2. Juni 2005, aktualisiert am 11.11.09

Kaninchengefängnis von Hans Beutler in Herrliberg

Hans Beutler, Zollerstrasse 16, 8703 Erlenbach, Tel 01 915 33 96, hält in diesem Schopf in den "Hofränken" in Herrliberg Kaninchen in tierquälerischer Kastenhaltung:

Beutler gehört zu den stur-uneinsichtigen Kaninchenzüchtern. Der VgT hat ihn über artgerechte Kaninchenhaltung aufgeklärt. Er stellt sich auf den Standpunkt, mit der Einhaltung der (bekanntlich völlig ungenügenden) Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung habe er für seine Tiere genug getan und man könne ihm nicht Tierquälerei vorwerfen. Dass die Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei darstellt, ist jedoch eine naturwissenschaftlich-tierpsychologische Tatsache, die durch ungenügende Mindestvorschriften nicht beseitigt wird. Im Gegenteil verletzen diese vom Bundesrat erlassenen Mindestvorschriften ganz klar das Tierschutzgesetz, welches eine artgerechte Haltung der Tiere entsprechend ihren Bedürfnissen vorschreibt. Und die Bedürfnisse von Hauskaninchen sind heute gut erforscht.

Die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung hat der Bundesrat im Interesse der Tiereversuchsindustrie so minimal festgelegt, damit die Versuchskaninchen mit möglichst geringen Kosten in kleinen Käfigen gehalten werden können. Beutler interessieren diese Tatsachen nicht. Er und seine Züchterkollegen nützen diese Gesetzeslücken herzlos und schamlos aus, um ihre "Lieblinge" ebenso grausam zu halten wie in Tierversuchslabors. Und der Eigentümer des Schopfs, Hanspeter Hofer, Langacherstrasses 4d, 8127 Forch (Tel 01 980 21 06), lässt ihn gewähren, obwohl er die Möglichkeit hätte, diese üble Tierhaltung zu unterbinden. Hofer ist Verwaltungsrat der Gerber Bau AG in Russikon (info@gerberbauag.ch)

Beutler hat dem VgT geschrieben, Kaninchen könnten nicht in Gruppen und Freigehegen gehalten werden, sonst würden sie sich beissen. Darum sei Einzelhaltung in Käfigen nötig. Damit hat Beutler einmal mehr an den Tag gelegt, dass die Kaninchenzüchter nur von Rassen und Fellfarben, aber rein gar nichts von den angeborenen Verhaltensweisen und Bedürfnissen von Kaninchen verstehen, und sie wollen das offensichtlich auch nicht wissen - dumm, stur und egoistisch.

Beutler findet sich sehr tierliebend. Er rede mit den Kaninchen. Wenn er in den Stall komme, sage er: "Hallo meine Putzlis". Davon haben die unschuldig lebenslänglich in einem engen Gefängnis eingesperrten Kaninchen nichts!

Frau Beutler findet die Kaninchenhaltung ihres Mannes völlig tiergerecht.Sie sei sehr tierliebend; ihr Pudel dürfe sogar in ihrem Bett schlafen. Im Schopf habe es sogar Täfer!
Dazu meinen wir: Das Täfer nützt den armen Kaninchen nichts. Es würde ihnen auch nichts nützen, wenn sie sogar einen Fernseher im Schopf hätten, wo sie in Filmen Wiesen ansehen könnten. Gut finden wir, dass Frau Bleuler ihren Pudel mit ins Bett nimmt; auf diese Weise vermehren sich Tierquäler weniger.

Wie Kaninchen artgerecht gehalten werden können: www.vgt.ch/kaninchen.htm

Besonders stur sind leider die organisierten Kaninchenzüchter, die an grausamer Kastenhaltung festhalten, damit ihre «Ausstellungsobjekte» keine schmutzigen Pfötchen bekommen.

Mit dieser Veröffentlichung möchte der VgT mithelfen, die Nachahmung dieser tierquälerischen Kastenhaltung durch unwissende Dritte zu verhindern.  Kaninchen sind anspruchsvolle Lebewesen mit eigenen, angeborenen Bedürfnissen und nicht einfach Spielsachen für Kinder, aber auch keine Sachen für Ausstellungen, sondern fühlende Lebewesen mit angeborenen Bedürfnissen (Spielen, Herumrennen, Graben, Sozialkontakt).

Am 9. November 2009 schrieb Beutler dem VgT:

Kaninchenhaltung- Ihr Brief ohne Anrede und Grussworte vom 28. Oktober 2009
Sehr geehrter Herr Kessler
Wie sie wissen bin ich einer von mehr als 30'000 Kaninchenzüchter in der Schweiz, der seine Tiere in
Übereinstimmung mit der geltenden Tierschutzgesetzgebung nach bestem Wissen und Gewissen hält, pflegt und versorgt. Die zustandigen Behörden können diesen Befund jederzeit nachprüfen und bestätigen.

Es hat eine Veränderung gegeben in dem ich zwei Ausläufe gebaut habe, wo ich Kaninchen in der Gruppe
halte. Für Tiere, die für Ausstellungen bestimmt sind, geht das ab einem gewissen Alter nicht, weil sie sich gegenseitig beissen und kannibalisieren.

Ich hoffe ihnen mit diesen Ausführungen zu dienen. Ich bin ihnen ferner dankbar, wenn sie von ehrverletzenden Äusserungen fokussiert auf meine Person oder meine Ehefrau abstand nehmen.

Hans Beutler

Antwort des VgT:

Wir haben Ihr Schreiben vom 9.11.09 heute erhalten und weisen Ihre beschönigende, rechtfertigende Darstellung entschieden zurück.

Niemand ist gezwungen, Kaninchen für Ausstellungen zu züchten. Kaninchen sind empfindsame Lebewesen, keine Ausstellungsware.

Demnach ist auch niemand gezwungen, Kaninchen in grausamer Einzelhaltung zu halten, weil „für Ausstellungen bestimmt sind“.

Dass ein so grausamer Mensch auch noch höfliche Anrede und Gruss erwartet, zeugt von einer unsäglich Selbsteinschätzung und Verblendung.

Wir haben unseren Bericht über Ihr Kaninchengefängnis entsprechend Ihrer Stellungnahme und unserer vorliegenden Antwort aktualisiert.

Dr Erwin Kessler

Kopie an:
- Hanspeter Hofer, Langacherstrasses 4d, 8127 Forch, Grundbesitzer des Kaninchengefängnisses
- Gerber Bau AG in Russikon, wo Hofer Verwaltungsrat ist
 


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