26. März 2013, ergänzt am 24. Mai 2013

Die notorisch tierverachtende WELTWOCHE verharmlost die Kaninchenhaltung in der Schweiz in unglaublich verlogener Weise

Einmal mehr grosse Sprüche statt seriöse Recherchen
- das Markenzeichen der Weltwoche

Die nicht vom Volk gewählte Schweizer Regierung (Bundesrat) erlaubt die grausame Einzelhaltung von Kaninchen. Unter den Tierschutzorganisationen und Fachleuten besteht ein klarer Konsens, dass das gröbste Tierquälerei darstellt, die mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist. Die Tierschutzverordnung des Bundesrates erlaubt eine äusserst tierquälerische Käfighaltung. Den Kaninchen gesteht die Tierschutzverordnung des Bundesrates derart extrem wenig Lebensraum zu, dass diese spiel- und bewegungsfreudigen Tiere gezwungen sind, ihr Leben praktisch bewegungslos herumhockend zu verbringen. Sie können sich nur gerade unnatürlich im Kreis drehen oder einen ganz kleinen Hoppelsprung von einer Ecke des Käfigs zum anderen machen. Das ist derart langweilig, dass sich die Tiere in dieser erlaubten, tierquälerischen Käfighaltung praktisch nicht mehr bewegen und apathisch werden. Züchter können die Tiere wie Plüschtierchen aus dem Käfig nehmen und auf den Tisch stellen, was von Laien fälschlicherweise mit Zahmheit verwechselt wird. Kaninchen sind sehr scheue Tiere und es braucht täglich sehr viel Beschäftigung mit ihnen, bis sie zahm werden. In der üblichen Käfighaltung bei Mästern und Rassezüchtern beschränkt sich der Kontakt zu Menschen auf wenige Sekunden täglich beim Füttern und Misten. Die Tiere sind nicht zahm, sondern apathisch. Apathie ist eine schwere psychische Krankheit. Die gemäss Tierschutzverordnung gehaltenen Tiere werden mit Gewalt zu seelischen Krüppeln gemacht, indem die minimalsten angeborenen Bedürfnisse durch die Enge der Käfige permanent unterdrückt werden. Sogar das Bundeamt für Veterinärwesen hat in seinen Richtlinien klargestellt, dass die Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung nicht genügen für eine tiergerechte Haltung.

Die Kaninchen sind laut Franz Blöchlinger, Tierschutzbeauftragter des Veterinäramtes des Kantons St Gallens, die am schlechtesten gehaltenen Nutztiere der Schweiz. Schuld seien nicht nur die Züchter, sondern auch die Tierschutzverordnung des Bundesrates, welche die Durchsetzung einer artgerechten Haltung verunmögliche.

Das alles kann jedermann und jeder Journalist, der etwas über Kaninchen schreiben will, auf
Kaninchen-Informationen nachlesen.




Abbildung: typische Kaninchenhaltung gemäss schweizerischers Tierschutzverordnung. Extrem grausame Einzelhaltung in winzigen Einzelkäfigen.

Philipp Gut, Redaktor der notorisch tierverachtenden, kaltblütig-unmenschlich nur wirtschafts-orientierten WELWOCHE, wolle das offensichtlich alles gar nicht wissen, als er in der Ausgabe 21. März 2013 die folgende skurpellos verlogene Darstellung der schweizerischen Kaninchen-Vorschriften veröffentlichte:

Den Schweizer Kaninchen geht es gut – von Gesetzes wegen. DieTierschutzverordnung sorgt für eine artgerechte Haltung und schreibt genau definierte Standards vor. Die Tiere müssen genügend Platz haben, wobei nicht bloss die minimale Bodenfläche vor​geschrieben ist, sondern auch die Höhe.Zusätzlich ist eine sogenannte Nestkammer ​einzurichten, deren Mindestmass ebenfalls präzis bestimmt ist. Neben der Grösse ist auch die Gestaltung des Geheges [gemeint ist  in Wahrheit das Käfig, Anm d Red] bis ins Detail geregelt. Besonders ​berücksichtigt werden soziale Aspekte des Kanin​chenlebens. Die Chüngel «müssen täglich mit grobstrukturiertem Futter wie Heu oder Stroh versorgt werden sowie ständig ​Objekte zum Benagen zur Verfügung haben»(sogenannte Beschäftigung), und Jungtiere dürfen in den erstenacht Wochen nicht einzeln gehalten werden (Art. 64).

