4. August 2002
Vielseitig anwendbare VgT-Plakate
erhältlich im VgT-Shop





Auch Kleber finden passende Verwendung:




Hinweis::
Diese Beispiele, von denen uns spontan Fotoaufnahmen zugestellt worden sind,
sind vermutlich zum Teil nicht legal, denn die meisten Polizeiverordnungen der
Gemeinden erklären das Anbringen von Plakaten als bewilligungspflichtig. Und
Kleber, welche nicht ohne Beschädigung des Untergrundes leicht entfernt werden
können (zB auf Papierplakaten) stellen eine Sachbeschädigung dar.
Mail an den Verein gegen Tierfabriken
Schweiz
Mail an den Webmaster
http://www.vgt.ch/news2002/020805.htm