere im Anbindestall auf einstreulosen Hartgummimatten liegen müssen. Eine verbreitete Tierquälerei, die von den Tierschutzbeamten geduldet wird, obwohl Artikel 17 der Tierschutzverordnung Stroheinstreu vorschreibt. Die Bauern wissen ganz genau, was unter Einstreu zu verstehen ist: An den Landwirtschaftsausstellungen wie hier hat es für das Publikum immer viel Einstreu, im Stall gar nichts, wie offensichtlich bei dieser Kuh mit den schmerzhaften Druckstellen.

Oben: zugeklebte Zitzen und Druckstellen am Sprunggelenk.

Unten: So sieht der Alltag in den Kuhställen aus: Die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu fehlt. Das Bundesamt für Veterinärwesen beugt diese Vorschrift derart, dass auch gänzlich fehlende Einstreu der Einstreuvorschrift genügt: Es reiche, wenn der Boden rutschfest sei. Man beachte die Druckstelle am Gelenk dieser Kuh; dieser Fall wurde vom Bundesamt für Veterinärwesen ausdrücklich als gesetzteskonform erklärt und eine Beschwere des VgT abgewiesen (www.vgt.ch/vn/0101/zuercher_tierschutzverhinderung.htm)

An Ausstellungen dagegen haben die Kühe immer reichlich Stroh. Die Bauern wissen ganz genau, was unter "Einstreu" zu verstehen ist:

Gemäss Reglement für Viehausstellungen sind "übermässige Zwischenmelkzeiten" verboten. Ein schönklingender Gummiartikel ohne Wirkung - wie im Tierschutz halt so üblich. Wenn diese Vorschrift  ernst gemeint wäre, hätte sie klipp und klar formuliert werden können, etwa so: "Als übermässig gelten 15 Stunden und längere Zwischenmelkzeiten."

Im Februar 2009 fand diese Viehschau erneut mit zugeklebten Zitzen und zwei Tage lang nicht gemolkenen Hochleistungskühen statt. Die Kühe zeigten wegen dem extremen Milchdruck Schmerzreaktionen, verkrampft angezogene, gegen die Euter gepresste Hinterbeine. Das seit Frühjahr 2008 hängige Strafverfahren (bei Untersuchungsrichter Jörg Gross, Staatsanwaltschaft St Gallen) macht den Züchtern offensichtlich keinen Eindruck.

Es ist allgemein bekannt, dass das Nichtmelken von Hochleistungskühen Schmerzen verursacht. Das weiss auch jede Frau, die schon mal gestitllt hat.

Das Trockenstellen von Kühen einige Wochen vor der Geburt ist nicht zu Vergleichen mit dem Nichtmelken während der Laktation. Beim Trockenstellen hat eine Kuh eine stark verminderte Milchleistung und die Milchproduktion wird hier für längere Zeit eingestellt, damit sich das Gewebe und der Organismus erholen können. Bei den Viehschauen dagegn handelt es sich um eine kurzfristige Unterbrechung des Melken bei voller Milchleistung. Nach der Vieschau werden die Kühe wieder gemolken. Das verursacht unnötige Schmerzen.

 

Stellungnahme von Prof Josef Troxler, Veterinärmedizinische Universität Wien, zum Nichtmelken von Kühen an Viehschauen:

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass dies für hochlaktierende Kühe nicht zumutbar ist, da der Euterschmerz sehr wohl die Tiere plagt.
Vorerst sind aber auch rechtliche Punkte zu berücksichtigen:

1. Schweiz: Gemäß Art. 157 Abs. 4 der Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 ist Milchvieh in der Laktation zweimal täglich zu melken - also ganz unabhängig von einem allfälligen Transport oder Ausstellung.

2.Transportbestimmungen der EU (der Vollständigkeit halber): Gemäß Anhang I, Kapitel 1 Nr. 6 der VO (EG) 1/2005 müssen laktierende Kühe (Schafe und Ziegen) in Abständen von maximal 12 Stunden gemolken werden, sofern die Nachkommen nicht mitgeführt werden. Dies ist eine Voraussetzung für die Transportfähiglkeit der Tiere.
Kommentar: Zu Ausstellungen werden die Tiere ja transportiert.

