30. August 2006, ergänzt am 14. November 2011

Kleintieranlage Eymatt in Bern

(Aare/Eymattstrasse in Bern, Richtung Hinterkappeln)

Herzlos, bürokratisch und ignorant:
Offener Brief an den Berner Stadtpräsidenten Tschäppät, der dieses Kaninchen-KZ tatkräftig unterstützt und jeden Tag betet - aber offensichtlich nicht für die wehrlosen Tiere

Sehr geehrter Herr Tschäppät

Am 1. September 2006 haben  die Schweizer Tierschutzorganisationen an einer Pressekonferenz in Bern ihre Stellungnahme zur Revision der Tierschutzverordnung vorstellen. Eine Kernforderung ist das Verbot der Kasten- und Käfighaltung, insbesondere der Einzelhaltung von Kaninchen (Eingabe an Bundesrat Deiss, Beschwerde an die GPK des Ständerates)

24 Stunden später, am 2. September, haben Sie feierlich, umrahmt von Blasmusik, die Kleintieranlage Eymatt eingeweiht, wo genau diese verpönte, tierquälerische Einzel- und Kastenhaltung von Kaninchen betrieben wird - mit Ihrer Unterstützung in einer städtischen Anlage und mit Steuergeldern:

Tierquälerische Einzelhaltung von Kaninchen in der Eymatt (Aufnahme 28. August 2006)


Aufnahme 9. September 2006

Wer bis heute noch nicht gehört hat, dass diese veraltete Form der Kaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, muss ein grosser Ignorant sein. Und wer dies nicht selber merkt, muss unter Gefühlskälte leiden. Wie sagte doch so treffend der berühmte Verhaltensforscher Konrad Lorenz:

Ein Mensch, der ein höheres Säugetier wirklich genau kennt und nicht davon überzeugt wird, dass dieses Wesen ähnliches erlebt wie er selbst, ist psychisch abnorm und gehört in die psychiatrische Klinik, da ihn diese Schwäche zu einem gemeingefährlichen Monstrum macht.

Sollten Sie einwenden, diese tierquälerische Kaninchenhaltung sei ja eben nicht verboten, ein Verbot von den Tierschutzorganisationen ja erst gefordert, aber noch nicht umgesetzt, deshalb hätten sie keinen Anlass, dies in einer städtischen Anlage zu verbieten, dann wären Sie ein ebensolches Monster. Andernfalls ein herzloser, gefährlicher Bürokrat und Schreibtischtäter.

Ich kann Ihnen diese Feststellung auch rational, in Politiker- und Juristensprache begründen, falls Sie auf der Ebene der Empathie und des Herzens nicht mehr ansprechbar sein sollten:

Der Tierschutz ist ein in der Bundesverfassung verankertes öffentliches Anliegen. Diesem Umstand hat die Regierung und Verwaltung in ihrer gesamten Tätigkeit Rechnung zu tragen, denn Artikel 5 der Bundesverfassung verlangt: "Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen." Die Verwaltung darf deshalb weder direkt noch indirekt eine nicht artgerechte, tierquälerische Tierhaltung fördern oder unterstützen, weil dies dem in der Bundesverfassung verankerten Staatsziel "Tierschutz" widerspricht. Die Beachtung öffentlicher Interesse im Rahmen staatlichen Handels ist ein positives Gebot, das mehr bedeutet, als nur gerade das Vermeiden von explizit Verbotenem.

Das Bundesamt für Veterinärwesen weist in seinen Richtlinien und Empfehlungen ausdrücklich darauf hin, dass die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung keine artgerechte Tierhaltung sicherstelle, und empfiehlt deshalb ausdrücklich die Gruppenhaltung von Kaninchen anstelle der traditionellen, Käfig- und Kastenhaltung (siehe die Links zu den Empfehlungen des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.vgt.ch/doc/kaninchen). Ferner besteht unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen ein Konsens, dass die Kasten- und Käfighaltung als Tierquälerei abzulehnen ist.

