5. September 2004

Der perfekte Heuchler:
Bundesrat Leuenberger und das Schächten

Bundesrat Leuenberger behauptete kürzlich in einer Rede vor Theologen, das Schächtverbot sei nicht eine Massnahme des Tierschutzes, sondern eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Die Gesellschaft Schweizer Tierärzte zeigte sich über diese magistrale Äusserung befremdet und hielt in einer Stellungnahme fest, das Schächtverbot sei sehr wohl eine Massnahme des Tierschutzes. Ein Tier erleide während und nach dem Schächtschnitt grosse Schmerzen und habe grosse Angst. Die Kernfrage sei, ob der Tierschutz oder die Religionsfreiheit höher gewichtet würde.

Leuenberger, ein Pfarrerssohn, der bei jeder Gelegenheit als Dichter und Denker und feingeistiger Kulturträger auftritt, hat sich mit dieser Verleumdung des Tierschutzes als gefühl- und gewissenloser Opportunist und Heuchler im Kreise Seinesgleichen offenbart - nicht zum ersten mal. Mit seiner Unterschrift hatte er die Zensur eines Tierschutzwerbespots durch das Schweizer Fernsehen gedeckt und die Beschwerde des VgT abgewiesen, die dann später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gutgeheissen wurde (www.vgt.ch/justizwillkuer/tvspot-zensur.htm). Bei anderer Gelegenheit erklärte Leuenberger öffentlich: "Zensur ist mir ein Gräuel." - ein perfekter Heuchler.

Der Vorsitzende des Bezirksgerichtes Bülach, welches mich aufgrund meiner Schächtkritik wegen angeblichem Rassismus verurteilt hat, war in beiden Schächtprozessen der gleiche Parteikollege von Leuenberger. Im Ersten Schächtprozess urteilte er als Einzelrichter, im Zweiten Schächtprozess zusammen mit zwei Beisitzern. So ist man diesen Opportunisten und Heuchlern ausgeliefert - bis zu Gefängnis!

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT


News-Verzeichnis

Startseite VgT