Diese zwei gesetzlichen Bestimmungen zeigen, dass der Gesetzgeber sehr wohl davon ausgegangen ist, dass ein über 12 Stunden hinausgehendes Aussetzen des Melkens für die Tiere mit Schmerzen und Qualen verbunden ist.

Weiter muss man bedenken, dass solche Viehausstellungen noch mit weiteren Belastungen (keine geregelte Futteraufnahme, Wasserentzug, Transport- und Ausstellungsstress durch fremde Tiere und Menschen) verbunden sind. Dies könnte auch zu einem Milchrückgang führen. Das rechtfertigt aber nicht das Aussetzen des Melkens, da die Euteranspannung trotzdem besteht.
Die Anpassung der Kühe an verlängerte Melkintervalle ist möglich. Dies ist aber ein langsamer Prozess, der mit einem Milchrückgang und Verschlechterung der Milchqualität verbunden ist. Dies wird ja praktisch beim Trockenstellen der Kühe am Ende der Laktation ausgenutzt. In dieser Phase ist die Kuh aber nicht mehr in der Volllaktation und somit das Euter weniger angespannt.

Es gibt einige wissenschaftliche Arbeiten dazu. Die meisten wissenschaftlichen Untersuchungen gehen aber der Frage nach, welchen Vorteil mehr als zweimal (meistens 3 mal, bei Roboter bis 4 mal) Melken für die Kühe und die Milchleistung bringt. Dazu wurden auch Erhebungen zu Milchzusammensetzung und Milchqualität gemacht. Interessant ist die Feststellung, dass bei einmaligem Melken die Milchleistung zurück geht und die Milchqualität schlechter wird (d.h. weniger geeignet für die Verarbeitung ist), als Anpassung an die Belastung des Euters. Diese über Tage gehenden Prozesse sind ja durchaus normal, nicht aber eine Situation, wo die Kuh für eine Viehschau einem plötzlichen Stress durch nicht Melken ausgesetzt ist. Indikatoren dafür sind höhere Euterspannung (für die Kuh sicher unangenehm, wenn nicht sogar schmerzhaft, der Gang ist beeinträchtig und nachgewisen konnte werden, dass die Kühe in dieser Situation weniger lang liegen, länger zum Aufstehen und Abliegen brauchen und unruhiger sind (Hin- und Hertreten, Ausschlagen beim Melken).

 

Das Nichtmelken von Kühen während der Laktation gilt in der Rechtspraxis schon lange als strafbare Vernachlässigung der Tiere.  Es kam deswegen verschiedentlich zu Veurteilungen:

- Am 26. September 2001 wurde ein Bauer im Kanton Waadt verurteilt. Der ihm vorgeworfene Sachverhalt lautete: "Der Beschuldigte melkt fünf Kühe während der Laktationsphase über eine längere Zeitspanne nicht, obwohl er sie zweimal täglich melken müsste." (www.tierimrecht.org/de/faelle/detail.php?id=1497)

- Am 25. Dezember 2005 wurde ein Bauer im Kanton Bern verurteilt. Der ihm vorgeworfene Sachverhalt lautete: "Der Beschuldigte lädt sein Rindvieh nicht unverzüglich nach dem Transport aus, was dazu führt, dass die Tiere während des Transportes zur Schlachtung ungenügend ausgestallt, gefüttert und gepflegt sind. Des Weiteren unterlässt er es, Hochleistungskühe zu melken und Begleitdokumente gemäss allgemeinen Bestimmungen vollständig auszufüllen."
(www.tierimrecht.org/de/faelle/detail.php?id=2423)

 

Unfähige St Galler Veterinärbeamte

Am 3. März 2009 fragte der VgT den zuständigen Kantonstierarzt Dr Giger:

"An der diesjährigen Viehschau an der Ausstellung Tier+Technik waren wieder die gleichen Missstände zu sehen: verklebte Zitzen, 2 Tage nicht gemolkene Kühe mit verklebten Euterzitzen, deutliche Anzeichen von Schmerz.
Spätestens seit wir diese Missstände vor einem Jahr publik gemacht haben,
sind Ihnen diese bekannt. Warum haben Sie nichts unternommen?"