Damit hat Gut in krasser Weise gegen die journalistische Wahrheitspflicht verstossen. Das gehört zur üblichen journalistischen Praxis der Weltwoche. Siehe zB www.vgt.ch/justizwillkuer/botox-weltwoche

Nein Herr Gut, den Kaninchen in der Schweiz geht es nicht gut.



Stellungnahme der Kaninchen-Experten Dr med vet G Morgenegg und Ruth Morgenegg (Autorin des "Buches (Klein-)Kaninchen")

 

Die Weltwoche erhielt zahlreiche richtigstellende Leserbriefe, von denen der VgT eine Kopie erhalten hat. Die Weltwoche veröffentlichte weder eine Richtigstellung noch einen richtigstellenden Leserbrief.

Von der Weltwoche unterdrückte Leserbriefe:

Den Kaninchen die in Kisten leben geht es miserabel.
Jedes Kindergartenkind weiss heutzutage, dass Tiere kein artgerechtes Leben führen können, wenn sie in Kisten, Kaninchenboxen und Käfigen gehalten werden. Journalist Gut hat diese Kenntnis nicht? Warum schreibt er in seinem Bericht "den Schweizer Kaninchen geht es gut". Oh nein, es geht ihnen miserabel!
Kaninchen sind aktive bewegungsfreudige Tiere welche graben, rennen und Hoppelsprünge vollführen und Sozialkontakte pflegen wollen. Wer einmal vor einem Freigehege stehen bleibt kann das gut beobachten und sich erfreuen an den Aktivitäten.
Uebrigens Herr Journalist, es gibt Fachliteratur. 
Kaninchen in Einzelhaltung in Kisten zu sperren ist Tierquälerei und gehört ins düstere Mittelalter. Sich hinter cm-Massen zu verschanzen ist Augenwischerei. Was für ein elendes Leben die CH-Kaninchen bei den Mästern und Züchtern fristen (nur damit das Fell schön bleibt), ist beschämend und widerspricht dem Tierschutzgesetz das klar sagt ein Tier muss artgerecht gehalten werden. Was soll da artgerecht sein in einer Kiste hockend, Einzelhaft, Monotonie, Langeweile, Apathie.
Sollen die Züchter doch Plüschtierli sammeln, Briefmarken oder Weinflaschen. Langeweile berechtigt nicht Unrecht zu tun. Kaninchen sind Lebewesen die ein Recht haben die Mutter Natur an den Pfoten zu fühlen, zu knabbern an dem was zu finden ist, den Wind und die Sonne im weichen Fell und den Tau auf dem Boden zu fühlen und die Artgenossen zu sehen. Wer das den Tieren nicht bieten kann oder will soll unverzüglich aufhören.
Gut gibt es Tierschützer welche die unseligen Praktiken anprangern und aufklären. Gut gibt es den Verein gegen Tierfabriken und Menschen wie Erwin Kessler welche den Tieren eine Stimme geben.
Marlène Gamper, Glattfelden

