20. September 2002

Tierschutzvollzug im Thurgau: Schritt in die richtige Richtung

Die Thurgauer Regierung plant, die Bezirkstierärzte nicht mehr für den Tierschutzvollzug einzusetzen und statt dessen die Stelle des Tierschutzbeauftragten beim kantonalen Veterinäramt aufzustocken. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung! Nach unserer landesweiten Erfahrung bewährt es sich nicht, Bezirkstierärzte mit einer privaten Tierarztpraxis für den amtlichen Tierschutzvollzug einzusetzen, denn der Interessenkonflikt ist vorprogrammiert, wenn solche Tierärzte in ihrer Doppelfunktion ihre Kunden anzeigen müssen. In diesem Konflikt hat das private Geschäft regelmässig Priorität und auf der Strecke bleibt der Schutz der Tiere.

Erwin Kessler, Präsident VgT


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