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5. März 2008, ergänzt am 14. April 2009 Pervers und tierverachtend: Beim Wettbewerb um die Schöneuter-Siegerin an der Landwirtschaftsausstellung "Tier+Technik" in den OLMA-Hallen: Zugeklebte Zitzen! Damit sie vor der Jury ein schön pralles Euter haben, werden sie vor dem Schönheitswettebwerb zwei Tage lang nicht gemolken, und damit die Milch nicht heraustropft, werden ihnen die Zitzen zugeklebt. Die Hochleistungskühe leiden unter Milchdruck. Das Titelbild des Ausstellungskatalogs sagt deutlich um was es einzig geht: möglichst grosse Euter, möglichst viel Milch, maximaler Gewinn. Das Tier zur Produktionsmaschine degradiert:
Hinweise eines Viehhändlers, der solche Methoden ablehnt und mit Doping vergleicht, brachte den VgT auf die Spur. Tatsächlich: Nicht wenige der Aussteller klebten tatsächlich die Zitzen mit einem transparenten Kleber zu und tatsächlich wurden die Kühe vor dem Schönheitswettbewerb zwei Tage lang nicht gemolken, damit sie "schön" grosse und pralle Euter haben.
Oben: Lösungsmittelgeruch in der Luft: Viehzüchter beim Verkleben der Zitzen Unten: so sieht das Resultat aus, nachdem der Kleber erhärtet ist:
Zugeklebte Zitzen
Zum Tatbestand der Tierquälerei gehört auch das Wegreissen des Klebers von den Zitzen nach der Schau.
Kuh mit zugeklebten Zitzen unten: Detailaufnahme
Die naturentfremdete, tierverachtend-technokratische Gesinnung vor allem der Jungbauern zeigt sich auch im systematischen Verstümmeln der Kühe durch Enthornen. (Mehr zu diesem technokratisch-rücksichtslosen Unsinn: www.vgt.ch/doc/enthornen). So kommt es denn, dass in diesen Kreisen hässliche Kühe zu Schönheitsköniginnen erklärt werden.
Oben: Unproportioniert-hässliche Schönheitsköniginnen: Rieseneuter und verstümmelter Kopf
Eine Kuh mit zugeklebten Zitzen und schmerzhaften Druckstellen am Sprunggelenk. Solche Druckstellen, die oft zu Geschwüren ausarten, sind die Folge davon, dass die schweren Tiere im Anbindestall auf einstreulosen Hartgummimatten liegen müssen. Eine verbreitete Tierquälerei, die von den Tierschutzbeamten geduldet wird, obwohl Artikel 17 der Tierschutzverordnung Stroheinstreu vorschreibt. Die Bauern wissen ganz genau, was unter Einstreu zu verstehen ist: An den Landwirtschaftsausstellungen wie hier hat es für das Publikum immer viel Einstreu, im Stall gar nichts, wie offensichtlich bei dieser Kuh mit den schmerzhaften Druckstellen.
