5. Januar  2018

VgT-Präsident Erwin Kessler gewinnt vor Bundesgericht gegen hinterlistige Rassismus-Verleumdung durch die NZZ

Im 20. Juni 2016 erschien in der NZZ-online folgender Bericht:

Was unter "Mehr zum Thema" steht,  ist eine Verleumdung von VgT-Präsident Erwin Kessler, indem der unwahre Eindruck erweckt wird, als sei er zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt worden, während er in Wahrheit freigesprochen wurde. Die NZZ verlinkte willkürlich und arglistig auf ein Archiv-Dokument aus dem Jahr 2001, um diesen falschen Eindruck zu erwecken. Und das völlig ohne den behaupteten sachlichen Zusammenhang mit Thema des Artikels - einfach nur hinterlistig.

Die NZZ musste diese Links umgehend löschen (Zivilverfahren, abgeschlossen zu Gunsten von Erwin Kessler). Daneben ist noch ein Strafverfahren gegen den verantwortlichen, bis jetzt noch unbekannten Journalisten hängig. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich weigerte sich, eine Strafuntersuchung zu eröffnen und wurde dabei vom Obergericht willkürlich geschützt. Nun hat das Bundesgericht in einem heute eingetroffenen Urteil dieser Willkür ein Ende gesetzt und der Staatsanwaltschaft die Eröffnung einer Strafuntersuchung befohlen.

> Urteil des Bundesgerichts

Was sich da die noble,  sich betont seriös gebende NZZ immer wieder leistet! NZZzzzzzzzzzz

 


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