26. Januar 2004 / VN2004-1 /aktualisiert am 21. November 2004

Grauenhafte Zustände
in der Tierversuchsindustrie
Ein als Angestellter getarnter Tierschützer filmte und fotografierte ein halbes Jahr lang in einem Tierversuchslabor, das auch für die Basler Chemie Tierversuche durchführt

 

Übersicht über alle Beiträge zum Covance-Tierversuchsskandal

 

Im Dezember 2003 brachte ein Undercover-Aktivist Videoaufnahmen aus der Tierversuchsfabrik "Covance Laboratories GmbH" in Münster (Deutschland). Die Aufnahmen zeigen, wie rund 2000 Affen auf grausame Weise in kleinen Metallkäfigen gehalten werden. Jedes Jahr sterben rund 1000 in grausamen Tierversuchen für die Pharma- und Chemie-Industrie. Covance macht die Tierversuche im Auftrag von Pharma-, Kosmetik- und Putzmittel-Firmen. Covance hat eine Tochterfirma in Meyrin bei Genf, die "Covance Central Laboraties SA"; soweit bekannt werden hier keine Tierversuche gemacht. Schweizer Tierversuchsgegner führten am 22. Januar 2004 eine Kundgebungen durch, welche von der Gemeinde Meyrin ohne Angabe von Gründen nicht bewilligt wurde (typisch für dieses korrupte, von internationalen Konzernen gesteurte Regime).

Tierversuchsfabrik "Covance Laboratories GmbH" in Münster, Deutschland

       

 

  

 Oben: Babies hinter Gittern. Ihre Mutter wurde ihnen für Versuche weggenommen.

Unten: Das kleine Baby sucht Geborgenheit bei seiner Ersatzmutter, einem Farbroller.

Die Mutter verbringt ihr trauriges Leben in einem völlig engen, kahlen  Metallkäfig:

       

Schwere Verhaltensstörungen sind die Folge dieser Käfighaltung. Die Affen zeigen die klassischen Symptome, wie stereotypische Bewegungen, Hin- und Herschaukeln, Im-Kreis-Drehen, Umfallen. Lähmende Eintönigkeit und soziale Isolation treiben sie im wahrsten Sinne des Wortes in den Wahnsinn.

              

         

 
Oben: Das Bild ist nicht verkehrt. So müssen die Tiere auf dem Gitterrost liegen und schlafen

Unten: Die Arme auf den Rücken gedreht, wird dieser Affe zur täglichen Zwangfütterung gebracht.

    

       

Oben: Im Fixierstuhl

Unten: Als Müll entsorgt - Endlösung

    

  

Bei Covance in Münster müssen die Affen nicht nur unter entsetzlichen Bedingungen leben, sie werden zudem täglich schmerzhaften Routine-Eingriffen ausgesetzt. Als wäre dies nicht schon schlimm genug, werden die Primaten dabei auch noch vom Personal auf die brutalste Weise misshandelt. Tag für Tag Leid ohne Ende. Folgende Aufzählung gibt nur einen kleinen Teil der schrecklichen Qualen wieder, die die Tiere täglich durchleiden müssen:


Zwangsfütterung
Für diese hochgradig belastende Methode der Verabreichung von Teststoffen, werden den Affen die Arme auf den Rücken gedreht. Mit festem Griff auf das Knie eines Pflegers gepresst, wird ihr Mund aufgerissen und ein Schlauch bis in den Magen getrieben. Da die Tiere wissen, was auf sie zukommt, versuchen sie verzweifelt, der brutalen Prozedur zu entgehen, sie zappeln und winden sich und halten ihren Mund so lange wie möglich krampfhaft geschlossen.

Blutentnahmen
Einige der Covance-Mitarbeiter sind nicht in der Lage, eine Blutprobe zu nehmen, ohne etliche Male zustechen zu müssen. So wird das Blutabnehmen für die Affen zur langwierigen Tortur. Sie schreien und versuchen, sich zu wehren und viele haben am Ende der Prozedur blutende Wunden. Tiere, die bei Blutentnahmen oder Zwangsfütterung nicht »mitspielen«, werden brutal geschüttelt und geschlagen. Die Undercover-Aufnahmen zeigen, wie Mitarbeiter von Covance immer wieder die Geduld verlieren, wenn sie zum Beispiel die Vene nicht treffen können oder die Affen sich bei den Zwangsmaßnahmen zu stark wehren. Einige Mitarbeiter rasten völlig aus und schreien und fluchen. In einigen Abteilungen sind Beschimpfungen der Affen selbst durch leitende Angestellte an der Tagesordnung.

Infusionen
Um Teststoffe in die Blutbahn zu verabreichen, werden die Affen in so genannten Affenstühlen fixiert. Diese Vorrichtung ist wie ein Art Pranger, in der der Hals von einer Plexiglasplatte umschlossen wird. An Armen und Beinen gefesselt, müssen sie bis zu einer halben Stunde in den Stühlen ausharren. Auch trächtige Weibchen werden auf diese Weise gequält.

Entnahme von Rückenmarksflüssigkeit
Den betäubten und mit Stricken auf ein Metallgestell geschnallten Affen wird eine Nadel im Lendenbereich in die Wirbelsäule gestochen. Anschließend werden die Tiere zum Aufwachen einfach auf den nackten Metallgitterboden ihrer Gefängnisse gelegt.

Entnahme von Samenflüssigkeit
Narkotisierte Affen werden mit dem Kopf nach unten gehalten. Durch einen Elektroschock wird ein Samenerguss provoziert.

Milchentnahme
Die Affenmütter werden für diese Prozedur über mehrere Stunden von ihren Babys getrennt - für beide eine unglaubliche Stresssituation.

Innere Untersuchung
Narkotisierte Affen werden kopfüber aufgehängt. Durch einen Schnitt durch die Bauchdecke werden die inneren Organe mit Hilfe eines Endoskops untersucht.