Nicht alles was nicht strafbar ist, ist bekanntlich auch moralisch vertretbar und im öffentlichen Interesse. In solchen Bereichen zum Rechten zu sehen, ist vornehme Aufgabe der politisch Verantwortlichen, sonst würde es genügen, Gerichte zu haben und politisch Verantwortliche wären überflüssig.

Tiergerechte Freigehege würden nicht nur den Kaninchen, sondern auch der Bevölkerung etwas bieten und das wäre einer öffentlichen, städtischen Grünanlage angemessen, die Förderung tierquälerischer Kaninchenhaltung in Kästen jedoch klar nicht. Sofern die Kaninchenzüchter, wie leider oft, derart stur sind, dass für sie eine Freiland- und Gruppenhaltung nicht infrage kommt, weil ihre Ausstellungs-"Objekte" dadurch schmutzige Pfötchen bekommen können, wäre die Eymatt anders zu nutzen, als für Kaninchenhaltung. Das gebietet das öffentliche Interesse.

Wir werfen Ihnen vor, in Ihrer Amtsausübung bürokratisch, ignorant und herzlos gegen das öffentliche Interesse zu verstossen, und dies schamlos auch noch festlich und feierlich zu tun.

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken VgT 
(wir kämpfen auch gegen kleine Tierfabriken in öffentlichen Grünanlagen)

 

In einem Interview in Tele Bärnnahm Tschäppät zu diesem Offenen Brief wie folgt Stellung: Die Kaninchenhaltung in der Eymatt sei in Ordnung und alles nur  "das Problem von Herrn Kessler".

 

Die Kaninchenquälerei in der Eymatt geht weiter

In der Sendung von TeleBärn vom 2.9.2006 behauptete der Obmann der Kleintieranlage Eymatt, Markus Kiener, die Einzelhaltung der Kaninchen sei nicht schlimm, denn: "Wir lassen sie den Tag über hinaus." Alles erstunken und erlogen. Der VgT hat die Eymatte zwei Jahre lang beobachtet: Wie erwarte war nie ein Kaninchen im Freien zu sehen; sie verbringen ihr ganzes trauriges Leben in den 12 von der Stadt finanzierten neuen Gefängnissen für Unschuldige, die meisten in besonders grausamer Einzelhaft.  Lügen und Tiere quälen sind halt Charaktermängel, die oft gepaart
vorhanden sind. TeleBärn verweigerte eine Entgegnung/Richtigstellung zu dieser krassen Lüge. TeleBärn zensurierte auch den TV-Spot des VgT und unterdrückte auch die vom VgT aufgedeckten skandalös-grausamen Missstände am Blausee. So arbeitet der Filz von links bis rechts zusammen um den Anschein einer sauberen, humanen, demokratischen und rechtsstaatlichen Schweiz zu wahren.

Einzelne Kaninchenzüchter haben kleine Alibi-Geheglein auf dem Rasen, die aber nicht benützt werden:

Diese winzigen Geheglein stehen auch im totalen Missvernhältnis mit der Anzahl der Kaninchen in der Eymatt. Zudem sind diese Geheglein überhaupt nicht artgerecht eingerichtet: Keinerlei Rückzugsmöglichkeiten. Da sie sowieso nicht benützt werden, brauchen sie auch nicht tiergerecht zu sein, werden die Kaninchenquäler denken. Als Alibi, um die Öffentlichkeit zu täuschen, reichen auch Potemkinsche Dörfer.

Tschäppät hat die Kaninchenquäler  in der Kleintieranlage Eymatt mit rund 400 000 Franken subventioniert - auf Kosten der Steuerzahler, die nicht gefragt wurden.

