24. März /21. Oktober 2003

VgT-Erfolg: Beschwerde gegen die Schaffhauser Nachrichten vom Schweizer Presserat gutgeheissen

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde von VgT-Präsident Erwin Kessler gegen die "Schaffhauser Nachrichten" wegen Verstosses gegen das journalistische Fairenessprinzip durch Missachtung des Prinzips der Anhörung vor der Veröffentlichung schwerer Vorwürfe gutgeheissen.

In der Ausgabe vom 21. März 2003 veröffentlichten die Schaffhauser Nachrichten in der Rubrik "Schaffhauser Bauer" einen "Standpunkt" des Schaffhauser Bauernsekretärs Ernst Landolt mit dem Titel "Ist Kessler ein Krimineller?"  Darin werden Erwin Kessler kriminelle Aktivitäten, zweifelhafte Methoden, Irreführungen mit "obskuren" und "tendenziösen" Aufnahmen vorgeworfen. Er wird als  "Kleinkrimineller" und "fundamentalistischer Fantast" bezeichnet, der einen ganzen Berufsstand in Misskredit bringen wolle, "nur weil er grundsätzlich gegen die Nutztierhaltung und gegen das Essen von Fleisch ist".

Die Vorwürfe sind unwahr und Erwin Kessler erhielt vor der Veröffentlichung keine Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Die Beurteilung durch den Schweizer Presserat:

 

 

Anmerkung:
Die in den VgT-Nachrichten kritisierten Tierhalter erhielten vom VgT Gelegenheit, sich zur geplanten Veröffentlichung zu äussern, mit Ausnahme der Geflügel Haas GmbH, welche vorher in Radio Munot und in den Schaffhauser Nachrichten ausführlich zu Wort gekommen ist und sich auf diesem Weg zu den Vorwürfen äussern konnte.
Die Schaffhauser Nachrichten bekämpfen den VgT schon lange mit einer hinterhältig-verlogenden Berichterstattung mit offensichtlichen Ziel, die für die Tierschutzvollzugsmissstände verantwortlichen Parteifreunde zu schützen (Schaffhauser Politfilz, siehe www.vgt.ch/vn/0301/schaffhausen.htm#Schaffhauser%20Nachrichten).


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