»Versorgung« nach Eingriffen
Nach Operationen, Entnahme von Rückenmarks- oder Samenflüssigkeit oder anderen Eingriffen, die eine Narkose erforderlich machen, werden die noch betäubten Tiere einfach in die kalten Metallgitterkäfige gebracht. Beim Aufwachen müssen sich viele der Tiere übergeben. Die Filmaufnahmen zeigen Affen, die in der Aufwachphase taumelnd auf dem harten Metallboden aufschlagen. Keine Spur einer Versorgung nach der Operation.

Giftigkeits-Prüfungen (Toxikologie-Tests):
Um die Giftigkeit bzw die tödliche Dosis neur Substanzen zu testen, werden diese den Affen in das Blut injiziert. Toxikologie-Test zählen zu den grausamsten Tierversuchen.

Tötung
Die Tötung der Affen erfolgt durch Ausbluten. Betäubten Tieren werden die großen Schlagadern an Hals und Beinen aufgeschnitten. Dabei werden sie hoch gehalten, damit das Blut herauslaufen kann. Nach einer Untersuchung werden die toten Tiere wie Müll entsorgt.


Kommentar der Verhaltensforscherin Jane Goodall zu den BUAV-Undercover-Aufnahmen bei Covance:

»Diese kleinen Käfige, wie sie typischerweise für Affen in der medizinischen Forschung in aller Welt verwendet werden, diese winzigen Käfige aus Draht oder Gitterstäben mit normalerweise überhaupt nichts darin, sie sind so schrecklich. Ich meine, ich habe mein Leben in der Wildnis verbracht, ich weiß, wie das ist für soziale Lebewesen mit der Intelligenz von Affen. Sie haben ein ausgeprägtes Sozialleben, sind umgeben von ihrer Familie. Jeden Tag gibt es für sie neue Herausforderungen, bei denen sie ihren Verstand gebrauchen müssen. Ihr Leben draußen im Wald ist einfach phantastisch.

Zu sehen, wie die Affen allein in den Käfigen sitzen, ohne jegliche Beschäftigungsmöglichkeiten, so dass sie verrückt werden vor lauter Eintönigkeit und Traurigkeit, ist einfach zutiefst bedrückend.

Ich denke, die Verwendung von Tieren für Giftigkeitsprüfungen ist falsch. Je höher wir in der Hierarchie der Tierwelt aufsteigen, desto näher kommen wir einer Komplexität des Gehirns, die eine größere Kapazität für Emotionen, für Gefühle, für das Verständnis, was passiert, für die Erwartung was als nächstes kommt, nahe legt. Primaten für Experimente wie diese zu verwenden ist keinesfalls zu akzeptieren.

Der Videofilm, in dem zu sehen ist, wie diese hilflosen Tieren behandelt werden, diese Brutalität, die Gefühllosigkeit, das Witze reißen und Lachen, völlig ohne jede Würde, wie sie wie Sachen behandelt werden, wie leblose Dinge, das alles hat mich schwer geschockt. Es macht mich unheimlich wütend und es muss etwas dagegen getan werden. Ich weiß nicht, wie die Leute, die darüber entscheiden, ob so etwas erlaubt werden darf oder nicht, sich diesen Film anschauen können, ohne hinterher zu sagen, wir müssen das unbedingt sofort stoppen.

Ich möchte das Ende der Versuche an Primaten und anderen Geschöpfen, wie Hunden und Katzen, sehen. Aber bei Primaten, weil sie mehr wie wir sind, haben wir mehr noch das Gefühl, dass es für sie besonders furchtbar sein muss. Was vor allem so schrecklich anzusehen ist, wie diese kleinen Äffchen und auch trächtige Weibchen aus ihren Käfigen gezerrt werden, sich in Terror, Angst und Panik mit aller Kraft sträubend. Und es gibt für sie kein Entkommen, ihre verzweifelten Versuche sich zu wehren, da kommen einem die Tränen in die Augen, weil sie so hilflos sind und es gibt nichts, was sie tun können. Und das allerschrecklichste, diese brutale Behandlung, diese Grausamkeit, diese Gefühllosigkeit, es ist nicht auszuhalten daran zu denken. Und es geht weiter jeden Tag.

Ich denke BUAV leistet absolut Großartiges. Es gibt nicht viele Organisationen oder Einzelpersonen, die den Mut haben, da rein zu gehen und solche Filmaufnahmen, wie ich sie gerade gesehen habe, herauszuholen. Und meistens, wenn so etwas passiert, ändert sich auch etwas. Ich zolle BUAV größte Bewunderung und Respekt und besonders dem Menschen, dem diese Undercover-Aufnahmen zu verdanken sind. Kein Lob kann groß genug sein.«

Den Videofilm aus dem Tierversuchslabor von Covance Münster sowie die inzwischen zensurierten ZDF-Sendungen vom Dezember 2003 können Sie hier herunterladen: Download-Videos

Dieser Videofilm dokumentiert die folgenden für die Durchführung von Tierversuchen völlig unnötigen Tierquälereien:

Die Haltungsbedingungen der zweitausen Primaten im Tierversuchslabor der Covance Laboratories GmbH in Münster sind entsetzlich: einzeln eingesperrt in kleine Metallgitterkäfige, kein natürliches Licht, kein Platz, keine Sozialkontakte und keinerlei Beschäftigungsmöglichkeit, so fristen die Tiere ihr Dasein, tagein tagaus, bis zu drei Jahre lang. Auch wenn die Pharmaindustrie dies immer wieder behauptet, es gibt keinerlei gesetzliche Vorschriften in der EU, die Arzneimitteltests an Primaten vorschreiben. Und gerade die bei Covance durchgeführten Fortpflanzungsgiftigkeitsprüfungen sind ausgesprochen unüblich.

Nach schweren operativen Eingriffen werden die noch betäubten Tiere einfach in ihren Metallgitterkäfigen abgeladen, ohne jegliche Nachversorgung. Beim Aufwachen schlagen die Tiere taumelnd auf dem harten Metallboden auf. Es ist brutal und unprofessionell, wie bei Covance mit den Tieren umgegangen wird. Und noch dazu ein weiterer Verstoss gegen EU-Recht, das Räumlichkeiten für die Erholungsphase nach einer Operation vorsieht. Die Versorgung nach Operationen läuft hier völlig schief. Das EU-Recht schreibt Wärme, Schutz sowie eine Überwachung während der Aufwachphase vor. Das alles fehlt völlig. Die Affen werden einfach in ihre Käfige zurückgebracht. Man sieht deutlich, wie sie umhertaumeln beim Aufwachen; keine Aufsicht, keine Pflege.

