zuletzt aktualisiert am 23. September 2002                                                      webcode 200-001

Schweine-KZ Häfeli in Seon

Online Videofilme
 

Seit Jahren wehrt sich die Bevölkerung der Aargauer Gemeinde Seon vergeblich gegen den widerlichen Gestank. Unterschriftensammlungen haben nichts gebracht. Es stinkt weiter.

Das Güllenloch hat einen direkten Abfluss in den angrenzenden Bach. Nicht einmal gegen diesen klar gesetzwidrigen Zustand sind die Aargauer Behörden bisher eingeschritten. Marcel Häfeli behauptet, er wisse nichts von einem solchen Abfluss. Ob das der Wahrheit entspricht, weil er den Betrieb noch nicht lange von seinem Vater übernommen hat, ist unklar.

Ein ähnlicher Fall von illegal geduldeten Umweltvergehen im Kanton Aargau war das offen Verbrennen toter Hühner in Reitnau. Erst eine Beschwerde des VgT an das Bundesamt für Umweltschutz brachte Abhilfe. (www.vgt.ch/vn/0102/reitnau.htm)

Das Aargauer Regionalfernsehen "Tele M1" brachte anfangs Juli 2002 einen Bericht über Häfelis Tierfabrik und die Proteste der Bevölkerung. Häfeli verweigerte den Journalisten den Zutritt; so konnten nur Aufnahmen von aussen gezeigt werden. Was bisher in Seon niemand wusste, wie es im Innern der Schweinefabrik Häfeli aussieht, machte hierauf der VgT mit Foto- und Video-Aufnahmen aus dem Innern dieser grässlichen Tierfabrik publik. Die Regionalfernsehsender Tele Züri und Tele M1 haben Videoaufnahmen des VgT am 22.7.2002, in ihren Nachrichtensendungen ausgestrahlt:

Medienspiegel zum Fall Häfeli, mit Videoclips:
- Schweinefabrik Häfeli,
Tele M1 22.7.2202
- Kanton kündigt Tierschutzkontrolle an,
Tele M1 23.7.2002
- Geheime Aufnahmen in der Schweinefabrik Häfeli, Aargauer Zeitung 23.7.2002
- Kantonaler Tierschutzbeauftragter: alles "gesetzeskonform", Radio Argovia 23.7.2002
- VgT hat wieder zugeschlagen, Schweizer Bauer 24.7.2002

Häfeli hält seine Tiere so, als ob es kein Tierschutzgesetz gäbe. Schlimmere Zustände gibt es auch in Ländern nicht, die kein Tierschutzgesetz haben:

Überfüllte Stallabteile, ungenügende Lichtverhältniss (düster bis dunkel beim schönsten Sonnenschein draussen), fehlende Beschäftigungsmöglichkeit (Strohlager: 2 Ballen Stroh für die rund 200 Schweine; im Stall nur sehr geringe, uralte Spuren von Stroh), nicht artgerechtes Futter (nur Suppenfütterun), krasse Vernachlässigung der Tiere (chronischer Durchfall und starke Verkotung; kein trockener, sauberer Liege- und Schlafplatz). Anmerkung: Inzwischen, seit der VgT diese Missstände veröffentlichte, hat Häfeli die Büsche vor dem Stall gerodet, damit etwas mehr Licht durch die kleinen Fenster in den Stall gelangt.

Mit diesem üblen Dreckstall erfüllt Häfeli aufgrund der Kontrolle der Tierschutzfachstelle die Anforderungen an das Qualitäts-Zertifikat für Schweizer Fleisch (QM-CH-Fleisch)! Die Tiere liefert er der Handelsfirma "Anicom". Wahrscheinlich landet das Fleisch dann in Restaurants und Kantinen oder Kleinmetzgereien, weil die Grossverteiler Migros und Coop zunehmend nur noch Label-Fleisch vermarkten (M7 bzw CoopNaturaplan).

Seit Jahrzehnten wehrt sich die Bevölkerung der Gemeinde Seon vergeblich gegen diese buchstäblich zum Himmel stinkenden Missstände. Doch beim Aargauer Politfilz haben die gewerbsmässigen Tierquäler und Umweltverbrecher immer Vorfahrt. Lesen Sie die unglaublich, bühnenreife Tragikomödie:

Tier-KZ Häfeli: Säui-Häfeli, Säui-Deckeli

Am 26. Juni 1968 erteilte die Gemeinde Seon eine Baubewilligung für einen Anbau an die in Frage stehende Schweinefabrik mit der Auflage, dass der Schweinebestand innert eines Jahres auf 100 Stück zu reduzieren sei. Ferner enthält die Baubewilligung die Auflage,  zur Einschränkung der Immissionen sei der Betrieb möglichst sauber zu führen und es seien alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Immissionen zu beschränken.

