| 23. Mai 2002,
aktualisiert am 15. November 2004 Verleumdungsverfahren gegen Rechtsanwalt Kugler, Arbon, wegen Neonazi-Verleumdung Auszug aus dem Plädoyer von Dr Erwin Kessler, Präsident VgT, an der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Münchwilen am 23. Mai 2002:
Herr Präsident, meine Damen und Herren, es gibt Wichtigeres auf dieser Welt als eine verletzte Ehre. Wenn ich eine gewöhnliche Privatperson wäre, könne man mir so ziemlich alles nachsagen, ohne dass ich deswegen die Gerichte bemühen würde. Auch als Präsident des VgT nehme ich die fast täglichen Beschimpfungen aus gewissen Kreisen relativ gelassen und widerstandslos hin. Wenn jedoch auf hinterhältige Weise mit unwahren Tatsachenbehauptungen meine Glaubwürdigkeit angegriffen wird, bin ich im Interesse meiner Tierschutzarbeit gezwungen mich zu wehren. Weil gegen meine Tierschutzarbeit keine sachlichen Argumente ankommen, greifen meine Gegner zu persönlichen Diffamierungen. Zur Zeit ist gerade modern, mich mit Neonazis in Verbindung zu bringen, und darum geht es im vorliegenden Verfahren. Ich sehe mich deshalb veranlasst, vorweg eine grundsätzliche Erklärung abzugeben: Die nazionalsozialistischen Massenverbrechen gegen die Menschlichkeit gehören zu den dunkelsten Kapiteln der zivilisierten Welt der Neuzeit. Ich habe für die Nazis - und für faschistische Diktaturen überhaupt - nicht die geringste Sympathie. Im Gegenteil: Ich ziehe bei meiner Kritik am schlimmen Umgang mit den Nutztieren deshalb immer wieder Vergleiche mit nazionalsozialistischen Verbrechen heran und benutze Begriffe wie 'Tier-KZ' und 'Holocaust an den Nutztieren', weil ich keinen schlimmeren Vergleiche weiss! Es gab Abschnitte in meinem Leben, bevor ich vor 13 Jahren meine Tierschutzarbeit begann, wo mich das Phänomen des Dritten Reiches zutiefst aufwühlte und beschäftigte. Ich sah mir unzählige Dokumentearfilme an, las Tatsachenberichte und war schlicht fassungslos, wie so etwas vor wenigen Jahrzehnten mitten in Europa möglich war. Was die Nazi-Verbrechen qualitativ von anderen Gräueln der neueren Geschichte unterscheidet, ist die unglaubliche Planmässigkeit, mit der das ganze ablief. Das reibungslose Zusammenspiel von Regierung, Verwaltung, Justiz und Wissenschaft beim Vollzug dieses Massenverbrechens waren für mich lange Zeit völlig unerklärlich und unverständlich. Ich hatte wiederholt Alpträume, in denen ich Konzentrationslager befreite und dabei mit Maschinenpistolen reihenweise Nazischergen umlegte. Diese Lebensphase endete, als ich eines Tages realisierte, dass heute mit den Nutztieren ähnliches geschieht. Wieder gibt es die staatlich mitorganisierten und mitfinanzierten Todestransporte quer durch Europa. Wieder werden Regimekritiker, heute in der Gestalt von engagierten Tierschützern, die sich gegen diese Massenverbrechen auflehnen, von der Justiz verfolgt, verurteilt und in Gefängnisse geworfen. Wieder schaut ein Grossteil der Bevölkerung einfach weg, aus Angst, den Job zu verlieren, die Karriere zu gefährden oder auf Fleischkonsum verzichten zu müssen. Diese heutigen Verbrechen werden psychologisch wieder ähnlich gerechtfertigt bzw verdrängt, wie damals. Damals wurden die Gewissen damit beruhigt, dass es nur um Untermenschen, Nichtarier, gehe, heute sind es "nur" Nichtmenschen: Tiere. Diese erschreckende Analogie ist es, welche ich mit Wörtern wie 'Tier-KZ', 'Holocaust der