Die gesetzlichen Vorgaben der EU fordern, dass das Personal kompetent und mitfühlend sein soll und im Umgang mit Tieren behutsam aber entschlossen, bei Covance jedoch werden die Tiere immer wieder mit roher Härte misshandelt.

Zu den Kunden dieser Skandal-Firma gehören die Schweizer Firmen:

Novartis/Ciba Geigy, Hoffman-La Roche/Roche Pharma, Helsinn Healthcare, Neurim Pharmaceuticals, Schneider Europa in Bülach. Die Basler Chemie betreibt in Basel nur noch kleine Vorzeige-Tierlabors für Besucher. Die Masse der grausamen Tierversuche werden bei Tierversuchsfirmen wie Covance und RCC (auch hier sind kürzlich Missstände aufgeflogen: www.agstg.ch/de/albatros/05-12.2003/folterknechte.html) in Auftrag gegeben. NICHT zu den Covance-Kunden gehört erfreulicherweise die Pharmafirma Serono von Alinghi-Chef Ernesto Bertarelli.) Weiter zu den Covance-Kunden gehören die Kosmetik-Firma L'Oréal (hat zugegeben, immer noch Tierversuche in Auftrag zu geben) und weitere bekannte Firmen wie BASF (das führende Chemieunternehmen der Welt; Kunststoffe, chemische Spritzmittel für Pflanzen, Vitamine und Nahrungsmittelergänzungen wie Carotin), Bayer, Hoechst, Dupont, Unilever (Putzmittel, Kosmetik), Johnson&Johnson (Zahnhygiene, Babypflegemittel), Monsanto (Genfood-Saaten), Chanelle (Kosmetik, Pharma), Glaxo Wellcome / GlaxoSmithKline (Pharmafirma, Hersteller u.a von Medikamenten, Impfstoffen, Mundpflegeprodukten wie Odol, Dr. Best, Sensodyne, aber auch Nahrungsmittelergänzungen).

> Die vollständige Kundenliste (aus dem Jahr 2003)
 

Richterliche Zensurverfügung gegen den VgT

Drucken Sie jetzt die Anleitung, wie Sie sich gegen die Zensur schützen können, aus, solange noch möglich.

Covance hat europaweit verschieden Anwaltskanzleien angestellt, um Druck auf alle  Tierschutzorganisationen zu machen, welche über die Tierversuche bei Covance in Münster berichten. Sie drohen mit Schadenersatzforderungen und kostspieligen Gerichtsverfahren. Auch Provider werden auf diese Weise eingeschüchtert. Mehrere Tierschutzorganisationen und Provider haben aus Angst vor dem Prozessrisiko dem Druck nachgegeben und ihre Covance-Seiten gelöscht.

Eine erste Klage, mit welcher Covance die Zensur der Aufnahmen aus dem Tierversuchslabor in Münster verlangt hat, ist von einem Genfer Gericht abgewiesen worden.

Auf ein neues Gesuch von Covance hin, an dem sich nun ausser der in Meyrin bei Genf domizilierten Central Laboratory Services SA auch zwei weitere Tochterfirmen beteiligen, alle vertreten durch die Zürcher Anwaltsfirma Pestalozzi-Lachenal-Patry, erliess Rechtsanwalt Dr Roman Bögli, Rickenbach, nebenamtlicher Vizepräsident des Bezirksgerichts Münchwilen, in Kenntnis des freisprechenden Genfer Urteils, am 7. April 2004 folgende sofort wirksame Zensur-Verfügung gegen den VgT:

 
 
 

 

 

 

 

Betroffen von dieser Zensur sind insbesondere die Print- und Internet-Medien des VgT - ein ebenso schwerwiegender wie leichtfertiger Eingriff in die Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit, dem keine schützenswerte Interessen auf der Seite des Covance-Konzerns gegenüber stehen.

Das System nebenamtlicher Richter im Bananen-Kanton Thurgau, auch unter dem Namen Most-Indien bekannt, wird insbesondere dann problematisch, wenn eine klagende Partei ein Milliarden-Umsatz-Konzern wie Covance ist, der massenhaft Aufträge anAntwälte vergibt - vielleicht auch einmal dem nebenamtlichen Richter und hauptamtlichen Rechtsanwalt Bögli.... Da ist doch naheliegend, welcher Partei Bögli Recht am besten Recht gibt. Offensichtlich ist jedenfalls, dass nicht eine pflichtgemässe Rechtsanwendung hinter dieser Zensurverfügung steht.

Ein Rechtsgutachten von Professor Franz Riklin von der Universität Freiburg, spezialisiert auf Medienrecht, kommt klar zum Schluss: Diese Zensurverfügung ist rechtswidrig:

Die Aufnahmen zeigen, was der Öffentlichkeit sonst verborgen bleibt: unter welchen schrecklichen Umständen die Versuchstiere gehalten werden, die in Tierversuchen für Kosmetika, Putzmittel und Medikamente etc verbraucht werden. Während der Nutzen von Tierversuchen zur Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen von Medikamenten auf den Menschen umstritten ist, bietet die durch die Aufnahmen dokumentierte tierquälerische Haltung und die unnötige Misshandlung der Tiere sicher keinen medizinischen Nutzen. Es geht hierbei einzig und allein um skrupellose Kosteneinsparung am falschen Ort aus blosser Profitgier.

Unsittliches Verhalten verdient nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen keinen Rechtsschutz. Covance betreibt aus blosser Profitgier eine wissenschaftlich unnötige Massentierquälerei; das ist unsittlich. Doch der Münchwiler Richter Bögli entscheidet grundsätzlich immer gegen den VgT, egal um was es geht - erst recht wenn ein multinationaler Konzern mit einem Jahresumsatz von einer Milliarde Euros klagt. Geltendes Recht verbietet einen solchen präventiven Eingriff in die Medienfreiheit, ohne Anhörung der betroffenen Redaktion und ohne gründliche Prüfung des Sachverhaltes und der Rechtslage. 

