27. Juni 2004

Wer zweiseitig druckt, begeht "Dokumentenfälschung":
Wie die Thurgauer Staatsanwaltschaft den VgT bekämpft

In ihrem seit Jahren andauernden krankhaften Eifer, den VgT zu schikanieren, versteigt sich die Thurgauer Staatsanwaltschaft gelegentlich zu Argumentationen, welche ihre geistige Armut unverhüllt offenbart. Vor der Anklagekammer legte der notorisch tierschutzfeindliche Staatsanwalt Pius Schwager (www.vgt.ch//vn/0203/tuttwil.htm) in einem neuen Verfahren wegen Rechtsverweigerung durch das Bezirksamt Bischofszell folgenden Beweis vor für eine angebliche Dokumentenfälschung: "Beim erwähnten Aktenstück handelt es sich handelt es sich klarerweise um eine Fotokopie und nicht um einen PC-Ausdruck, denn Seite 2 befindet sich auf der Rückseite der ersten Seite, was nur mit Kopieren zu bewerkstelligen ist...."

Seit mindestens sieben Jahren habe ich einen Drucker, der, um Papier zu sparen, zweiseitig drucken kann - weiss Gott nichts ungewöhnliches Kommt dazu, dass nicht einmal die Staatsanwaltschaft einen plausiblen Grund nennen kann, warum ich die behauptete Briefkopffälschung - in Wirklichkeit einen augenfälligen Druckerfehler - hätte vornehmen sollen und welchen Vorteil ich damit hätte erreichen können.

So werden im Thurgau Menschen einer Straftat "überführt", welche diese geistig verarmte Staatsanwaltschaft aus politischen Gründen kriminalisieren möchte.

Staatsanwalt Pius Schwager stellt solche Behauptungen wider besseres Wissen auf. Blosse Stimmungsmache vor der Anklagekammer. Denn wenn er selber an die frech behauptete Dokumentenfälschung glauben würde,  hätte er ein Strafverfahren einleiten müssen; aber diese Blamage will er sich denn doch lieber ersparen.

Schwager argumentiert auch sonst arglistig gegen besseres Wissen. Letztes Jahr machte er in einem völlig analogen Beschwerdeverfahren gegen das Bezirksamt Arbon vor Bundesgericht geltend, der Entscheid der Staatsanwaltschaft hätte zuerst bei der Anklagekammer angefochten werden müssen (www.vgt.ch/news2003/030310.htm). Das Bundesgericht schloss sich dieser Auffassung an und trat auf die staatsrechtliche Beschwerde nicht ein. Damit war aber für die politische Justiz nichts gewonnen, denn schon wenige Wochen ergab sich - wie zu erwarten war - die gleiche Rechtsverweigerung durch das Bezirksamt Bischofszell. Nun argumentiert Staatsanwalt Schwager vor der Anklagekammer genau gegenteilig: die Anklagekammer sei nicht zuständig, die Beschwerde deshalb abzuweisen. Geht es noch arglistiger?

Der VgT ist bekannt für seine Harnäckigkeit. Die grosse, ständig anwachsende Sammlung willkürlicher und widersprüchlicher Gerichtsentscheide gegen den VgT stellen wertvolle Dokumente der Zeitgeschichte dar und werden die späteren Historikerkommissionen, welche die Beteiligung der Schweiz am Holocaust der Nutztiere zu untersuchen haben, die Arbeit erleichtern.

Erwin Kessler, Präsident VgT


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