Tschäppät betet jeden Abend, wie er in einem Interview mit der Weltwoche öffentlich bekannt gegeben hat. Wahrscheinlich nur für sich und seine politische Karriere, jedenfalls nicht für seine KZ-Opfer. Am 3. November 2006 weihte Tschäppät dieses von der Stadt auf städtischem Grund erstellte KZ ein, mit Blasmusik und Volksfest. Die Nazis haben es auch gut verstanden, das Volk mit staatlich organisierten Volksfesten zu beeindrucken und von den Staatsverbrechen abzulenken. Wir behaupten nicht, Tschäppät sei ein Hitler, aber letztlich wurzelt die Ausbeutung und Ermordung von empfindsamen, wehrlosen Tieren, nur weil sie keine Arier bzw keine Homo Sapiens sind, in ähnlichen charakterlichen Fehlstrukturen: Ausgrenzung Andersartiger nach völlig untauglichen, haltlosen Kriterien.

Der berühmte Verhaltensforscher Konrad Lorenz sagte dazu: “Ein Mensch, der ein höheres Säugetier
wirklich genau kennt und nicht davon überzeugt wird, dass dieses Wesen ähnliches erlebt wie er
selbst, ist psychisch abnorm und gehört in die psychiatrische Klinik, da eine Schwäche der Du-Evidenz ihn zu einem gemeingefährlichen Monstrum macht.”

Zum Begriff "Tier-KZ" und dem Tier-Mensch-Vergleich siehe: www.vgt.ch/doc/tier-mensch-vergleich

Unter den Schweizer Tierschutzorganisationen und Fachleuten besteht ein Konsens, dass die Käfighaltung von Kaninchen eine mit dem Tierschutzgesetz unvereinbare Tierquälerei darstellt. Das interessiert den heuchlerisch betenden Berner SP-Stadtpräsidenten Tschäppät nicht. Und der nicht vom Volk gewählte, vom Interessenfilz ferngesteuerdie für den Tierschutz verantwortliche Bundesrätin Doris Leuthard (CVP, christliche Heuchler) erlaubt diese Tierquälerei in der Tierschutzverordnung weiterhin - im Interesse der Tierversuchsindustrie, welche ihre Versuchstiere möglichst billig auf kleinstem Raum halten will.

Diese Tierquälerei auch noch mit öffentlichen Mitteln zu fördern, wie der Berner Stadtpräsident
Tschäppät dies tut, ist moralisch verwerflich.

Im November 2008 streute der VgT seine Zeitschrift "VgT-Nachrichten" mit einem Bericht über dieses Kaninchen-KZ in Stadt und Region Bern in die Briefkästen: VN 08-3. Wegen zensurierender Diskriminierung durch die Schweizerische Staatspost konnte leider nur ungefähr die Hälfte der Briefkästen erreicht werden, weshalb die Wiederwahl von Tschäppät nicht wirksam genug bekämpft werden konnte.

 

Tierquälerei und Kriminalität beim Chüngel-Klüngel

Am 13. November 2011 enthüllte die Sonntags-Zeitung folgenden Finanzskandal:  Der Kassier des Kleintier-KZ Eymatt, Markus Kiener (ehemaliger FDP-Stadtrat) hat mehrere hunderttausend Franken veruntreut und im Rotlichtmilieu investiert. Tschäppät wusste davon ("Tschäppät wusste Bescheid", Sonntagszeitung vom 13. November 2011). Die Sonntagszeitung nennt dies treffend "Chüngel-Klüngel". Kiener legte ein beträchtliches kriminelles Potential an den Tag. Die Kontonummern veränderte er von Jahr zu Jahr, sodass eine Kontrolle nicht möglich war. Die Revision führte eine Firma in Liechtenstein durch. Sie erstellte einen Bericht, ohne die Rechnung anzuschauen. Kritische Fragen klemmte er ab, indem er heftig wurde und fragte: "Habt ihr kein Vertrauen in mich, ich bin schliesslich Treuhänder?"