Mehr zur Rechtslage:
- Stellungnahme des VgT vor Gericht

- Stellungnahme von Rechtsanwalt Scotoni, Vertreter der AG STG

VgT-Präsident Dr Erwin Kessler zu dieser Zensur:

" Ein Mensch, der sich angesichts dieser erschütternden Dokumentaraufnahmen aus dem Covance-Tierversuchslabor auf die Seite der Täter stellt, muss einen schweren seelischen Defekt haben. Ein solcher Mensch ist als Richter nicht nur ungeeignet, sondern eine öffentliche Gefahr und müsste in einem funktionierenden Rechtsstaat an der weiteren Ausübung seines Richteramtes gehindert werden, umso mehr als Bögli sein seelisches Manko mit Willkür und Rechtsbeugung verbindet und eine Unterwürfigkeit gegenüber einem skrupellosen internationalen Konzern an den Tag legt, welche jeglicher richterlichen Unabhängigkeit spottet. Damit hat Bögli das Fass zum Überlaufen gebracht. Der VgT wird bei den nächsten Richterwahlen mit einer massiven Wahlkampagne über seine Machenschaften informieren, damit er das gleiche Schicksal erfährt wie der Frauenfelder Bezirksrichter und Schweinemäster Iseli, der als Richter nicht mehr wiedergewählt wurde, nachdem der VgT über seine Machenschaften informiert hatte (siehe www.vgt.ch/vn/0303/iseli.htm)."

 

Böglis Anwaltskanzlei (links) und sein Wohnhaus (rechts)

Bezirksrichter Bögli, scheinheilig lächelnd, neben Opfern aus dem KZ in Münster, das von Bögli gedeckt wird:

        

Am 10. Mai 2004 weigerte sich Bögli unter fadenscheinigem, überspitzt formalistischem Vorwand, das zweitstündigen Roh-Videoband als Beweismittel zu den Akten zu nehmen. Weil der Undercover-Journalist die Aufnahmen wegen einem richterlichen Verbot nicht an Dritte, also auch nicht an den VgT weitergeben darf, schickte er das Band in Absprache mit dem VgT direkt an Richter Bögli. Der Undercover-Journalist sei nicht Prozesspartei, schreibt Bögli zur Begründung der Annahmeverweigerung. Willkürjustiz zugunsten der Täter ist halt leichter möglich, wenn Beweismittel nicht angenommen und die Wahrheit nicht zur Kenntnis genommen wird. Noch immer ist der VgT diesem unfähigen, parteiischen Richter ausgeliefert - nach thurgauischem Recht gibt es kein Rechtsmittel.

Am 23. Mai 2004 hat der VgT gegen Bögli ein Ausstandsbegehren gestellt.

Schreiben, faxen, mailen oder telefonieren Sie diesem Zensur-Richter Ihre Meinung: Rechtsanwalt Roman Bögli
privat: an der Hochbühlstrasse 33, 9532 Rickenbach bei Wil, Tel 071 925 30 79
Anwaltsbüro: Toggenburgerstrasse 31, 9532 Rickenbach, Tel 071 929 90 10, Fax 071 929 90 19, Email rickenbach@flb-law.ch

Dieser superprovisorischen Zensur-Verfügung folgt nun ein jahrelanges Gerichtsverfahren. Es ist diesem wirtschaftlich mächtigen Konzern, der nicht auf Gerichts- und Anwaltskosten achten muss, offenbar egal, ob der VgT schlussendlich - nach Jahren - vor dem Europäischen Gerichtsverfahren für Menschenrechte gewinnt, denn dank der politischen Justiz werden die skandalösen Zustände im Tierversuchslabor nun mindestens für ein paar Jahre unterdrückt. Und nach Jahren kann Covance einfach behaupten, die Aufnahmen seien inzwischen veraltet. Keine Tierschutzorganistion kann dann überprüfen, ob sich die Zustände tatsächlich gebessert haben, denn dass die Öffentlichkeit Einblick in das Elend der Versuchstiere erhält, ist fast schon eine Jahrhundert-Ausnahme. Gewöhnlich können nur Vorzeige-Labors der Tierversuchsindustrie besucht werden. Was bei Firmen wie Covance im Auftrag auch der Schweizer Pharma- und Chemie-Industrie hinter verschlossenen Türen, in fensterlosen, gegen unerwünschte Besucher schwer gesicherten Räumen abgeht, bleibt der Öffentlichkeit sonst völlig verborgen. Da nun ausnahmsweise ein Panne im Sicherheitskonzept dazu geführt hat, dass Aufnahmen dieser grauenhaften Zustände an die Öffentlichkeit gelangt sind, findet sich sofort ein mafioser Provinzrichter, der auf einen Wink dieses Konzerns hin alles mit Staatsgewalt unterdrückt. Und sollten eines Tages soviele Bürger gegen diesen Unrechtsstaat aufmucken, dass die Polizei nicht mehr genügt, dann hat man noch die Armee. Schon Dürrenmatt hat erkannt, dass die Schweizer Armee mangels äusserem Feind eine Absicherung der Staatsgewalt gegen innen darstellt und schweres Geschütz und Kampfjets nur dazu dienen, den eigentlichen Zweck der Armee zu tarnen. Doch diese Tarnung wird immer fadenscheiniger. Am 4.4.04 berichtete die Sonntags-Zeitung: "Militärexperte wirft VBS Missbrauch der Milizarmee vor: In der Armee XXI/11 sollen 70 000 Soldaten Objekte bewachen - eine klare Polizeiaufgabe".

Der Rütlischwur
(ob dieser wohl auch bald zensiert wird, da staatsgefährdend?):

"Ein Wille, ein Ziel einigt uns: Frei wollen wir sein!
In tiefster Not versprechen wir, einander zu helfen, im Kampfe
gegen die Vögte zusammenzustehen und uns vor keiner Gewalt zu beugen.
So erhebet, meine Freunde von Uri, Schwyz und
Unterwalden, eure Hand zum Schwure!"

