14. Januar 2006

Neue Luzerner Zeitung: primitiver Journalismus

Im Kanton Luzern gibt es mehr (vierbeinige) Schweine als Menschen. Diese starke Stellung der Mäster-Lobby mag der Grund sein, dass die Neue Luzerner Zeitung seit Jahren durch ihre Tierschutzfeindlichkeit auffällt, die sich in der systematischen Unterdrückung des Nutztier-Elendes und praktisch sämtlicher Pressemitteilungen des VgT zeigt.

Über den Gerichtserfolg vor dem Bundesgericht bezüglich Einsichtsrecht in Strafbefehle gegen fehlbare Tierhalter hat die NLZ die Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) in einer Art und Weise gekürzt, dass ein Leser, der nicht auch noch andere Zeitungen oder die Website des VgT liest, nicht versteht, um was es eigentlich geht:

verstümmelte Meldung in der NLZ

Um was für einen Strafbefehl geht es da? Einen Strafbefehl gegen den VgT, oder was? Was hat das mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tun?

Zum Verständnis wesentliche Informationen wurden kurzernhand ausgelassen: dass es um einen Strafbefehl gegen einen Tierhalter geht, gegen den der VgT Anzeige erstattet hat und dass das in der Bundesverfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Öffentlichkeitsgebot für Strafverfahren verletzt wurde. Was der Leser der NLZ aus dieser bis zur Sinnlosigkeit verstümmelten sda-Meldung noch erfährt, ist nutzloser und primitiver als manche 20-sec-Meldungen in einer bekannten Gratiszeitung.

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