Nutztiere' und 'Todestransporte' und mit dem Vergleich des jüdischen Schächtens mit Nazi-Verbrechen sichtbar machen will. Die Charakterstrukturen der Schreibtischtäter, welche diese Verbrechen mitorganisieren und decken, sind erschreckend ähnlich. Insofern findet bedauerlicherweise kein Lernen aus der Geschicht statt, auch wenn lautstark von Geschichtsaufarbeitung palavert wird. Die Verleumdung, ich hätte Sympathie zu Neonazis, ist aus zwei Gründen besonders perfid. Erstens, weil dies absolut unwahr ist und zweitens, weil diese Verleumdung Sympathie zu Massenverbrechen an Menschen impliziert; und das ist wohl auch der tiefere Grund, warum diese Verleumdung gewählt wurde: Man will mir ein krankhaft-sektiererisches Mitleid mit Tieren bei gleichzeitiger Sympathie für Verbrechen an Menschen anhängen. Es ist klar, dass ein Mensch mit einer solch einseitigen Ethik nicht ernst genommen werden kann. Das ist das Ziel solcher Rufmordkampagnen. Klagebegründung An der öffentlichen Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Münchwilen am 30. Oktober 2001 behauptete Rechtsanwalt Kugler vor der anwesenden Presse und einer weiteren Zuhörerschaft, die Unterstützung durch Neonazis und andere primitive Antisemiten würden mir "behagen". In seinem schriftlichen Plädoyer heisst es: "Zur Frage der Kontakte des Klägers mit der Neonaziszene: Die Kontakte des Klägers mit der Neonaziszene sind in Judikatur und Presse nachhaltig nachgewiesen." Nach dieser unwahren Behauptung zitierte Kugler den Brief eines primitiven Antisemiten, welcher der Vizepräsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich nach meiner Verurteilung zu Gefängnis unbedingt wegen meiner Kritik an den schächtenden Juden und Moslems erhalten hat. Dann fuhr er in seinem Plädoyer wie folgt weiter: "Man kann diesen Kontakt nun noch als passive Unterstützung abtun, die der Kläger bei der Verhandlung vor Obergericht Zürich erhalten hat. Wenn man dann aber im Urteil vom 10.3.1998 liest, dass der ganze Prozess von Seiten des Klägers zu einem Show-Prozess aufgebaut werden sollte, indem verlangt wurde, dass die Groupies und Supporter des Klägers am Prozess teilnehmen können und dass man den Gerichten vorgeworfen hat, sie hätten das Publikum von der Gerichtsverhandlung gezielt ferngehalten, womit der Öffentlichkeitsgrundsatz gemäss Art 6 EMRK verletzt ist, dann erhellt, dass dem Kläger das Soziotop seiner Supporter behagt, selbst wenn es sich nicht um Tierschützer handelt." Mit diesem letzten Satz hat Kugler gezielt den Eindruck erweckt, ich sei vor dem Zürcher Obergericht nicht von Tierschützern, sondern von Neonazis unterstützt worden, und diese Unterstützung habe mir behagt. Beides ist unrichtig. An der fraglichen Gerichtsverhandlung vor dem Zürcher Obergericht war der grosse Geschworenengerichtssaal voll mit Zuhörer. Darunter befanden sich viele VgT-Mitglieder, aber auch eine Gruppe Juden. Neonazis oder andere Antisemiten traten in keiner Weise in Erscheinung. Die Behauptung, die Zuhörerschaft habe sich wesentlich aus dieser Szene rekrutiert und das habe mir behagt, ist unwahr und der Angeklagte bleibt den Wahrheitsbeweis schuldig für diesen schweren Vorwurf. Der Angeklagte konnte schon in jenem Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Münchwilen keine Beweise für diese Behauptung nennen. Es ging ihm offensichtlich um reine Stimmungsmache, weil er keinerlei