13. Februar 2003

Bundesrichter spucken: einer auf Journalisten - die anderen auf das Gesetz

Bundesrichter Schubarth hat einen Journalisten angespuckt, aber hauptsächlich einen danebenstehenden Gerichtsschreiber getroffen. Gegenüber dem Gerichtsschreiber entschuldigte sich Schubarth, er habe nicht ihn, sondern den Journalisten treffen wollen. Später gab Schubarth zusammen mit dem Präsidenten des Bundesgerichtes eine andere Erklärung ab: Schubarth sei stark erkältet und habe versehentlich gegen die beiden Personen hin gehustet, anstatt sich umzudrehen. Diese Lüge hatte kurze Beine und flog rasch auf. Hierauf hielt es das Bundesgericht für politisch opportun, Schubarth abzusetzen, zwar nicht formell aber faktisch: 28 der 30 Bundesrichter stimmten dafür, Schubarth von der "Mitwirkung bei der Rechtsprechung" und damit in seiner Funktion als Richter abzusetzen. Diese Absetzung eines vom Parlament gewählte Richter erfolt gegen das Gesetz, durch Rechtsbeugung der Organisationsbefugnisse.

Die Berner Rechtsprofessorin Regina Kiener, die in Fachkreisen als Spezialistin zum Thema Justizkontrolle gilt: «Eine Amtsenthebung wäre klar verfassungswidrig. Nur die Nichtwiederwahl nach Ablauf der Amtsdauer ist in der Bundesverfassung vorgesehen.» Ein Abberufungsverfahren für Bundesrichter und Bundesrichterinnen gebe es nicht.

Es ist eine Erfahrungstatsache, dass das Bundesgericht auf Recht und Gesetze spuckt, wenn es politisch opportun ist. Siehe zB die vielen dokumentierten Fälle politischer Willkürurteile gegen den VgT (www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm).

Schubarth Martin, Dr. iur.
Geboren am 9. Juni 1942. Bürger von Basel. Studien in Basel. 1968 Basler Anwaltspatent. Ab 1969 Anwalt in Basel. 1973 Habilitation an der Universität Basel. 1976 bis 1980 Professor an der Universität Bonn, 1980 bis 1983 an der Universität Hannover. 1976 Mitglied des Basler Grossen Rates. Titularprofessor an der Universität Basel. Wahl zum Bundesrichter am 29. September 1982. (Vizepräsident 1997/1998, Präsident 1999/2000). Auf Vorschlag der Sozialdemokratischen Partei.

So verlogen wie dieser Bundesrichter sein Anspucken nachher als Husten bezeichnet, so falsch und verlogen urteilt er auch. Er war an den folgenden einstimmig, dh mit der Stimme Schubarths zustandegekommenen, politischen Willkür-Urteilen beteiligt:

- Bundesgerichtsurteil im Schächtprozess: VgT-Präsident Erwin Kessler muss 45 Tage ins Gefängnis

- Bundesgericht: Wer Fragen stellt, der wird bestraft

- Das Bundesgericht spricht dem VgT das gesetzliche Klagerecht in Konsumentenfragen ab

- Kein Ehrenschutz für den VgT gegen verleumderische Falschmeldungen durch die Stapo Bern