Antwort von Kantonstierarzt Giger (zu Tränen rührend, wie der sich Mühe gibt):

"Wir haben nicht nichts unternommen. Es wurde ein zusätzlicher Amtstierarzt zur Kontrolle aufgeboten, der als ausgewiesener Fachmann anerkannt ist und Herr Gross, UAK St.Gallen, hat alles Menschenmögliche gemacht, um in den Besitz von eindeutigen Beweisen für Verstösse gegen die Tierschutzvorschriften zu gelangen. Es ist eben nicht so einfach, Ihre Anschuldigungen zu beweisen. Falls Sie klare Beweise dafür haben, dass die Kühe 2 Tage nicht gemolken wurden und deutliche Anzeichen von Schmerz zeigten, wird Ihnen Herr Gross sicher dankbar sein. Das Verkleben der Zitzen mit Collodium ist nicht grundsätzlich verboten. Dieses Mittel ist legalerweise auf dem Markt und wird auch ausserhalb von Ausstellungen bei Kühen mit Milchfluss routinemässig eingesetzt."

Rückantwort VgT an Dr Giger:

Ihr Hinweis auf Untersuchungsrichter Gross ist voll daneben. Es liegt an Ihnen, Tierschutz,ontrollen durchzuführen, das macht sicher nicht das Untersuchungsamt, und Untersuchungsrichter Gross hat nicht "alles Menschenmögliche gemacht, um in den Besitz von eindeutigen Beweisen" zu gelangen, sondern einfach von mir Beweise verlangt,und die habe ich ihm gegeben, nämlich Aufnahmen mit versteckter Kamera.
Der Vollzug der Tierschutzvorschriften ist Ihre Aufgabe, nicht die von Herrn Gross. Und ihr "ausgewiesener Fachmann" hat ganz offensichtlich nicht sachgerecht kontrolliert, sondern nur ein bisschen mit den Kollegen dort geplaudert, Kaffee getrunken und ist dann pünktlich bei Büroschluss nach Hause gegangen. Was ist das für ein "ausgewiesener Fachmann", der nicht feststelleln kann, dass Euter unter übermässigem Milchdruck stehen? Es ist nicht unsere Aufgabe, Tierschutzkontrollen durchzuführen, dennoch überlässt man die Beweisbeschaffung einfach unserer ungeliebten Tierschutzorganisation, die dafür regelmässig mit unkooperativem Verhalten arrogant vom Amtsschimmel herab abgestraft wird. Wir haben Beweise geliefert, dass die Zitzen verklebt und die Kühe mehr als 24 lang nicht gemolken wurden. Trotzdem gingen diese Missstände dieses Jahr wieder fröhlich weiter. Ein Skandal sondergleichen, das Ganze. Mit amtlichen Befugnissen ausgestattet wäre es ohne weiteres möglich, das Nichtmelken während 48 Stunden an einer grossen Ausstellung in den Olma-Hallen festszustellen. Ihr Veterinäramt zeigt sich einmal mehr völlig inkompetent."

 

Strafverfahren eingestellt

Diese Inkompetenz und Bequemlichkeit der St Galler Veterinärbeamten führten dazu, dass ein Strafverfahren eingestellt wurde: Nach der Ausstellung vom Februar 2008 reichte der VgT eine Strafanzeige gegen mehrere Bauern ein, welche ihren Ausstellungskühen die Zitzen zugeklebt hatten. Das Untersuchungsamt St Gallen (Jörg Gross) hob im März 2009 alle Strafverfahren auf - mangels Beweisen, wie er behauptet. Der verwendete Klebstoff sei zähflüssig, nicht erhärtend, und schmerze nicht beim Entfernen.