Das himmeltraurige Dahinvegetieren der Schweizer Kaninchen in kleinsten Einzelkäfigen wird von WW-Redaktor Philipp Gut derart „gut“-geredet, dass man als einigermassen normal fühlender Mensch nur den Kopf schütteln kann! Der Bericht verstösst eindeutig gegen die journalistische Wahrheitspflicht! Zwischen den Schweizer Tierschutzvereinen besteht ein Konsens, dass die Einzelhaltung von Kaninchen eine grobe Tierquälerei darstellt! Allen voran kämpft der Verein gegen Tierfabriken VgT seit Jahren mit Erfolg gegen diese Tierquälerei und informiert die Bevölkerung. Laufend werden grobe Verstösse sogar gegen allerminimalste (tierquälerische) „Regelungen“ in der Tierschutzverordnung aufgedeckt. Es ist in der Schweiz nicht besser, als im Ausland, da auch hier wie dort gilt: jedes Gesetz ist nur so gut, wie seine Kontrolle. Da zitiert Gut brav Sätze aus der Tierschutzverordnung – die wohl schön klingen, aber faktisch rein gar nichts mit der landesweit üblichen Haltung und schon gar nichts mit den angeborenen Bedürfnissen von Kaninchen zu tun haben! Krass ist, dass seit der letzten Revision des Tierschutzgesetzes soziale Tiere (im Verbund lebend wie z.B. Meerschweinchen) nicht mehr einzeln gehalten werden dürfen - aber ausgerechnet die sensiblen, neugierigen, bewegungsfreudigen sozial lebenden Kaninchen davon ausgeschlossen wurden! Dies, in Vereinbarung mit der Pharmalobby, welche ihre Versuchs-Tiere für die Tierversuche auf möglichst kostensparend kleinstem Raum halten will. Das nützen die Hobby-Kaninchenhalter kaltherzig aus und werden dabei unterstützt vom korrupten Bundesrat, der solches zulässt und noch im Gesetz verankert! Kaninchen in Einzelkäfigen sind extrem apathisch, haben Gelenkdeformationen mangels Bewegung und leiden entsetzlich. Jeder normal fühlende Mensch, der schon einmal eine gute Zeitschrift oder ein Buch in Händen hielt, weiss das. Die journalistischen Schludrigkeit der Weltwoche ist ein skandal!
Konsens: www.vgt.ch/news2006/Eingabe_an_BR_Deiss.pdf
Info über artgerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/doc/kaninchen
Manuela Pinza

Hatten Sie schon einmal die Gelegenheit  Kaninchen in einem grossen Freilaufgehege zu beobachten? Wie sie umher tollen, freudige Luftsprünge machen, Höhlen graben, Äste zernagen, in Gruppen aneinander gekuschelt dösen und sich gegenseitig das Fell pflegen?   Und da behaupten Sie ernsthaft, den Kaninchen, die ihr ganzes Leben  in kleinen Boxen in Isolationshaft eingesperrt sind, gehe es gut? Sämtliche Tierschutzvereine der Schweiz sind sich einig darin, dass diese Art von Kanichenhaltung Tierquälerei ist und verboten werden sollte.   Sind sie über die Bedürfnisse von Kaninchen einfach so schlecht informiert oder möchten Sie bewusst Ihre Leserschaft täuschen? Wie auch immer, beides finde ich für eine Zeitschrift wie Ihre empörend, wurde dieses Thema doch sogar schon politisch diskutiert.  Dieser Artikel ist Journalismus unterster Klasse.  
KM (Name war der Redaktion bekannt)

Nein, Herr Gut, den Schweizer Kaninchen geht es nicht gut! Während man die Haltung in ausländischen Käfigbatterien schlicht als katastrophal bezeichnen kann, werden auch in der Schweiz fast 100 % der Kaninchen in tierquälerischen Einzelkästen gehalten, wo sie in ihrem Bewegungsdrang völlig eingeschränkt sind. Das Kaninchen ist ein Gruppentier, das in grosszügigen Gesellschaftsgehegen gehalten werden müsste, damit eine artgerechte Haltung diesen Namen auch verdient.
Pia Hegner

Weder ausländische Mastkaninchen noch Schweizer Mastkaninchen werden
artgerecht gehalten. Es ist ätzend immer so zu tun als ob in der Schweiz
alles besser wäre, ohne die geringste Investigationsarbeit. Die
minimalistischen Alibivorschriften unserer Tierschutzverordnung, an die Herr
Gut sich klammert, werden sowieso nicht eingehalten, geschweige denn
kontrolliert! Von wem auch, Herr Gut? Jeder Halter kann unbehelligt in jedem
dunklen Loch diese Tiere quälen. Oberflächliche Schreibtischreportagen wie
diese verschlimmern alles nur und zeigen das Leiden dieser Tiere nicht im
geringsten. Schade!
Gila Bongard