Wieder einmal geht der Staat gegen Tierschützer vor, während die gewerbsmässigen Tierquäler geschützt werden

In Deutschland wurde die Strafuntersuchung gegen die Covanve-Verantwortlichen eingestellt. Pressemitteilung Menschen fuer Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 26. Februar 2004

Staatsanwaltschaft Muenster mit Blindheit geschlagen?
Menschen fuer Tierrechte legen Beschwerde gegen Einstellung der Ermittlungen ein

Der Bundesverband Menschen fuer Tierrechte erhebt gegen die Staatsanwaltschaft Muenster schwere Vorwuerfe und legte jetzt Beschwerde gegen deren Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des Tierversuchslabors Covance sowie gegen den Amtsveterinaer Dr. Roland Otto ein.

"Hoechst einseitig und unqualifiziert" haelt Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen fuer Tierrechte, die Einstellungsverfuegung der Staatsanwaltschaft. Diese wurde mit mangelndem Tatverdacht der Tierquaelerei begruendet. Von Loeper, der seit 26 Jahren staendig tierschutzrechtliche Problemfaelle bearbeitet und Kommentator des Tierschutzgesetzes ist, verweist darauf, dass mehrere hochqualifizierte Sachverstaendige aufgrund des vorhandenen Filmmaterials anhaltende Leiden der Versuchsaffen registriert haben. Diese aeussern sich z. B. durch Verhaltensstoerungen in Form von Schaukel- und Drehbewegungen oder mimischen Gebaerden. Das muesse nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als kennzeichnend fuer Tierquaelerei eingestuft werden.

"Die Staatsanwaltschaft Muenster hat sich einseitig von den Schutzbehauptungen der Firma Covance und dem ihr nahe stehenden Amtsveterinaer beeindrucken lassen", betont von Loeper. So habe sie es in bestuerzender Weise unterlassen, profilierte Primatenforscher zu befragen und sorgfaeltig die durch die Filmdokumentationen erwiesenen Fakten unabhaengig auszuwerten. Kritisch beleuchtet der Rechtsanwalt besonders die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass gegen Amtsveterinaer Otto "zu keinem Zeitpunkt auch nur der Hauch eines Tatverdachts" bestanden habe. Denn bereits vor Monaten sei gegen die Firma Covance Anzeige erstattet worden, als es um die Toetung von 500 Affen ging. Dr. Otto habe die Toetungen sanktioniert, die weder gerechtfertigt erschienen noch tierschutzkonform durchgefuehrt worden seien. "Die Staatsanwaltschaft Muenster ist augenscheinlich mit
Blindheit geschlagen", folgert von Loeper "Und es ist beschaemend, wie einseitig sie agiert, mangelnde Achtung gegenueber den Affen als intelligenten, sozialen Wesen erkennen laesst und nicht ihrer Verpflichtung nachkommt, das Staatsziel Tierschutz umzusetzen." Die Staatsanwaltschaft werde deshalb, so von Loeper, die Ermittlungen aufgrund der eingelegten Beschwerde fortfuehren muessen. Das sei sie den Versuchstieren sowie der Bevoelkerung, die mit grosser Empoerung auf den unwuerdigen, qualvollen Umgang der Beschuldigten mit den Versuchsaffen reagiert habe, schuldig.

Es ist immer wieder erschütternd, wie der Staat die gewerbsmässigen Tierquäler deckt und die Tierschützer verfolgt. Kürzlich hat ein Basler Gericht die Tierversuchsfabrik RCC geschützt, nachdem Tierschützer Missstände aufgedeckt haben (www.agstg.ch/de/albatros/05-12.2003/folterknechte.html).

Die ständige Justizwillkür, welche auch der VgT dauernd erfährt, füllt mittlerweile eine lange Liste: www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm.

 Wie die Nachrichtensendungen des Schweizer Fernsehens manipuliert werden

Diese im Covance-Tierversuchslabor heimlich gedrehten Aufnahmen stellen eine der ganz seltenen Dokumentation darüber dar, was in der Tierversuchsindustrie wirklich abläuft. Indem bei Covance in Tierversuchen getestete Produkte auch in der Schweiz vermarktet werden, ist die Schweizer Öffentlichkeit davon ganz direkt betroffen. Doch die meisten Schweizer Medien schwiegen darüber, insbesondere auch das Schweizer Fernsehen in seinen Informations- und Konsumenten-Sendungen - typisch. Siehe dazu auch Die Machenschaften des "Kassensturz". Die Aufnahmen waren seit Dezember 2003 bekannt. In den VgT-Nachrichten vom Mai 2004 kritiserte der VgT diese Unterdrückung durch das Schweizer Fernsehen. Hierauf brachte das Schweizer Fernsehen in der Nachrichtensendung 10vor10 vom 18. und 19. Mai Reportagen zum Covance-Skandal. (Diese Aufzeichnungen finden Sie auch, indem Sie auf der folgenden Seite oben rechts auf "Latest News" klicken: www.c9c.info/contact/covance ). In 10vor10 wurde auch das Gutachten Riklin erwähnt und Prof Riklin persönlich dazu interviewt. Der VgT - immerhin Auftraggeber dieses Gutachtens und einzige Tierschutzorganisation der Schweiz, welche die Aufnahmen trotz Zensur veröffentlichte - wurde in der ganzen Sendung nicht erwähnt. Stattdessen wurde eine andere Tierschutzorganisation interviewt und der Eindruck erweckt, diese hätte das Gutachten veranlasst. Das Schweizer Fernsehen unterdrückt seit Jahren systematisch alles, was vom VgT kommt (siehe Diskriminierungsbeschwerde an den EGMR) - ein Schulbuchbeispiel an Unsachlichkeit. So werden die Nachrichtensendungen des Schweizer Staatsfernsehens manipuliert, unbemerkt von den ahnungslosen Zuschauern.

 

21. Mai 2004:

 Zensurverfügung aufgehoben!