1983 übernahm die Familie Häfeli den Betrieb und reichte ein Baugesuch für den Einbau von Trögen zur Flüssigfütterung von 205 Schweinen ein. Der Gemeinderat unterliess es pflichtwidrig, dieses Baugesuch öffentlich aufzulegen und bewilligte das Gesuch am 28. März 1983 unter Missachtung der ursprünglichen Bauauflagen. Die Anwohner wurden kurzerhand ihres Einspracherechts beraubt.

Seither werden wieder 200 Mastschweine gehalten, entgegen der Bauauflage nicht sauber gehalten, wie die Fotoaufnahmen belegen. Häfeli lässt die Tiere völlig im Dreck aus Kot und Urin dahinvegetieren. Der Stall ist mit 200 Tieren derart überfüllt, dass es den Schweinen - entgegen ihrem angeborenen Verhalten - nicht mehr möglich ist, einen Schlafplatz sauber zu halten. Schweine haben einen starken angeborenen Instinkt, Schlafplatz und Kotplatz zu trennen. Im Schweine-KZ Häfeli wird ihnen dies wegen der Überbelegung verunmöglicht; sie sind gezwungen, am selben Ort zu Koten, zu Fressen und zu Schlafen. Solche Zustände werden von Tierschützern international als KZ-artige Zustände bezeichnet (obwohl es selbst in KZs keine derart extremen Zustände gegeben hat).

Seit diesem Schildbürgerstrich des Gemeinderates im Jahr 1983, mit dem Häfeli ein Alibi zur Missachtung der ursprünglichen Bauauflagen verschafft wurde, erhält der Gemeinderat immer wieder Beschwerden der immissionsgeplagten Anwohner. Bis heute hat der Gemeinderat in amtspflichtwidriger Weise nicht darauf reagiert und die gesetzwidrigen, unhaltbaren Zustände nicht beseitigen lassen. Was Häfeli tut, deckt der Gemeinderat: Säui-Häfeli, Säui-Deckeli.

Schon am 30. September 1993 verlangten die Bewohner des betroffenen Quartiers in einer Eingabe an den Gemeinderat geeignete Massnahmen gegen die Geruchsimmissionen. Hierauf stellte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 1983 fest, dass offensichtlich die Auflagen der Baubewilligung aus dem Jahr 1968 nicht eingehalten seien. Heinz Häfeli, Vater des heutigen Besitzers Marcel Häfeli, wurde ein Frist bis Ende April 1969 angesetzt zur Beachtung dieser Auflage, insbesondere zur Reduktion des Tierbestandes auf 100 Schweine angesetzt. Für den Widerhandlungsfall wurden verwaltungsrechtliche Zwangsmassnahmen angedroht. Mit dieser Androhung liess es der Gemeinderat bewenden; effektiv unternahm er nichts gegen die weiter, bis heute andauernden gesetzwidrigen, unhaltbaren Zustände. Und dies nun schon seit 18 Jahren und trotz ständigen Beschwerden der betroffenen Anwohner!

Am 9. August 1985 beschwerten sich die betroffenen Anwohner beim Kanton. Als Folge davon wurde eine Delegation der Anwohner zu einer Aussprache mit dem Gemeinderat eingeladen. An dieser Aussprache vom 9. September 1985 erklärte sich Häfeli bereit, die Abluftführung zu ändern (senkrecht nach oben), einen Bioluftfilter einzubauen und den Betrieb sauber zu führen. Wie obige Aufnahmen vom Juli 2002 belegen, kann von einer sauberen Führung des Betriebes bis heute keine Rede sein. Auch wurde der Biofilter nie eingebaut. Die gesetzwidrige Überbelegung - 200 statt 100 Schweine - beanstandete der Gemeinderat an dieser Aussprache laut Protokoll schon gar nicht mehr. allein die vertikale Abluftführung reduzierte die Geruchsimmissionen nicht nennenswert, wie die betroffenen Anwohner feststellen mussten.

