30. April 2007                                                                                                 web-code: 100-006

Der VgT ist neu eine schweizerische Tierschutz- und Konsumentenschutz-Partei

Der VgT wird sich künftig vermehrt politisch betätigen und die Funktion einer schweizerischen Tier- und Konsumentenschutzpartei ausüben und sich bei Wahlen und Abstimmungen engagieren. Der Vereinszweck wurde in den Statuten wie folgt erweitert:

Politische Arbeit zugunsten eines verbesserten Tier- und Konsumentenschutzes durch aktive Einflussnahme auf Wahlen- und Abstimmungen (Funktion des VgT als Tier- und Konsumentenschutzpartei: Unterstützung und Lancierung von Volksinitiativen, Wahl- und Abstimmungspropaganda, Kandidatur von VgT-Mitgliedern bei kantonalen und eidgenössischen Wahlen etc).

Das Tierschutzgesetz bleibt toter Buchstabe und Tierschutzorganisationen haben kein Klage- und Beschwerderecht.

Im Konsumentenschutz das Gleiche: Das Gesetz bleibt toter Buchstabe. Zwar haben Konsumentenschutzorganisationen - anders als im Tierschutz - ein Verbandsklagerecht, doch die bestehenden konservativen Organisationen machen davon kaum Gebrauch und dem VgT hat das Bundesgericht das Verbandsklagerecht verweigert, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (www.vgt.ch/id/200-018).

Da somit auf rechtlichem Weg nichts gegen die landesweiten Missstände im Tier- und Konsumentenschutz unternommen werden kann und die bestehenden Parteien auf diesen Gebieten wenig tun, muss sich der VgT verstärkt politisch engagieren.


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