| 3. Juni 2002 Urteil des Thurgauer Obergerichtes im "Neonazi-Prozess" gegen die Zeitung "Der Bund" Das Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichtes Münchwilen aufgehoben, die Berufung von Erwin Kessler gutgeheissen und festgestellt, dass die Behauptung, Erwin Kessler habe nachweislich Kontakte zur Neonazi-Szene unterhalten, unwahr ist. Das heute eingetroffene Urteil des Obergerichtes des Kantons Thurgau im Wortlaut:
Zusammenfassung der Urteilsbegründung: Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Münchwilen, ging unter anderem davon aus, dass der Durchschnittsleser nicht zwischen Revisionisten, Neonazis, Rassisten und Rechtsextremen unterscheide. Da Erwin Kessler wegen Rassismus verurteilt sei (Schächt-Prozess), werde er durch die Behauptung, er habe Kontakte zu Neonazis unterhalten, nicht in ein falsches Licht gestellt. Das Obergericht ist hier klar anderer Meinung. Erwin Kessler bestreitet im übrigen auch (ideologische) Kontakte zur Revisionistenszene. Diese Frage war aber nicht gegenstand des vorliegend Verfahrens, hingegen ist sie einer der Streitpunkte im hängigen Verfahren gegen den Buchautor Pascal Krauthammer. Für das nun aufgehobene
Willkürurteil des Bezirksgerichts Münchwilen - ein Racheakt der Agromafia,
welche im Gericht die Mehrheit hatte - sind verantwortlich:
* Öffentliche Klarstellung von Erwin Kessler: Keine Sympathie für Neonazis" Inhaltsverzeichnis Justizwillkür
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