Mit Verfügung vom 21. Mai 2004 wurde - offensichtlich unter dem Druck des zunehmenden Medien-Interesses - die seit dem 7. April 2004 bestehende Zensurverfügung aufgehoben. Die Foto- und Videoaufnahmen aus dem Covance-Tierversuchslabor dürfen nun wieder veröffentlicht werden. Damit hat der wochenlange Internet-Krieg gegen Zensur-Provider (welche dieses zivilrechtliche Verfahren von Covance gegen den VgT rechtlich gar nichts anging) ein Ende. Die VgT-Website mit den verbotenen Aufnahmen wurde in dieser Zeit mehrmals auf andere Server auf der ganzen Welt verschoben. Ebenfalls wurden anfangs Mai die VgT-Nachrichten (Auflage 725 000) mit einem Bild-Bericht über das Covance-Tierversuchslabor unter Missachtung dieser menschenrechtswidrigen Zensurverfügung verbreitet (Streuauflage in alle Briefkästen im Kanton ZH).

Gegen den Kostenentscheid - mit dem Zensurrichter Bögli einmal mehr völlig willkürlich gegen den VgT entscheiden hat - hat der VgT an das Obergericht rekurriert.

In der sechswöchigen Zensurperiode waren die Bilder auf Mirrorsites zu finden: www.c9c.info/contact/covance Hier bleiben sie weiterhin, denn Covance führt den internationalen Zensur-Krieg zur Unterdrückung der Skandalbilder mit anderen Mitteln weiter (ausländische Gericht, Internethacker, Drohungen etc). Die Zensur-Gefahr ist deshalb noch nicht überstanden.

Gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler ist beim Bezirksamt Münchwilen ein Strafverfahren hängig, weil er sich dieser rechtswidrigen, die Verfassung und die Menschenrechtskonvention verletzenden Zensurverfügung (gegen die es kein Rechtsmittel gab!) widersetzt hat.

 

21. November 2004:

Zensurbeschwerde des VgT vor dem Bundesgericht

Vom Bundesgericht zur Neubeurteilung an das Thurgauer Obergericht zurückgewiesen. Mehr dazu hier

In einem Rekurs vom 3. Juni 2004 verlangte der VgT beim Thurgauer Obergericht die gerichtliche Feststellung der Menschenrechtsverletzung durch Böglis Zensurverfügung. Der Rekurs wurde abgewiesen. Am 17. August 2004 erhob der VgT beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde mit folgender Begründung::

1 Verweigerung des rechtlichen Gehörs

Die Stellungnahmen der ersten Instanz wurde dem VgT erst zusammen mit dem angefochtenen Urteil zugestellt; der VgT hatte deshalb keine Möglichkeit, sich dazu zu äussern, obwohl die darin vorgebrachten Argumente vom Obergericht in den angefochtenen Entscheid übernommen wurden. Dadurch wurde BV 29 und EMRK 6 verletzt. Damit führt das Obergericht seine vom Bundesgericht mehrfach gerügte menschenrechtswidrige Praxis  weiter.


2  Menschenrechtswidrige Medienzensur (Verletzung von EMRK 10)

Die am 7. April 2004 superprovisorisch verfügte Medien-Zensur ist mit Verfügung vom 21. Mai 2004 wieder aufgehoben worden. Damit ist zwar die Zensur beendet, die Menschenrechtsverletzung aber nicht ungeschehen gemacht.

Die Zensur war rund sechseinhalb Wochen in Kraft. Dadurch wurde die Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit des VgT massiv verletzt und der VgT ist dadurch beschwert. Gemäss Praxis des EGMR ist Beschwer gegeben, wenn ein Hoheitsakt direkt auf den Beschwerdeführer zur Anwendung gelangte und ihn in seinen EMRK-Rechten einschränkt bzw einschränkte. Ein eigentlicher Schaden ist nicht erforderlich; Fortdauer der Beschwer wird nicht verlangt (Villiger, Handbuch der EMRK, 2. Auflage, Rz 149).

In der Aufhebungsverfügung vom 21. Mai 2004 stellte Vizepräsident Bögli seine Zensurverfügung als berechtigt hin. Es drohen deshalb künftig ähnliche Verletzungen der Medienfreihet, weshalb ein rechtliches Interesse an der vom VgT beantragten gerichtlichen Feststellung der Verfassungs- und Menschenrechtsverletzung besteht (Verletzung von BV 16 und 17 sowie EMRK 10).

Der EGMR berücksichtigt auch immateriellen Schaden (Frowein/Peukert, EMRK-Kommentar, 2. Auflage, Artikel 50, Rz 6). Die Beendigung einer Menschenrechtsverletzung beseitigt nicht automatisch auch die Beschwer: "Gelegentlich werden nachteilige Folgen von Konventionsverletzungen bereits weitgehend durch innerstaatliche Massnahmen beseitigt, ohne dass jedoch damit eine Anerkennung der Verletzung verbunden ist, so dass trotzdem die einen Schaden nicht voraussetzende Beschwer nach Art 25 EMRK bestehen bleibt. In derartigen Fällen geht der EGMR davon aus, dass die Feststellung der EMRK-Verletzung an sich ausreichende Genugtuung darstelle und daher keine Veranlassung zur Zuerkennung einer darüber hinausgehenden gerechten Entschädigung bestehe." (Frowein/Peukert aaO Rz 26).

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine superprovisorische Medienzensur waren insgesamt nicht erfüllt:

Der VgT machte Bögli in einer Schutzschrift vom 9. März 2004 darauf aufmerksam, dass ein Zensurgesuch seitens Covance zu erwarten sei und offerierte für diesen Fall, innert 24 Stunden dazu zu plädieren.

Die mit der superprovisorischen Verfügung zensurierten Aufnahmen waren bei Erlass der superprovisorischen Zensurverfügung bereits mehr als vier Monate, seit Dezember 2003, auf verschiedenen europäischen Websites veröffentlicht, unter anderen auch auf derjenigen des deutschen Fernsehsenders ZDF, der im Dezember in zwei Sendungen "Frontal" Videoaufnahmen aus dem Covance-Tierversuchslabor in Münster zeigte. Daran konnte die superprovisorische Zensurverfügung vom 7. April 2004 nichts ändern. Eine besondere Dringlichkeit lag deshalb nicht vor, womit auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine superprovisorische Verfügung nicht erfüllt waren.