Seit 1999 sorgt neben den anhaltenden Immissionen ein Baugesuch Häfelis für den Ausbau seiner Schweinefabrik für Aufruhr in Seon. Schliesslich verlangen am 28. Dezember 2001 die Anwohner und Vertreter des betroffenen Quartiers in einer ausführlich begründeten, 14-seitigen Eingabe an den Gemeinderat die Stilllegung der Schweinemästerei Häfeli wegen Missachtung der Luftreinhalteverordnung und der Baufauflagen. Für den Fall, dass dies wegen den jahrelangen Pflichtversäumnissen des Gemeinderates nicht mehr möglich sein sollte, melden sie ein Schadenersatzbegehren in der Höhe von vier Millionen Franken für Liegenschaften-Entwertungen an.

Am 19. Juni 2002 sendet das Regionalfernsehen "Tele M1" einen Bericht über dieses Säui-Häfeli-Säui-Deckel-Drama: "In Seon sorgt ein Saustall für heisse Köpfe... Seit gut 30 Jahren stinkt der Saustall zum Himmel..." Marcel Häfeli verspricht, wenn das Baugesuch bewilligt werde, hätten die Schweine dann mehr Platz und Stroheinstreu. Der VgT meint dazu: Die miese Einstellung zu den Tieren, welche Marcel Häfeli mit Worten und Taten gezeigt hat, sind keine Garantie dafür, dass die üblen Zustände für die Tiere und Anwohner mit einem Ausbau wirklich beseitigt werden. Die einzige angemessene Massnahme, um dieses Drama endlich abzuschliessen, ist die von den Anwohnern verlangte Schliessung dieses seit Jahrzehnten gesetzwidrigen, üblen Betriebes.

Häfeli liess die Tele-M1-Journalisten nicht in seine Schweinefabrik. Diese konnte deshalb im Beitrag vom 19. Juni 2002 nur von aussen gezeigt werden. Hierauf stellte der VgT Innenaufnahmen zur Verfügung, welche am 22. Juli 2002 von Tele M1 und Tele Züri ausgestrahlt wurden:  Schweinefabrik Häfeli (Tele M1 22.7.2002),  In dieser Sendung behauptete Schweinemäster Marcel Häfeli eiskalt, diese starke Verkotung der Tiere sei ganz normal, da könne man nichts machen. Der Tierschutzbeamte des Kantons habe den Betrieb vor zwei Jahren kontrolliert und in Ordnung befunden; seither habe er nichts verändert.

Die auf Tele M1 und Tele Züri ausgestrahlten schockierenden Aufnahmen des VgT haben den Widerstand gegen diese Schweinefabrik in Seon massiv anwachsen lassen. Im Gästebuch auf der Homepage www.seon.ch der Gemeinde sind zahlreiche Einträge betroffener Bürger zu finden (falls diese von der Gemeinde nicht demnächst gelöscht werden, man weiss ja nie, zu was der Säui-Häfeli-Säui-Deckeli-Filz alles imstande ist!). Bemerkung zu diesen Gästebuch-Einträgen: Die "Schweinerei" Häfeli sollte nicht nur zu Protesten an den Gemeinderat Anlass geben, sondern auch zum Überdenken des eigenen Konsumverhaltens. Wer sich darüber beschwert, er könne wegen dem Schweinegestank seine Würste (Hauptanteil Schweinefleisch!) nicht ungestört im Freien grillieren, hat die Sache nicht zu Ende gedacht. Zum Grillieren gibt es heute eine grosse Auswahl an feinen, vegetarischen Würsten, Plätzli und Burgers und auch Gemüse kann fein grilliert werden (www.vgt.ch/doc/rezepte/grill-rezepte.htm).