Oben: zugeklebte Zitzen und Druckstellen am Sprunggelenk. Unten: So sieht der Alltag in den Kuhställen aus: Die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu fehlt. Das Bundesamt für Veterinärwesen beugt diese Vorschrift derart, dass auch gänzlich fehlende Einstreu der Einstreuvorschrift genügt: Es reiche, wenn der Boden rutschfest sei. Man beachte die Druckstelle am Gelenk dieser Kuh; dieser Fall wurde vom Bundesamt für Veterinärwesen ausdrücklich als gesetzteskonform erklärt und eine Beschwere des VgT abgewiesen (www.vgt.ch/vn/0101/zuercher_tierschutzverhinderung.htm)
An Ausstellungen dagegen haben die Kühe immer reichlich Stroh. Die Bauern wissen ganz genau, was unter "Einstreu" zu verstehen ist:
Gemäss Reglement für Viehausstellungen sind "übermässige Zwischenmelkzeiten" verboten. Ein schönklingender Gummiartikel ohne Wirkung - wie im Tierschutz halt so üblich. Wenn diese Vorschrift ernst gemeint wäre, hätte sie klipp und klar formuliert werden können, etwa so: "Als übermässig gelten 15 Stunden und längere Zwischenmelkzeiten." Im Februar 2009 fand diese Viehschau erneut mit zugeklebten Zitzen und zwei Tage lang nicht gemolkenen Hochleistungskühen statt. Die Kühe zeigten wegen dem extremen Milchdruck Schmerzreaktionen, verkrampft angezogene, gegen die Euter gepresste Hinterbeine. Das seit Frühjahr 2008 hängige Strafverfahren (bei Untersuchungsrichter Jörg Gross, Staatsanwaltschaft St Gallen) macht den Züchtern offensichtlich keinen Eindruck. Es ist allgemein bekannt, dass das Nichtmelken von Hochleistungskühen Schmerzen verursacht. Das weiss auch jede Frau, die schon mal gestitllt hat. Das Trockenstellen von Kühen einige Wochen vor der Geburt ist nicht zu Vergleichen mit dem Nichtmelken während der Laktation. Beim Trockenstellen hat eine Kuh eine stark verminderte Milchleistung und die Milchproduktion wird hier für längere Zeit eingestellt, damit sich das Gewebe und der Organismus erholen können. Bei den Viehschauen dagegn handelt es sich um eine kurzfristige Unterbrechung des Melken bei voller Milchleistung. Nach der Vieschau werden die Kühe wieder gemolken. Das verursacht unnötige Schmerzen.
Stellungnahme von Prof Josef Troxler, Veterinärmedizinische Universität Wien, zum Nichtmelken von Kühen an Viehschauen:
Das Nichtmelken von Kühen während der Laktation gilt in der Rechtspraxis schon lange als strafbare Vernachlässigung der Tiere. Es kam deswegen verschiedentlich zu Veurteilungen: - Am 26. September 2001 wurde ein Bauer im Kanton Waadt verurteilt. Der ihm vorgeworfene Sachverhalt lautete: "Der Beschuldigte melkt fünf Kühe während der Laktationsphase über eine längere Zeitspanne nicht, obwohl er sie zweimal täglich melken müsste." (www.tierimrecht.org/de/faelle/detail.php?id=1497)
- Am 25. Dezember 2005 wurde ein Bauer im Kanton Bern verurteilt. Der
ihm vorgeworfene Sachverhalt lautete: "Der Beschuldigte lädt sein
Rindvieh nicht unverzüglich nach dem Transport aus, was dazu führt, dass
die Tiere während des Transportes zur Schlachtung ungenügend
ausgestallt, gefüttert und gepflegt sind. Des Weiteren unterlässt er es,
Hochleistungskühe zu melken und Begleitdokumente gemäss allgemeinen
Bestimmungen vollständig auszufüllen."
