6. Mai 2007

Aktion "Wahrheit in der Werbung"

Gegenwärtig macht im Kanton Luzern die Landwirtschaft mit folgenden Plakaten Werbung:

Die namentlich nicht bekannte Interessengruppe "Wahrheit in der Werbung" hat diese Plakate berichtigt:

Das Bundesgericht hat dem VgT das Verbandsklagerecht in Konsumentenschutzangelegenheiten verweigert, obwohl der VgT die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (www.vgt.ch/id/200-018). Dem VgT sind deshalb gegen solche und viele anderen Konsumententäuschungen die Händer gebunden. Der Konsumentenschutz bleibt in der Schweiz - so wie auch der Tierschutz - toter Buchstabe. Die herrschende Regime will es so.


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