Inzwischen wurde in Seon die "IG gegen Schweinegestank" gegründet, welche sich auf einer eigenen Website an die Bevölkerung wendet: www.saustallseon.gmxhome.de 

Wie die "IG gegen Schweinegestank" im Online-Gästebuch von www.seon.ch zu berichten weiss, ist nach der Ankündigung einer Tierschutzkontrolle durch die kantonale Tierschutzfachstelle am 23. Juli 2002 ein Teil der Schweine frühmorgens um 04.30 Uhr abtransportiert worden. "Die sind ja ausserordentlich rasch schlachtreif geworden", meint die IG dazu. Gemäss Erfahrung des VgT geht das immer so im Kanton Aargau: Mit einer angekündigten Kontrolle wird dann amtlich "festgestellt", alles sei in Ordnung. So auch hier wieder: Am 25. Juli, zwei Tage nachdem Häfeli einen Teil der Schweine abtransportiert hatte, fand die angekündigte Kontrolle statt und bestätigte wie schon bei einer Kontrolle vor zwei Jahren, alles sei in Ordnung, der Stall sei nur noch ganz leicht überbelegt gewesen. Die starke Verkotung der Tiere verletze das Tierschutzgesetz nicht, das sei eine "übliche, akzeptable Tierhaltung" (Aussage der Beamten Kuhn und Wolleb der aargauischen Tierschutzfachstelle).

Weil so verkotete Schweine nicht in den Schlachthof geliefert werden können, wurden sie vor dem Verladen abgespritzt, und zwar im Freien auf der Verladerampe vor dem Stall, von wo das mit Kot und Urin verdreckte Waschwasser dann in den Aabach floss. 
 

Fortsetzung folgt, denn Säui-Häfeli will den Betrieb vorläufig noch nicht aufgeben. Man darf gespannt sein, was nun Säu-Deckeli macht. Das Drama Säui-Häfeli-Säui-Deckeli wird erst ein Ende haben, wenn dieses Tier-KZ stillgelegt ist.

*

Am 23. September 2002 hat der VgT bei zuständigen Aargauer Regierungsrat, Roland Brogli, Vorsteher des Finanzdempartementes, folgende Beschwerde gegen das kantonale Landwirtschaftsamt eingereicht, wegen amtspflichtwidriger Nichtanwendung des Tierschutzgesetzes:

Sehr geehrter Herr Regierungsrat,

hiermit erheben wir Aufsichtsbeschwerde gegen die Abteilung Landwirtschaft,
aus folgenden Gründen:

Im Juli dieses Jahres kam die Schweinefabrik Häfeli in Seon in die Schlagzeilen. Nach jahrelangem erfolglosem Kampf gegen die Geruchsimmissionen ging die Bevölkerung Seons nun auf die Barrikaden. Am 23. Juli veröffentlichten wir Aufnahmen aus dem Inneren dieser Schweinefabrik im Internet. Die Öffentlichkeit erfuhr damit erstmals von den KZ-artigen Zuständen, welche in dieser Tierfabrik seit Jahren mit Duldung des Landwirtschaftsamtes herrschten. Der Stall war derart überfüllt, dass die Tiere gegen ihren starken Instinkt, Kot und Liegeplatz zu trennen, am gleichen Ort zu koten und zu liegen. Dementsprechend zeigen die Aufnahmen mit Kot über und über bedeckte Tiere - eine erzwungene, krasse Verhaltensstörung und eine Missachtung der geltenden gesetzlichen Tierschutzvorschriften:

- Gemäss Tierschutzgesetz Artikel 2 sind Tiere so zu halten, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.

- Gemäss Tierschutzverordnung Artikel 1 sind Tiere so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und die Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. Fütterung, Pflege und Unterkunft sind angemessen, wenn sie nach dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene den Bedürfnissen der Tiere entsprechen.

Diese Vorschriften wurden in der Schweinefabrik Häfeli krass missachtet. Mit einer angepassten Fütterung, Stroheinstreu und einer weniger hohen Belegung lassen sich solche "Schweinereien" bekanntlich vermeiden. Wie Häfeli selber in einem Interview mit Tele M1 sagte, könnte mit Stroheinstreu, welche Feuchtigkeit aufsaugen kann, diese zum Himmel stinkende Schweinerei behoben werden.

Dies alles hat das Landwirtschaftsamt kurzerhand ignoriert und Häfeli eine gesetzeskonforme Tierhaltung bescheinigt. Gegenüber einer Journalistin sagte Herr Kuhn von der Fachstelle Tierschutz am 29.7.2002:
Der Betrieb sei am 25. Juli vom Tierschutzbeamten Junker überprüft und in Ordnung befunden worden. Die starke Verkotung der Tiere verstosse nicht gegen Tierschutzvorschriften. Eine solche Tierhaltung sei üblich und gesetzeskonform.

