5. Januar 2005, VN 07-2 Juli 2007

Flugblätter gegen Kaninchen-Kastenhaltung in Biberist

Nachtrag vom September 2008:
ERFOLG: Kaninchenhaltung stillgeleg!

 

In diesen Tagen lässt der VgT das folgende Flugblatt gegen einen uneinsichtige Kaninchenhalter in Biberist (SO) verteilen:

Vorgeschichte:

Schwaller wurde vom VgT am 20. September 1999 wegen vorschriftswidrig überfüllten Kaninchenkästen angezeigt. Daraufhin musste er die Anzahl Tiere reduzieren. Der damalige Kantonstierartz Wäffler leitete den Fall - eine klare Verletzung von Tierschutzvorschriften - nicht an die Strafbehörden weiter, wie dies seine Amtspflicht gewesen wäre. Gegenüber der VgT-Vizepräsidentin begründete er dies damit, die Tiere hätten "zu wenig gelitten" (www.vgt.ch/news_bis2001/991125.htm).

Tierschutzgesetz und Tierschutzverordnung stellen verbindliches Recht dar, das von Amtes wegen anzuwenden ist. Für die Missachtung von Tierschutzvorschriften sind ausdrücklich strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Aber das interessierte den Solothurner Kantonstierarzt nicht. Auch seine Nachfolgerin, Kantonstierärztin Doris König, begründete kürzlich die Nichtverzeigung eines Tierquälers damit, Verzeigungen würden nach Gutdünken gemacht oder nicht gemacht.

Schwaller hält weiterhin an der tierquälerischen Kastenhaltung  von Kanichen fest, was leider in der Tierschutzverordnung des Bundesrates immer noch erlaubt ist, obwohl dies gemäss Tierschutzgesetz verboten sein müsste. Der Bundesrat kommt damit den Interessen der Tierversuchsindustrie entgegen, welche die Versuchskaninchen aus Kostengründen in kleinen Käfigen halten will. Dies wird von einzelnen Kaninchenhalter immer noch dazu ausgenützt, ihre Kaninchen ebenso tierquälerisch zu halten.

Damit diese Tierquälerei nicht von anderen nachgemacht wird, hat der VgT in Biberist obiges Flugblatt verteilen lassen.

Wie Kaninchen artgerecht, tierfreundlich und anständig gehalten werden können, sehen Sie hier.


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