Kiener konterte die Kritik des VgT an der tierquälerischen Käfigkaninchenhaltung bei der Einweihung der Eymatt - wie oben erwähnt - kaltblütig verlogen damit, die Einzelhaltung der Kaninchen in Käfigen sei nicht schlimm, denn: "Wir lassen sie den Tag über hinaus."

Verlogenheit, Tierquälerei und kriminelles Verhalten sind Charaktereigenschaften, die häufig zusammen auftreten und gemeinsam in einem - kurz gesagt - schlechten Charakter wurzeln. Aus der Kriminologie ist bekannt, dass tierquälerische Jugendliche später überdurchschnittlich häufig kriminell werden (Tierquälerei und Kriminalität: VN 10-4 , Editorial Seite 2). Dass Kiener als Vereinsorgan der Kaninchenquäler kriminell geworden ist, kann deshalb nicht erstaunen. Besonders verwerflich ist, dass Tschäppät das eine wie offenbar auch das andere deckt! Tschäppät ist dank seinen grossen Worten und Sprüchen in der Bevölkerung beliebt, hat aber nicht die charakterlichen Voraussetzungen, die man von einem Stadtpräsidenten erwarten sollte. 

Der Chüngel-Klüngel-Verein Eymatt ist nun dank Kieners Unterschlagungen hoch verschuldet und kann keine Rechnungen mehr bezahlen. Es besteht Hoffnung, dass dieser Kaninchenquälerverein aufgelöst wird. Das Beste, das passieren könnte.

 

Pressespiegel

Berner-Zeitung:

Handelt der Stadtpräsident «herzlos und ignorant»? BZ 31.8.2006

Kleintieranlage Eymatt, BZ 2.9.2006

Leserbriefe, BZ 11.9.2006

Der Bund:

Der Bund unterdrückte die tierschützerische Kritik an der Kleintieranlage Eymatt vollständig und brachte statt dessen am 4.9.06 die folgende Falschmeldung:

In Tat und Wahrheit war weder das Bundesamt für Veterinärwesen noch der Schweizer Tierschutz in irgend einer Weise beteiligt. Der STS verlangte am 6.9.06 folgende Richtigstellung:

Mit Befremden musste der Schweizer Tierschutz STS feststellen, dass er gemäss Der Bund vom 4.9.2006, Seite 20, offenbar die Kleintierhaltungsanlagen in der Eymatt / Bern zusammen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen BVET eingerichtet haben soll. Dies stimmt nicht. Die Kleintierhaltungsanlagen in der Eymatt entsprechen nicht den Ansprüchen des Schweizer Tierschutz STS an eine tiergerechte Kaninchenhaltung. Der Bund hat hier offensichtlich etwas verwechselt. STS und BVET unterstützen bisher die Bemühungen der Schweizerischen Gesellschaft für Kleintierzucht SGK, eine Zertifizierung für vorbildliche Kleintierzuchten zu schaffen, welche sich gegenwärtig noch in Ausarbeitung befindet. Die Anlagen in der Eymatt entsprechen im jetzigen Zustand nicht dem Standard für diese Zertifizierung
Schweizer Tierschutz STS, Basel

Weil die Bund-Redaktion diese Richtigstellung unterdrückte, musste der STS am 18.9.06 nochmals Druckmachen:

Am 6. September haben wir Ihnen einen Leserbrief bzw. eine Richtigstellung zu einem Artikel im Bund vom 4. September über die Kaninchenhaltungen in der Eymatt geschickt, der aber bisher noch nicht erschienen ist. Da in diesem Artikel der Schweizer Tierschutz STS und das Bundesamt für Veterinärwesen BVET so dargestellt wurden, als ob sie die Kaninchenhaltungemn in der Eymatt sanktioniert hätten, was absolut falsch ist, bitten wir Sie ausdrücklich darum, diese Richtigstellung abzudrucken. ..

Am 20.9.06 endlich erschien die Richtigstellung - verschleiernd, frech und arrogant gekürzt, typisch "Bund"!

 


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