Beweise hatte. Er kann auch keine Beweise haben, da ich noch nie Sympathie für Neonazis gehabt habe. Gerade weil ich die nationalsozialistischen Verbrechen unglaublich schlimm und verwerflich finde, ziehe ich diese immer wieder zum Vergleich mit den heute ebenfalls unglaublichen Massenverbrechen an Tieren heran und rede bewusst auch von Tier-KZs. Der Angeklagte wird einwenden, er habe in dem letzten zitierten Satz Neonazis nicht ausdrücklich erwähnt, sondern nur von Groupies und Supportern gesprochen, die keine Tierschützer sein. Beachtet man den Kontext, wäre ein solcher Einwand im vornherein haltlos, denn diese Behauptung, mir habe die Unterstützung von Supportern behagt, die keine Tierschützer seien, hat der angeklagte Rechtsanwalt Kugler im Rahmen seiner Beweisführung für angebliche Kontakte mit Neonazis erhoben. Wären damit irgendwelche Menschen gemeint gewesen, aber keinesfalls Neonazis, dann wären diese Ausführungen sinnlos gewesen; der Zuhörer musste deshalb unter diesen Groupies und Supportern, die angeblich keine Tierschützer waren, zwangsläufig Neonazis verstehen. Bei einer Ehrverletzung kommt es nicht auf den Wortlaut an, sondern darauf, wie der Zuhörer eine Äusserung im Kontext verstehen kann bzw muss. Ein Rechtsanwalt hat zwar die Pflicht, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nötigenfalls auch ehrverletzende Tatsachen vorzubringen, wenn dies zur Wahrheitsfindung beiträgt. Unwahre Behauptungen und Verleumdungen tragen nichts zur Wahrheitsfindung bei. Die Prozessordnung und die Standesregeln halten lizenzierte Rechtsanwälte an, Anstand zu wahren, bei der Wahrheit zu bleiben und Irreführungen des Gerichtes zu unterlassen. Auch Rechtsanwälte haben die Ehre anderer zu achten und besitzen kein Sonderrecht, andere unnötigerweise öffentlich zu verleumden, auch wenn das im Interesse ihres Klienten zu sein scheint. §86 der Thurgauer ZPO verlangt von den Parteien: "Dem Richter gegenüber sind sie zur Wahrheit verpflichtet.... Die Parteien und ihre Vertreter haben in ihren Vorbringen ... Ungebühr gegen Richter und Prozessgegner zu vermeiden." Indem Rechtsanwalt Kugler an der öffentlichen Verhandlung in Anwesenheit von Zuhörern und Pressevertretern Verleumdungen gegen mich verbreitet hat, hat sich sein Verhalten eines zugelassenen Anwaltes unwürdig erwiesen. Zur blossen Stimmungsmache an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung vor Presse und Publikum tatsachenwidrige Ehrverletzungen vorzutragen, wird von der Berufspflicht eines Anwaltes nicht gedeckt. Es ist mir schon klar, dass ich damit vor einem Gericht einen schweren Stand habe, dessen Gerichtsvorsitzender neben seinem Richteramt selbst praktizierender Rechtsanwalt ist. Es liegt auf der Hand, dass diese umstrittene thurgauische Gerichtsorganisation in einem solchen Fall die Objektivität des Gerichtes beeinträchtigen kann.... Dr Erwin Kessler Das Bezirksgericht Münchwilen wies die Klage mit windiger Begründung ab und sprach Kugler frei. Verantwortlich für dieses einmal mehr willkürliche politische. Gegen dieses Urteil erhob Erwin Kessler erfolgreich Berufung an das Thurgauer Obergericht. Dieses hiess die Berufung gut: "Die Berufung ist begründet und die Streitsache wird zur Beweisergänzung und zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückgewiesen." Auszug aus dem Urteil:
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