Obwohl keine besondere Dringlichkeit vorlag, liess der Vizegerichtspräsident das Angebot des VgT, innert 24 Stunden zu plädieren, unbeachtet, womit dem VgT ohne Grund das rechtliche Gehör verweigert wurde.

Der VgT ist eine im Handelsregister eingetragene, nicht gewinnorientierte, staatlich anerkannte gemeinnützige Vereinigung mit bereits mehr als 30 000 Mitgliedern in der ganzen Schweiz.
Der BF ist Herausgeber der nachstehenden Medien:
- Zeitschrift VgT-Nachrichten, Auflage variierend zwischen 100 000 und 2 Millionen
- Zeitschrift ACUSA-News, Auflage variierend zwischen 50 000 und 500 000
- Website www.vgt.ch mit täglich aktuellen News
- Website www.acusa.ch
- VgT-Email-Newsletter, wöchentlicher Versand an Abonnenten
Alle VgT-Medien sind auf die Themen Tierschutz und Konsumentenschutz spezialisiert.

Die hohen gesetzlichen Voraussetzungen für eine präventive Medienzensur (ZGB 28 c Abs 3) gegen den VgT waren offensichtlich nicht erfüllt (siehe Ziffern 7 und 9 der Gesuchantwort sowie das Gutachten Riklin) und wurden in Böglis Zensurverfügung nicht einmal erwähnt!

Die Begründung, mit welcher die superprovisorische Verfügung am 21. Mai 2004 wieder aufgehoben wurde, lässt auf weiten Strecken jedem rechtsstaatlich denkenden Bürger die Haar zu Berge stehen. Die krass menschenrechtswidrige Zensur wurde vom Vizegerichtspräsidenten Münchwilen auch nachträglich gerechtfertigt. Das Gutachen von Professor Riklin wurde dabei mit einem einzigen Satz, der zudem eine gezielte Fehlinterpretation des Gutachtens beinhaltete, abgetan. Der in der Gesuchsantwort zitierte Staatsrechtler Jörg Paul Müller, der eine solche präventive Medienzensur ohne Gefahr im Verzug ganz klar als rechtswidrig bezeichnet, wurde kurzerhand übergangen zugunsten einer auf eine leere Floskel reduzierten Pseudo-Interessenabwägung. Dass dem fundamentalen öffentlichen Interesse der Medienfreiheit und der Information der Öffentlichkeit und der Konsumenten über derartige, bisher kaum bekannte Missständen in Tierversuchslabors, wie sie die zensurierten Aufnahmen zeigen, lediglich das egoistische Interesse der BG (Covance-Konzern) gegenübersteht, die Missstände unter dem Deckel halten zu können (von Prof Riklin in der Sendung 10vor10 des Schweizer Fernsehens zu Recht als "schwach" bezeichnet), wurde verschleiert, um der krass menschenrechtswidrigen Zensurverfügung nachträglich den Anschein von Recht zu geben.

Zwar kommt einer Entscheidbegründung keine Rechtskraft zu und die blosse Begründung eines Entscheides kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. Die Entscheidbegründung ist hingegen insofern relevant, als sie belegt, dass sich Vizegerichtspräsident Bögli weiterhin zu solcher Medienzensur gegen den VgT berechtigt fühlt.

Das Obergericht lehnte es ab, auf das Feststellungsbegehren einzutreten, sinngemäss mit der Begründung, die ZPO TG sehe Feststellungen im Rekursverfahren nicht vor. Indessen liegt offensichtlich eine Gesetzeslücke vor, denn es gab in casu kein anderes Rechtsmittel, mit dem die Menschenrechtsverletzung im Sinne von EMRK 13 wirksam gerügt werden könnte; blosse Aufsichtsbeschwerden stellen nach Praxis des EGMR keine "wirksame" Beschwerden im Sinne von EMRK 13 dar (Villiger aaO Rz 650). Nach Thurgauer Recht gibt es gegen superprovisorische Verfügungen kein kantonales Rechtsmittel, und die eidgenössischen Rechtsmittel sind nur gegen Endentscheide zulässig.

EMRK 13 stellt jedoch direkt anwendbares Recht dar (Villiger aaO Rz 647). Es wäre deshalb Pflicht der Vorinstanz gewesen, auf das Feststellungsbegehren einzutreten.


3  Willkürlicher Kostenentscheid

Gemäss ZPO 75 ist die unterliegende Partei "zum Ersatz für alle dem Gegner verursachten notwendigen Kosten" verpflichtet. Gemäss Praxis werden Anwaltskosten regelmässig zu den notwendigen Kosten im Sinne des Gesetzes gezählt. In casu hat es der VgT als nützlicher erachtet, ein Rechtsgutachten des Medienrecht-Spezialisten Prof Riklin einzuholen, anstatt sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ohne Willkür kann dagegen nichts eingewendet werden, mindestens solange die Gutachterkosten nicht höher liegen, als die einer anwaltlichen Vertretung. In casu sind die Kosten des Gutachtens von Prof Riklin (Fr 1 850.-) praktisch gleich wie die Anwaltskosten der mitbeklagten AG STG (Fr 1 800.-), welche anstandslos entschädigt wurden.

Der VgT sah sich in diesem Verfahren genötigt, die Medienfreiheit gegen eine schwerwiegende, ungerechtfertigte Zensurmassnahme zu verteidigen. Es kann deshalb nicht gesagt werden, ein Gutachten durch einen auf Medienrecht spezialisierten Rechtsprofessor sei eine weniger zweckmässige Verteidigungsstrategie als die Vertretung durch einen nicht auf Medienrecht spezialisierten Anwalt, wie dies die mitbeklagte AG STG gewählt hat.

Das Obergericht wendet ein, das Rechtsgutachten von Prof Riklin sei verspätet eingereicht worden, weil dieses nach Ablauf der zehntägigen Frist für die Vernehmlassung nachgeschoben worden sei. Der VgT hat innert Frist seine Vernehmlassung eingereicht und etwas später, sobald verfügbar, das Gutachten Riklin nachgeschoben. Die erste Instanz hat das Gutachten nicht aus dem Recht gewiesen, sondernd vielmehr aktiv in das Verfahren aufgenommen und mit Schreiben vom 28. April 2004 den anderen Verfahrensbeteiligten Frist angesetzt für eine Stellungahme. Unter diesen Umständen ist es willkürlich, im Nachhinein eine Parteientschädigung abzuweisen mit der Begründung, das Gutachten sei verspätet eingereicht worden. Zumindest liegt überspitzter Formalismus vor.

