| 21. November 2002 / aktualisiert am 5.
April 2003 Staatlicher Rufmord
mittels politischer Justiz: Die Zeitung "Der Bund" hat aus einer jüdischen Dissertation die unwahre Behauptung abgeschrieben, VgT-Präsident Erwin Kessler habe Kontakte zur Neonazi-Szene unterhalten. Das Thurgauer Obergericht hat festgestellt, dass diese Behauptung unwahr ist und die Klage auf Richtigstellung gutgeheissen. Der Bund focht dieses Urteil beim Bundesgericht an. Nun hat das Bundesgericht im heute zugestellten Urteil das Urteil des Thurgauer Obergerichtes aufgehoben und die Klage auf Richtigstellung abgewiesen. Dagegen erhob Erwin Kessler Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Obwohl das Bundesgericht nach Gesetz an die Sachverhaltsfeststellung des Obergerichtes gebunden war und nur Rechtsfragen zu beurteilen hatte, stellte es eine Reihe unwahrer Tatsachenbehauptungen auf und leitete daraus ab, der Bund habe die verleumderische Behauptung aufstellen dürfen. Diese Lügenkonstruktion erfolgte in drei Schritten: 1. Unter Missbrauch des Antirassismusgesetzes wurde Erwin Kessler in einem politischen Willkürprozess zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt, weil er das grausame jüdische Schächten mit passenden, scharfen Worten kritisiert hatte (Schächtprozess). Als Opfer dieses unsäglichen Maulkorbgesetzes setzt er sich für dessen Abschaffung. Darum hat er in einem justizkritischen Bericht über die Gerichtsverhandlung gegen den Revisionisten Jürgen Graf aufgezeigt, wie auch in diesem Prozess politische Willkürjustiz betrieben wurde. Mit Graf selber hatte Erwin Kessler nie Kontakt. Mit diesem Bericht über das Gerichtsverfahren Graf habe Erwin Kessler - so das Bundesgericht in seinem politischen Willkürurteil - Graf "eine Plattform geboten" und damit Kontakte zur Revisionistenszene gepflegt. 2. Im zweiten Schritt behauptet dann das Bundesgericht, Revisionisten dürften auch als Neonazis bezeichnet werden, bzw der Leser unterscheide nicht zwischen diesen beiden Gruppierungen. 3. Aufgrund der 1. und der 2. Lüge kam das Bundesgericht dann zur dritten: damit dürfe also behauptet werden, Erwin Kessler habe Kontakte zur Neonaziszene unterhalten. Ein Sprichwort sagt, dass das Zusammenzählen von zwei Lügen nicht die Wahrheit ergibt. Für das Bundesgericht gilt offenbar eine andere Lügen-Arithemetik! Das Bundesgericht nannte noch einen, nicht weniger fadenscheinigen "Beweis", dass Erwin Kessler Kontakte zur Revisionistenszene unterhalten habe: Erwin Kessler hatte vor Jahren einen kurzen Kontakt mit dem Herausgeber der Zeitschrift "Recht+Freiheit", Ernst Indlekofer, der später(!) offenbar wegen ein paar Sätzen, die ihm als Verharmlosung des Holocausts ausgelegt wurden, verurteilt wurde. Indlekofer ist jedoch kein Revisionist; er hat nie revisionistische Theorien veröffentlicht. Und bei diesem kurzen, einmaligen Kontakt ging es auch in keiner Weise um revisionistische Ideen, sondern um nichts anderes als um die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative. Egal, um was es ging oder nicht ging, so das Bundesgericht: also hatte Kessler Kontakt mit Revisionisten und weil das dumme Volk diese nicht von Neonazis unterscheiden kann, darf man Erwin Kessler vorwerfen, er habe Kontakte mit Neonanzis gepflegt, auch wenn das gar nicht zutrifft. Indlekofer ist nicht nur kein Revisionist, sondern schon gar nicht ein Neonazi. Weder das Bundesgericht, noch der Buchautor Krauthammer, noch der Bund noch sonst jemand konnte irgend etwas vorbringen, das auf Neonazi-Sympathien bei Ernst Indlekofer hinweist. Die von ihm herausgegebene Zeitschrift Mensch+Recht deckt viele interessante politische Hintergründe auf, die man sonst nirgends erfährt. Von einer Neonazi-Mentalität ist darin jedoch weit und breit nichts zu sehen. Die Verleumdungskampagnen gegen Indlekofer haben ähnlich wie die gegen VgT-Präsident Erwin Kessler ganz offensichtlich das politische Ziel, einen unbequemen Oppositionellen mundtot zu machen. Ähnlich liegt der Fall beim Revisionisten Jürgen Graf. Wer das Gerichtsprotokoll liest, kann keine Hinweise finden, dass es Graf um eine Verharmlosung der Neonaziverbrechen gehe. Vielmehr erhält man den Eindruck, dass es ihm - als ehemaligem Mittelschullehrer - ehrlich um die historische Wahrheit gehe. Einen solchen Menschen Neonazis gleichzustellen, wie das Bundesgericht dies in seiner unsäglichen politischen Willkür tut, hat mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts mehr zu tun. Das alte Russland hatte Sibirien, um Kritiker zu isolieren - die Schweiz hat zu diesem Zweck ein als Antirassismus-Gesetz getarntes Maulkorbgesetz. Es ist in menschenrechtswidriger Weise so unbestimmt formuliert, dass es fast beliebig ausgelegt werden kann und sich deshalb perfekt für politische Willkürjustiz eignet. Dieses Gesetz diente zum Beispiel als Vorwand für die Verurteilung von VgT-Präsident Erwin Kessler: Dieser hatte der jüdischen Bundesrätin Dreifuss öffentlich die Frage stellte, ob sie gegenüber religiöser Menschenfresserei auch so tolerant wäre wie gegenüber dem grausamen Schächten. Dies Frag wurde als Rassendiskriminierung ausgelegt und Erwin Kessler zu Gefängnis verurteilt. Die Bundesrichter Bianchi, Raselli (SP), Nordmann (SP), Meyer (SVP) und Hohl, die nun die Neonazi-Verleumdung gegen Erwin Kessler einstimmig staatlich geschützt haben, haben sich wohl gedacht, Erwin Kessler würde diesen Staatsterror nicht mehr lange aushalten, womit dann das Bundesgericht seinen politischen Auftrag erfüllt habe. Sie haben sich getäuscht. Mit solcher Willkür und Ungerechtigkeit gegen die Wehrlosen (Schächtfolteropfer) fordert man den Robin Hood der Tiere erst recht zum Kampf. Mehr über die politische Justizwillkür gegen den VgT unter www.vgt.ch/justizwillkuer
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