2. August 2002

Tierbefreiungsaktion in M�nchwilen:

Kaninchen aus tierqu�lerischer Kastenhaltung befreit

Am Mittwochabend haben unbekannte Tiersch�tzer die Kaninchen von Karl Schmucki, Freudenberg, M�nchwilen, aus der tierqu�lerischen Kastenhaltung befreit.


Karl Schmucki bei seinen nun leeren Kaninchenk�sten

Hintergrund:
Leider sch�tzt die verw�sserte Tierschutzverordnung des Bundesrates Kaninchen v�llig ungen�gend. Unter dem Druck der Tierversuchsindustrie ist es bis heute erlaubt, Kaninchen in grausamer Einzelhaltung in K�figen und K�sten zu halten. Dies nutzen unbelehrbare, kaltherzige Hobby-Kaninchenz�chter, um ihre Tiere entsprechend dem gesetzlichen Minimum in K�sten zu halten - eine vom Bundesrat gesetzwidrig erlaubte Tierqu�lerei. Darum kommt es immer wieder zu Befreiungsaktion durch Tiersch�tzer, welche diesem Tierelend nicht l�nger tatenlos zusehen k�nnen. Da Hauskaninchen noch die ganzen Verhaltensweisen von Wildkaninchen angeboren haben, verwildern sie in Freiheit gesetzt rasch und haben gute �berlebens-Chancen. Mit Verlusten durch F�chse und Marder ist - wie bei anderen freilebenden Kleintieren - zu rechnen, was aber - im Gegensatz zum lebensl�nglichen Leiden in engen Gef�ngnissen sicher das kleinere �bel und jedenfalls artgerecht ist.

Artgerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/vn/0103/kaninchenbuch.htm


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