28. Oktober 2015

Erst das Öffentlich-machen von Unrecht führte
zum gewünschten Erfolg

(S) Am 11. Juli dieses Jahres erhielten wir von einer Frau die Meldung, dass sie bei einem Spaziergang rund um eine Wiese zwischen Niederbüren und Oberbüren (SG) sehr viele Mausefallen entdeckt habe. Die Mäuse, welche in die Falle gehen, würden einen qualvollen Tod durch Verdursten oder Hitzschlag erleiden. Wenn sie die Fallen öffne, seien viele der Mäuse derart geschwächt, dass sie nicht mal mehr aus der Falle laufen könnten. Eine VgT-Mitarbeiterin begleitete die Frau daraufhin zum Grundstück und machte Fotos.

Hier auf der Karte eingezeichnet die Wiese zwischen Oberbüren und Niederbüren, entlang der rundherum innen und aussen am Zaun die Mausefallen aufgestellt waren.

Die armen Mäuse, welche in die Fallen gerieten, verdursteten erbärmlich oder erlitten bei dem sommerlichen Wetter mit heissen Temperaturen an der prallen Sonne einen Hitzschlag.

Am 14. Juli 2015 meldete die VgT-Mitarbeiterin den Sachverhalt dem Veterinäramt St. Gallen, welches daraufhin den Wildhüter vorbeischickte. Am 21. Juli 2015 erhielten wir vom Veterinäramt St. Gallen die Information, dass der Besitzer des Grundstückes sich dem Wildhüter gegenüber dahingehend geäussert hatte, dass er sich mit den Mausefallen gegen die Einwanderung von Schermäusen schützen wolle. Er verwende solche Fallen in der Hoffnung, dass nachts Wildtiere wie Füchse sich daran bedienen würden. Gift verwende er keines. Es wurde ihm vom Wildhüter nahe gelegt, Brutkästen für Schleiereulen oder Turmfalken in der Nähe anzubringen, um das Mäuseproblem natürlich in den Griff zu bekommen. Es wurde ihm ebenfalls deutlich gesagt, dass es den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, wenn er die Mäuse in den Fallen einen langsamen, qualvollen Tod sterben lässt. Er wurde dazu angehalten, die Fallen deshalb täglich zu kontrollieren.

Am 9. August 2015 erhielten wir von der Spaziergängerin wiederum die Meldung, dass noch immer Mäuse in den Fallen elendiglich sterben würden. Sie schickte uns Fotos von einer Maus in der Falle, die bereits ziemlich verwest war. Die Fallen wurden also keinesfalls regelmässig kontrolliert. Auch hatte es nun um viele Fallen herum Klemmen, die es Wildtieren verunmöglichten, den Deckel der Falle zu öffnen, um an die Mäuse zu kommen, wie der Besitzer des Grundstückes behauptet hatte. Die Mäuse starben also weiterhin einen äusserst grausamen Tod.

Oben: Durch Klemmen wurde bewusst verhindert, dass Wildtiere die Fallen öffnen und die gefangenen Mäuse fressen können, obwohl der Grundstückbesitzer behauptet hatte, er würde sich genau dies erhoffen. Unten: Diese Maus befindet sich nicht erst seit einem Tag in der Falle.... Wie lange sie vor ihrem Tod litt und wie qualvoll sie starb, kann man nur erahnen.

Wir erstatteten daraufhin bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen Anzeige wegen Tierquälerei und informierten wiederum das Veterinäramt mit der Bitte um sofortige Massnahmen. Erneut hiess es, man würde den Wildhüter vorbei schicken, aber mehrere Wochen später liess uns die Spaziergängerin wieder herzzerreissende Fotos zukommen von elendiglich verendeten Mäusen.

Nun war unsere Geduld zu Ende. Wieder einmal war es trotz offensichtlicher Tierquälerei anscheinend nicht möglich, dass die Behörden dieses Elend beendeten. Wir berichteten über den Fall und das Nichthandeln der Behörden im Facebook und informierten das Veterinäramt darüber. Nun ging plötzlich ganz schnell etwas. Bereits am nächsten Tag waren alle Fallen verschwunden. Trotz mehrmaliger Meldung ans Veterinäramt und Anzeige an die Staatsanwaltschaft konnte der Mäusequäler sein grausames Werk monatelang weiter führen. Wieder einmal brauchte es das Öffentlich machen eines Unrechts, bis sich endlich etwas bewegte. Wir werden den Fall weiterhin beobachten. Bis jetzt wurden keine Mausefallen mehr gesehen. Die Anzeige ist weiterhin bei der Staatsanwaltschaft hängig und wiir werden über das Urteil zur gegebenen Zeit informieren.


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