26. Januar 2016

VgT gewinnt vor Bundesgericht - Blamage für das Zürcher Verwaltungsgericht

Die Gemeinde Regensdorf hat eine Home-Demo gegen einen Kaninchenquäler zu unrecht schikanös verboten

(EK) Wieder einmal musste der VgT das Grundrecht der Meinungs-und Kundgebungsfreiheit bis vor Bundesgericht verteidigen - diesmal wenigstens nicht bis zum Menschenrechtsgerichtshof. Das Zürcher Verwaltungsgericht war nicht fähig, dieses Grundrecht gegen schikanös-willkürliche Behinderung durch kleinkarierte Bürokraten zu schützen.

Der VgT wollte an einem Sonntag-Vormittag vor dem Wohnhaus von Kaninchenquäler Righini in Regensdorf eine Kleinkundgebung (sogenannte Homedemo) durchführen.

Der VgT wird diese verhinderte Demo nun nachholen.

Fazit dieses wegweisenden Bundesgerichtsurteil: Das Grundrecht der Meinungs- und Kundgebungsfreiheit darf nicht schikanös-bürokratisch, ohne echte Notwendigkeit, eingeschränkt werden.

Urteil des Bundesgerichts vom 18. Januar 2016

 


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