4. März 2003

Bezirksgericht Münchwilen:
Rechtsanwälte dürfen Verleumdungen verbreiten und das Gericht mit Unwahrheiten irreführen, weil das angeblich zur Berufspflicht gehört

So lautet im Kern das Urteil des Bezirksgerichtskommission Münchwilen in der Zusammensetzung
- Roman Bögli, Gerichtspräsident und daneben Rechtsanwalt mit eigener Praxis
- Walter Fröhlich, Landwirtschaftsmaschinen-Händler und Mitglied der Schweizerischen Viehhalterpartei SVP
- Elsi Nater, Bäuerin und Mitglied der Schweizerischen Viehhalterpartei SVP

Zu beurteilen war eine Verleumdung, welche der angeklagte Rechtsanwalt Kugler, Arbon, in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in Münchwilen vor Presse und Publikum gegen VgT-Präsident äusserte, weil er zur Streitsache selber keine Argumente hatte. (Es ging um eingeklagte Textstellen im Buch des jüdischen Autors Pascal Krauthammer über das Schächtverbot, in welchem Erwin Kessler massiv verunglimpft wird.)

Da VgT-Präsident Erwin Kessler in seinem Kampf gegen das Tierelend nicht mit Sachargumenten besiegt und mundtot gemacht werden kann, Zensur auch nicht zum Ziel führte und im Gegenteil mit der Menschenrechtskonvention in Konflikt gekommen ist, versuchen es jüdische Kreise und ihre Helfershelfer neuerdings mit systematischen Verleumdungen, von der Justiz als Mittel der Politik willig unterstützt, denn die Europäische Menschenrechtskonvention schützt nicht gegen Rufmord.

Dass die Münchwiler SVP-Richter systematisch gegen Erwin Kessler urteilen, hat Tradition, und die Motive sind durchsichtig. Diesmal sind auch die Motive des Herrn Rechtsanwalt als Gerichtspräsident durchsichtig, ging es doch darum, Sonderrechte des Berufsstandes zu verteidigen.

In diesem Staat ist es schwierig, einer Allianz von Juden und Agrofilz zu trotzen. Dennoch hat Erwin Kessler mit Berufung an das Obergericht weitergezogen. Es geht nicht anders, hat doch das Bundesgericht kürzlich in einem seiner vielen Willkürurteile gegen den VgT das Nichtprozessieren Erwin Kesslers gegen eine Verleumdung als Beweis dafür angesehen, dass die Verleumdung wahr sei...


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