24. März 2003

Mehrere vom VgT angezeigte Tierhalter im Kanton Schaffhausen gebüsst

Heute sind vier Strafverfügungen des Untersuchungsrichteramtes des Kantons Schaffhausen eingetroffen. Neben völlig unverständlichen Einstellungen von Strafverfahren trotz klar erwiesenen Verstössen gegen Tierschutzvorschriften sind nun insgesamt fünf Tierhalter gebüsst worden (für Einzelheiten wird auf die Nachträge unter www.vgt.ch/vn/0301/schaffhausen.htm verwiesen):

- Landwirt Christian Baumann, Oberhallau: Busse von 240 Franken (plus Verfahrenskosten) wegen verbotener Anbindehaltung von Kälbern.

- Pferdehalter Hans Ochsner, Oberhallau: Busse von 240 Franken (plus Verfahrenskosten) wegen dem Halten von Pferden in zu kleinen Ständen bei ungenügendem Tageslicht. Die verbotene Anbindehaltung wurd von Untersuchungsrichteramt unverständlicherweise NICHT beanstandet; die Tierquälerei geht diesbezüglich weiter. Wenigstens erhalten die Pferde jetzt ab und zu Auslauf, wie uns Leute aus dem Dorf berichtet haben.

- Landwirt Kurt Beugger, Neunkirch: Busse von 150 Franken wegen Überbelegung der Mastbuchten.

- Landwirt Eugen Eggstein, Schleitheim:  Nach amtlichen Feststellungen wiesen die (ohnehin schon tierquälerischen) Kastenstände für Mutterschweinen nicht einmal die gesetzlichen Mindestabmessungen auf. Die in Kastenständen fixierten Schweine erhielten nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Auslauf. Ein Eber wurde in einer zu kleinen Bucht gehalten. Die Spaltenböden wiesen zu breite Spalten auf. Ferkel im Alter von mehr als 2 Wochen wurden ohne Betäubung kastriert. Die Ferkel hatten keine Beschäftigung. Die Busse betrug 300 Fr. Die durch Fotos des VgT bewiesene fehlende Einstreu bei den gebärenden und säugenden Mutterschweine wurde vom Untersuchungsrichteramt sonderbarerweise nicht beachtet.

- Berta Vögeli, Gächlingen: Busse von 200 Franken wegen verbotener Anbindehaltung von Kälbern, ungenügendem Tageslicht und einer defekten Futterkrippe mit Verletzungsgefahr. Die vom VgT bewiesene Missachtung des Auslaufvorschrift für Rindvieh und die verbotene Anbindehaltung der Pferde und die fehlende Einstreu wurden NICHT beanstandet.

Ob solche Bagatellbussen dem Tierschutz zum Durchbruch zu verhelfen vermögen, ist mehr als fraglich. Gemäss Erfahrung des VgT zahlen viele Tierhalter lieber hie und da einmal ein paar hundert Franken, anstatt Mehrarbeit oder bauliche Kosten inkauf zu nehmen.

Mehr zu diesen Fällen siehe www.vgt.ch/vn/0301/schaffhausen.htm


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