Diese Behauptung ist offensichtlich falsch wie obige Aufnahmen des VgT belegen. Es ist deutlich zu sehen, dass der Klebstoff erhärtet ist und teilweise wie ein durchsichtiger Kunststoff von den Zitzen absteht. Die Behauptung, das Entfernen dieses Klebers sei schmerzlos, steht in der Aufhebungsverfügung ohne jede Begründung.

Weiter ist der Aufhebungsverfügung zu entnehmen, dass gemäss mehrerer Sachverständigen die Zwischenmelkzeiten nicht mehr als 15 Stunden betragen dürfe, die Angeschuldigten hätten aber behauptet, die Zwischenmelkzeit habe nicht mehr betragen und das Gegenteil sei nicht erwiesen.

Auch diese Behauptung ist falsch. Die Aufnahmen des VgT mit versteckter Kamera, welche belegen, dass in den 30 Stunden vor dem Schau-Ende nur ganz wenige, vereinzelte Kühe gemolken wurden und welche dem Untersuchungsrichteramt zur Verfügung gestellt wurden, werden in der Begründung der Aufhebungsverfügung überhaupt nicht erwähnt - offensichtlich, weil sie der Behauptung, es gäbe nicht genügend Beweise, klar widersprechen.

Es gäbe auch gar keinen Grund, den Ausstellungskühen die Zitzen zuzukleben, wenn sie vorschriftsgemäss gemolken würden. Das Verkleben der Zitzen erfolgt ja gerade deshalb, weil die Euter der nichtgemolkenen Kühe unter hohem Druck stehen und Milch herauslaufen würde. Solche Widersprüche stören Untersuchungsrichter Gross offensichtlich nicht.

Im Februar 2009 fand die Schau erneut statt, erneut mit zugeklebten Zitzen und nicht gemolkenen Kühen. Laut einem Viehhändler, der nicht namentlich genannt werden will, standen die Kühe mit angezogenen, gegen die schmerzenden Euter gepressten Hinterbeinen in der Halle. Es ist bekannt, dass Kühe in der Regel lautlos leiden und ihre Schmerzen nicht durch Brüllen kundtun - eine angeborene Verhaltensweise, mit welcher verletzte Tiere vermeiden wollen, Raubtiere auf sich aufmerksam zu machen.

Wegen der Unfähigkeit und Bequemlichkeit des kantonalen Veterinäramtes und der unverständlichen Passivität des St Galler Untersuchungsamtes geht diese verwerfliche Tierquälerei nun einfach weiter. Wiedereinmal bleibt der Tierschutz toter Buchstabe und es bleibt einmal mehr nur die Empfehlung: Essen Sie vegetarisch, den Tieren zu liebe. Als einziges Label für tierische Produkte empfiehlt der VgT Demeter-Bio.

*

Tierverachtend ist auch die immer mehr um sich greifenden Fortpflanzungstechniken. Der Sexualtrieb ist wohl das, was der Mensch am elementarsten mit anderen Säugetieren teilt. Und die Sex-Konsumindustrie zeigt die Bedeutung dieses Triebes. Dennoch wird dieses elementare Verhalten den Kühen mit grösster Selbstverständlichkeit und Kaltblütigkeit vorenthalten: sie werden immer mehr künstlich besamt - mit Sperma, das Zuchtstieren in sogenannten Besamungsstationen von Hand abgenommen wird. Einen Schritt noch weiter geht man nun mit dem sogenannten Embryo-Transfer: die Mutterkühe werden nicht künstlich besamt, sondern es werden ihnen gleich Embryonen eingepflanzt, die anderen Kühen operativ entnommen wurden. Vor dem Schauwettbewerb wurden an der OLMA tiefgefrorene Embryonen versteigert.

Vom Embryonenhandel zu den zugeklebten Zitzen: Der tierverachtende Materialismus regiert Denken und Fühlen und macht Konsumenten immer mehr zu Mittätern und diese Welt immer weniger lebenswert.


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