 

Mit Urteil vom 1. November 2004, eingegangen am 19. November, hat das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde bezüglich der Verletzung des rechtlichen Gehörs gutgeheissen und den Fall zur Neubeurteilung an das Thurgauer Obergericht zurückgewiesen (BGE 5P.314/2004).

Das Bundesgericht hat damit zum dritten mal eine Beschwerde gegen das Thurgauer Obergericht wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtzustellung von Stellungnahmen der Gegenpartei bzw der Vorinstanz) gutgeheissen hat. Die früheren diesebezüglichen Bundesgerichtsurteile lagen dem Obergericht bereits vor, als es seine menschenrechtswidrige Praxis im vorliegenden Fall weiterführte!

Am 22. November 2004 hat der VgT die Medien in einem Communiqué über dieses Bundesgerichtsurteil informiert. Dieses für das Thurgauer Obergericht peinliche Urteil wurde von sämtlichen Medien unterdrückt. Der VgT wollte von den Thurgauer Medien wissen, warum. Von der SDA und vom Tagblatt kam keine Antwort. Die Thurgauer Zeitung, die von sich behauptet, grundsätzlich über alle Urteile des Thurgauer Obergerichtes zu berichten, gab als Grund an, das entsprechende Bundesgerichtsurteil nicht zu haben und nur aufgrund des Kommentars des VgT, werde kein Bericht gemacht. Alle Bundesgerichtsentscheide sind jedoch, wie auch der Redaktion der Thurgauer Zeitung bekannt ist, von Amtes wegen im Internet veröffentlich, so auch der vorliegende: BGE 5P.314/2004 . Ferner ist den Thurgauer Medien bekannt, dass Sie Urteile betreffend den VgT jederzeit per Fax oder Email anfordern können. Die Begründung der Thurgauer Zeitung ist mehr als fadenscheinig; Medienmanipulationen werden nie offen zugegeben.

Nach einem mehrfachen Briefwechsel mit der Redaktion der Thurgauer Zeitung, brachte diese dann am 4. Dezember endlich einen Bericht über diesen Bundesgerichtsentscheid - und was für einen! Der wirkliche Skandal - das nämlich das Obergericht mit seiner menschenrechtswdrigen Praxis weitegerfahren ist, nachdem es die ersten zwei Bundesgerichtsurteile bereits hatte! - wurde unterdrückt. Statt dessen kam der Obergerichtspräsident mit verschleiernden Rechtfertigungen zu Worte, diese Bundesgerichtsurteile würden nun zu endlosen Prozessen führen. Das ist Unsinn: Das Gericht muss auch im Lichte dieser höchstrichterlichen Urteile nicht einfach Antworten und Gegenantworten endlos laufen lassen, vielmehr sind verspätete Vorbringungen aus dem Recht zu weisen und Replik und Duplik auf gerechtfertige Noven zu beschränken, um dem Beschleunigungsgebot Nachachtung zu verleihen.

Auf das vom Obergericht abgelehnte Begehren um Festellung der Pressefreiheit durch die Zensurverfügung des Münchwiler Bezirksrichters Bögli trat das Bundesgericht mit unhaltbarer Begründung nicht ein. Der VgT hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde erhoben. Zum Nichteintreten des Bundesgerichtes heisst es darin:

Zu den Beschwerdegründen kommt indessen nun noch die Verletzung des rechtlichen Gehörs hinzu, weil das Bundesgericht für die sorgfältigen und fundierten Ausführungen zum Feststellungs-Anspruch nur eine abschätzige Bemerkung übrig hatte, siehe Seite 6: "Der Beschwerdeführer ergeht sich über weite Strecken in theoretischen Ausführungen." Zur Begründung des Feststellungsbegehrens, welche damit gemeint ist, äußerte sich das Bundesgericht mit keinem Wort! Damit hat das BGer das rechtliche Gehör im zentralen Punkt der Beschwerde verletzt.

Während sich das Bundesgericht in sträflicher Weise nicht mit den fundierten Argumenten des Beschwerdeführers (BF) auseinandersetzt, wirft es dem BF sogar noch vor, dieser habe sich nicht mit den Erwägungen der Vorinstanz, dass Entschädigungen beim Verwaltungsgericht geltend zu machen seien, auseinandergesetzt. Dieser Vorwurf ist haltlos, denn der BF hat ja überhaupt keine Entschädigung geltend gemacht und diese Erwägung des Obergerichtes ging deshalb völlig am Streitgegenstand vorbei. Umgekehrt hat das Obergericht zum Streitgegenstand des Feststellungsbegehrens nichts vorgebracht, das eines Kommentars bedürft hätte.

Das Bundesgericht ist damit unter haltlos-willkürlichem Vorwand nicht auf das Feststellungsbegehren eingetreten. Das Obergericht seinerseits hat das Feststellungsbegehren als formell unzulässig beurteilt und das Bundesgericht hat dem nicht widersprochen. Damit stellt die superprovisorische Zensurverfügung des Vizepräsidenten des Bezirksgerichtes Münchwilen (Beilage b zur EMRK-Beschwerde) den massgebenden letztinstanzlichen nationalen Entscheid dar.

Der BF hat den nationalen Instanzen Gelegenheit gegeben, durch Feststellung und Füllung einer prozessualen Gesetzeslücke die durch die vorliegende Beschwerde zu beurteilende Grundrechtsverletzung durch die Zensurverfügung eines lokalen Gerichtes festzustellen, wodurch die Einschaltung des EGMR entbehrlich geworden wäre. Die Schweiz hat diese Gelegenheit mit willkürlichem oder zumindest überspitzt formalistischem Vorwand nicht genutzt.
 

*

Übersicht über alle Beiträge zum Covance-Tierversuchsskandal


News-Verzeichnis

Inhaltsverzeichnis VN2004-1

Archiv aller VgT-Nachrichten

Startseite