VN05-1, Februar 2005

Der korrupte Solothurner Politfilz deckt seine Machenschaften gegenseitig:

Der Fall Regierungsrat Christian Wanner

Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden. Die Tierschutzverordnung verbietet das. (Nur kuzfristiges Anbinden während dem Tränken ist erlaubt; davon ist hier nicht die Rede.)

Auf dem Hof von Regierungsrat Christian Wanner in Messen wurde dieses Verbot missachtet, wie folgende Aufnahmen des VgT vom Sommer 2004 belegen:

Der VgT reichte im August 2003 eine Strafanzeige, mit folgender Begründung:

Missachtung von Artikel 16 a Absatz 1 TSchV (Verbot der Anbindehaltung von Kälbern).

Der Angezeigte hält Kälber - auch ganz kleine - in verbotener Anbindehaltung. Im Bestreitungsfall können Fotoaufnahmen vorgelegt werden, die ich persönlich aufgenommen habe.

Die Missachtung des Anbindeverbotes erachten wir als Tierquälerei, da damit der grosse Bewegungsdrang der Jungtiere gewaltsam und über längere Zeit unterdrückt wird. Der Angezeigte macht sich damit auch der Tierquälerei im Sinne von Artikel 27 Absatz 1 lit a schuldig.

Die gemäss Artikel 16 a Absatz erlaubte kurzfristige Anbindung von Aufzuchtkälbern beim Tränken wird in den Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen für die Haltung von Rindvieh, Ziffer 2.7, dahingehend ausgelegt, dass pro Tränkung ein Anbinden während maximal 30 Minuten erlaubt ist. Dieser Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Der Angezeigte hält die Kälber, auch die ganz kleinen, in Anbindehaltung.

Ich ersuche Sie, diese Anzeige an die Strafbehörden weiterzuleiten und den Betrieb in den nächsten Monaten und Jahren wiederholt dahingehend zu überprüfen, ob das Anbindeverbot künftig eingehalten wird.

Die Strafbehörde ersuche ich - gestützt auf das Öffentlichkeitsgebot für Strafsachen (Hauser/Schweri, Schweizerisches Strafprozessrecht, vierte Auflage, Seite 361, Rz 24; bestätigt in der fünften Auflage, Seite 388, Rz 24) - um Zustellung des Schlussentscheides bzw um Einladung zu einer allfälligen öffentlichen Gerichtsverhandlung.

Dass diese Anzeige keine Konsequenzen haben werde, war aufgrund der jahrelangen, einschlägigen Erfahrung mit den Solothurner Behörden im vornherein klar - erst recht, weil es hier um einen Prominenten des Politfilzes geht. Interessant war lediglich, mit welcher Ausrede nun dieser Fall wieder gedeckt würde; diesbezüglich sind die Tierschutzverhinderungsbeamten immer sehr erfinderisch.

Kantonstierärztin Doris König hatte umgehend eine Rechtfertigung zur Hand, um Wanner bzw seine Frau, die den Hof betreut, reinzuwaschen und vor strafrechtlichen Folgen zu schützen: Ein auf den Fotoaufnahmen des VgT zu sehendes, kleines, an der Kette liegendes Kalb sei krank gewesen und habe deshalb angekettet werden dürfen; auf dem Hof Wanner möchte sie gerne Kuh sein.

Von Kühen war indessen in der Anzeige nicht die Rede. Und die anderen angeketteten Kälber wurden von König einfach unterschlagen.

Jedenfalls dürfen auch kranke Kälber nicht angebunden gehalten werden - kranke erst recht nicht, denn diese benötigen laut Tierschutzverordnung eine besondere Pflege und besonders schonungsvolle Unterbringung.

Der Untersuchungsrichter verfügte umgehend die Einstellung der Strafuntersuchung, gestützt einseitig nur auf diese haltlose Ausrede der Kantonstierärztin.

Hierauf reichte der VgT eine Strafanzeige wegen Begünstigung gegen die Kantonstierärztin ein. Untersuchungsrichter Toni Blaser wies die sorgfältig begründete Anzeige sofort ab. Dagegen erhob der VgT beim Obergericht Beschwerde. Dieses wies die Beschwerde mit dem Argument ab, die Kantonstierärztin habe ja nicht in Abrede gestellt, dass die Ehefrau Wanners, Katharina Wanner, «ein Kalb angebunden gehabt habe». Der VgT wurde für seine Hartnäckigkeit mit Verfahrenskosten bestraft. Verantwortlich für dieses politische Urteil sind die Oberrichter Jeger, Frey und Loosli.

So deckt im Solothurner Politfilz einer den anderen, bis vom Tierschutzgesetz nichts mehr übrig bleibt. Ob dies auf anderen Gebieten auch so läuft, können wir nicht beurteilen, ist aber zu befürchten, denn Ethik ist unteilbar.

Christian Wanner, Jahrgang 1947, ist verheiratet und wohnt auf seinem Landwirtschaftsbetrieb in Messen/SO. Primar- und Bezirksschule in Messen. Ausbildung als Landwirt. Besuch der landwirtschaftlichen Schulen in Cernier NE und Wallierhof SO. Meisterprüfung. 1977-1985 Kantonsrat, 1983-1995 Nationalrat, 1977-1989 Statthalter der Einwohner- und Bürgergemeinde Messen, 1989-1995 Gemeindepräsident der Einwohner- und Bürgergemeinde Messen. 1995 Wahl in den Regierungsrat.

Wohnhaus und Landwirtschaftsbetrieb von Christian Wanner:

Das Verhalten von Kantonstierärztin König ist nicht überraschend. Schon in einem früheren Fall hat sie sich eiskalt über geltende Tierschutzvorschriften hinweggesetzt, wo ihr das politisch opportun schien, und wurde dabei von der Regierung gedeckt (eine Hand wäscht die andere).

Im Kanton Solothurn hat der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes Tradition - siehe auch
 - Üble Tierfabriken im Kanton Solothurn,
- Schweinefabriken im Kanton Solothurn,
- So wird der Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton Solothurn mit politischer Justizwillkür gedeckt,
- Nichtvollzug des eidgenössischen Tierschutzgesetzes im Kanton Solothurn,
- Lebenslänglich an der Kette - mit amtlicher Bewilligung,
- Solothurner Politfilz deckt gewerbsmässige Tierquäler,
- Tierschutzinspektor Kummli vor dem Obergericht,
- Der Schwindel mit "Besonders tierfreundlicher Stallhaltung" BTS am Beispiel der Schweinefabrik Tännler in Gretzenbach,
- Tierquälerische Schweinefabrik des katholischen Schwesternheimes St Elisabeth in Zuchwil,
- Die Solothurner Tierschutzverhinderungs-Mafia an der Arbeit).

Die Solothurner Regierung hat - unter Beteiligung von Regierungsrat Christian Wanner - in den letzten Jahren bei verschiedenen Gelegenheiten immer wieder gezeigt, dass ihr nichts an der Durchsetzung des eidgenössischen Tierschutzgesetzes liegt. In der Vernehmlassung zur Revision der eidg Tierschutzverordnung fiel die Solothurner Regierung dadurch auf, dass sie sich jedem Fortschritt im Tierschutz entgegenstellte.


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