Unfähige St Galler Veterinärbeamte Am 3. März 2009 fragte der VgT den zuständigen Kantonstierarzt Dr Giger:
Antwort von Kantonstierarzt Giger (zu Tränen rührend, wie der sich Mühe gibt):
Rückantwort VgT an Dr Giger:
Strafverfahren eingestellt Diese Inkompetenz und Bequemlichkeit der St Galler Veterinärbeamten führten dazu, dass ein Strafverfahren eingestellt wurde: Nach der Ausstellung vom Februar 2008 reichte der VgT eine Strafanzeige gegen mehrere Bauern ein, welche ihren Ausstellungskühen die Zitzen zugeklebt hatten. Das Untersuchungsamt St Gallen (Jörg Gross) hob im März 2009 alle Strafverfahren auf - mangels Beweisen, wie er behauptet. Der verwendete Klebstoff sei zähflüssig, nicht erhärtend, und schmerze nicht beim Entfernen. Diese Behauptung ist offensichtlich falsch wie obige Aufnahmen des VgT belegen. Es ist deutlich zu sehen, dass der Klebstoff erhärtet ist und teilweise wie ein durchsichtiger Kunststoff von den Zitzen absteht. Die Behauptung, das Entfernen dieses Klebers sei schmerzlos, steht in der Aufhebungsverfügung ohne jede Begründung. Weiter ist der Aufhebungsverfügung zu entnehmen, dass gemäss mehrerer Sachverständigen die Zwischenmelkzeiten nicht mehr als 15 Stunden betragen dürfe, die Angeschuldigten hätten aber behauptet, die Zwischenmelkzeit habe nicht mehr betragen und das Gegenteil sei nicht erwiesen. Auch diese Behauptung ist falsch. Die Aufnahmen des VgT mit versteckter Kamera, welche belegen, dass in den 30 Stunden vor dem Schau-Ende nur ganz wenige, vereinzelte Kühe gemolken wurden und welche dem Untersuchungsrichteramt zur Verfügung gestellt wurden, werden in der Begründung der Aufhebungsverfügung überhaupt nicht erwähnt - offensichtlich, weil sie der Behauptung, es gäbe nicht genügend Beweise, klar widersprechen. Es gäbe auch gar keinen Grund, den Ausstellungskühen die Zitzen zuzukleben, wenn sie vorschriftsgemäss gemolken würden. Das Verkleben der Zitzen erfolgt ja gerade deshalb, weil die Euter der nichtgemolkenen Kühe unter hohem Druck stehen und Milch herauslaufen würde. Solche Widersprüche stören Untersuchungsrichter Gross offensichtlich nicht. Im Februar 2009 fand die Schau erneut statt, erneut mit zugeklebten Zitzen und nicht gemolkenen Kühen. Laut einem Viehhändler, der nicht namentlich genannt werden will, standen die Kühe mit angezogenen, gegen die schmerzenden Euter gepressten Hinterbeinen in der Halle. Es ist bekannt, dass Kühe in der Regel lautlos leiden und ihre Schmerzen nicht durch Brüllen kundtun - eine angeborene Verhaltensweise, mit welcher verletzte Tiere vermeiden wollen, Raubtiere auf sich aufmerksam zu machen. Wegen der Unfähigkeit und Bequemlichkeit des kantonalen Veterinäramtes und der unverständlichen Passivität des St Galler Untersuchungsamtes geht diese verwerfliche Tierquälerei nun einfach weiter. Wiedereinmal bleibt der Tierschutz toter Buchstabe und es bleibt einmal mehr nur die Empfehlung: Essen Sie vegetarisch, den Tieren zu liebe. Als einziges Label für tierische Produkte empfiehlt der VgT Demeter-Bio. * Tierverachtend ist auch die immer mehr um sich greifenden Fortpflanzungstechniken. Der Sexualtrieb ist wohl das, was der Mensch am elementarsten mit anderen Säugetieren teilt. Und die Sex-Konsumindustrie zeigt die Bedeutung dieses Triebes. Dennoch wird dieses elementare Verhalten den Kühen mit grösster Selbstverständlichkeit und Kaltblütigkeit vorenthalten: sie werden immer mehr künstlich besamt - mit Sperma, das Zuchtstieren in sogenannten Besamungsstationen von Hand abgenommen wird. Einen Schritt noch weiter geht man nun mit dem sogenannten Embryo-Transfer: die Mutterkühe werden nicht künstlich besamt, sondern es werden ihnen gleich Embryonen eingepflanzt, die anderen Kühen operativ entnommen wurden. Vor dem Schauwettbewerb wurden an der OLMA tiefgefrorene Embryonen versteigert. Vom Embryonenhandel zu den zugeklebten Zitzen: Der tierverachtende Materialismus regiert Denken und Fühlen und macht Konsumenten immer mehr zu Mittätern und diese Welt immer weniger lebenswert. |