5. Apil 2004

VgT-Erfolg:

Tierquälerische Pferdehaltung in Sins aufgehoben

 

Auf Intervention des VgT hin hat der Besitzer dieses Pferdestalles die verbotene Anbindehaltung aufgegeben, den Stall geräumt und die Pferde anderswo untergebracht. Danke!

Pferde sind Bewegungstiere; sie den grössten Teil des Tages im Stall eingesperrt zur Bewegungslosigkeit zu zwingen, ist Tierquälerei. Die Anbindehaltung ist nach geltendem Recht verboten, wie das Gutachten Niggli klar aufgezeigt hat.


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