Indessen verletzen solche Schweinereien auch internationale, insbesondere des Europarates:
Gemäss Artikel 9 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, das auch von der Schweiz ratifiziert worden ist, legt ein Ständiger Ausschuss, in dem alle Mitgliedländer vertreten sind, die ins Einzelne gehenden Bestimmungen für die Anwendung der in der Konvention niedergelegten Grundsätze fest. Jedes Mitgliedland ist gemäss Artikel 9 Absatz 2 verpflichtet, diese Empfehlungen anzuwenden, sofern es nicht innert sechs Monaten nach deren Inkrafttreten eine offizielle Erklärung abgibt, aus welchen Gründen die Anwendung nicht möglich ist. Seitens der Schweiz ist kein solcher Vorbehalt bekannt. Für das Halten von Schweinen ist durch die Konvention folgendes festgelegt (angenommen vom Ständigen Ausschuss am 21. November 1986) :
Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen ... hat folgende Empfehlungen für das Halten von Schweinen verabschiedet: ...
Artikel 6: ... Buchten, Einrichtungen und Vorrichtungen müssen so erstellt und gewartet werden, dass die Gefahr für die Schweine, in ihrem Liegebereich mit Urin oder Kot ... in Berührung zu kommen, soweit wie möglich ausgeschaltet wird...
Artikel 8: ... wo immer dies möglich ist, sollten die Schweine Zugang zu getrenntem Liege- und Kotbereich haben. Raummangel oder Überbesatz, der zu Schwanzbeissen ... oder anderen Störungen führt, muss vermieden werden.

Wie der Fall Häfeli nun aufgedeckt hat, duldet die Tierschutzfachstelle des Landwirtschaftsamtes im Kanton Aargau systematisch die Missachtung nationaler und internationaler Tierschutznormen.

Entsprechend der im Landwirtschaftsamt herrschenden abwegigen und gesetzwidrigen Auffassung von Tierschutz unterblieben wirksame Massnahmen und strafrechtliche Sanktionen gegen die Missstände in der Schweinefabrik Häfeli. Häfeli wurde lediglich aufgefordert, 8 der 170 Schweine zu entfernen, damit die Mindestanforderungen gemäss Tabelle 12 der Tierschutzverordnung eingehalten würden. Indem die Fachstelle Tierschutz lediglich diese Tabelle 12 beachtete, nicht aber die anderen Tierschutzvorschriften, insbesondere die oben zitierten, die selbstverständlich auch erfüllt sein müssen, haben diese Beamten ihre Amtspflicht verletzt.

Besonders alarmierend ist, dass dieses pflichtwidrige Verhalten der Fachstelle Tierschutz nicht ein einmaliges Fehlverhalten darstellt, sondern ein systematisch betriebener Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes. Mit der Aussage, der Betrieb Häfeli stelle eine übliche Tierhaltung dar, hat Herr Kuhn bestätigt, was wir seit Jahren feststellen, dass nämlich das Tierschutzgesetz im Kanton Aargau toter Buchstabe bleibt und die geltenden Tierschutzvorschriften von den zuständigen Beamten stets einfach ignoriert oder krass willkürlich zugunsten der Tierausbeuter verdreht werden.

Wir beantragen ein Gutachten über die angebliche Gesetzeskonformität der Schweinefabrik Häfeli aufgrund der Aufnahmen im Internet sowie der beiliegenden Videoaufnahmen durch das Zentrum für tiergerechte Haltung von Wiederkäuern und Schweinen c/o Eidg. Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik (FAT), 8356 Tänikon.

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT

Wie üblich blieb auch diese Beschwerde gegen schwere Tierschutzmissstände im Kanton Aargau wirkungslos.

*

Im Kanton Aargau bleibt das Tierschutzgesetz auch sonst toter Buchstabe, wie der VgT sei Jahren immer wieder feststellt. Offensichtlich haben die Tierschutzbeamten den politischen Auftrag, nicht den Tierschutz durchzusetzen, sondern die gewerbsmässigen Tierquäler vor dem Tierschutzgesetz zu schützen!

Die jüngste Enthüllung: Tierhalter, welche ihr Vieh gesetzwidrige jahraus jahrein an der Kette halten, werden systematisch und rechtswidrig vor Strafe verschont! Dieses Tierschutzvergehen sei "nicht strafwürdig", daher erfolge "praxisgemäss" keine Verzeigung. (www.vgt.ch/news2002/020722.htm).

*


Kleber erhältlich im VgT-Shop


News-Verzeichnis

Startseite VgT