"Den Schweizer Kaninchen geht es gut - von Gesetzes wegen" schreibt der
Redaktor Philipp Gut. Genau das Gegenteil ist wahr! Die meisten Kaninchen
fristen ein trauriges Leben in engen Käfigen, häufig in Einzelhaft, sodass
sie keine soziale Kontakte ausleben können. Und der Bundesrat erlaubt diese
grausame Einzelhaltung von Kaninchen - zu Gunsten der Pharmaindustrie, die
ihre Versuchskaninchen auf möglichst engem Raum halten wollen, um Kosten zu
sparen. Und skrupellose Kaninchenzüchter und Halter nutzen dies gewissen-
und schamlos aus. Durch das lebenslängliche Dahin-Vegetieren werden die
Tiere zu apathischen und psychisch gestörten Krüppeln gemacht. Das ist die
himmelschreiende Wahrheit! Aber anstatt richtig zu recherchieren, wie es
sich für einen guten Journalisten gehören würde, verbreitet Gut falsche
Informationen - und das auf dem Buckel der leidenden Kaninchen.
Aber es hat sich schon längstens gezeigt und wiederholt bestätigt, dass die
Weltwoche Journalisten beschäftigt, die sich der Wahrheit nicht
verpflichtet fühlen und den Leser für dumm verkaufen wollen (das gehört
offensichtlich ins WW-Konzept). Aus diesem Grund habe ich mein Weltwoche-
Abonnement schon vor längerer Zeit gekündigt - und kenne auch andere, die
dasselbe getan haben.
Claudia Zeier

Die nicht vom Volk gewählte Schweizer Regierung (Bundesrat) erlaubt die
grausame Einzelhaltung von Kaninchen. Unter den Tierschutzorganisationen
und Fachleuten besteht ein klarer Konsens, dass das gröbste Tierquälerei
darstellt, die mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist. Die
Tierschutzverordnung des Bundesrates erlaubt eine äusserst tierquälerische
Käfighaltung. Den Kaninchen gesteht die Tierschutzverordnung derart extrem
wenig Lebensraum zur Verfügung, dass diese spiel- und bewegungsfreudigen
Tiere gezwungen sind, ihr Leben praktisch bewegungslos herumhockend zu
verbringen. Sie können sich nur gerade unnatürlich im Kreis drehen oder
einen ganz kleinen Hoppelsprung von einer Ecke des Käfigs zum anderen
machen. Das ist derart langweilig, dass sich die Tiere in dieser erlaubten,
tierquälerischen Käfighaltung praktisch nicht mehr bewegen und apathisch
werden. Züchter können die Tiere wie Plüschtierchen aus dem Käfig nehmen
und auf den Tisch stellen, was von Laien fälschlicherweise mit Zahmheit
verwechselt wird. Kaninchen sind sehr scheue Tiere und es braucht täglich
sehr viel Beschäftigung mit ihnen, bis sie zahm werden. In der üblichen
Käfighaltung bei Mästern und Rassezüchtern beschränkt sich der Kontakt zu
Menschen auf wenige Sekunden täglich beim Füttern und Misten. Die Tiere
sind nicht zahm, sondern apathisch. Apathie ist eine schwere psychische
Krankheit. Die gemäss Tierschutzverordnung gehaltenen Tiere werden mit
Gewalt zu seelischen Krüppeln gemacht, indem die minimalsten angeborenen
Bedürfnisse durch die Enge der Käfige permanent unterdrückt werden. Sogar
das Bundeamt für Veterinärwesen hat in seinen Richtlinien klargestellt,
dass die Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung nicht genügen für
eine tiergerechte Haltung.

Die Kaninchen sind laut Franz Blöchlinger, Tierschutzbeauftragter des
Veterinäramtes des Kantons St Gallens, die am schlechtesten gehaltenen
Nutztiere der Schweiz. Schuld seien nicht nur die Züchter, sondern auch die
Tierschutzverordnung des Bundesrates, welche die Durchsetzung einer
artgerechten Haltung verunmögliche.
Das alles kann jedermann und jeder Journalist, der etwas über Kaninchen
schreiben will, auf www.vgt.ch/doc nachlesen.
Philipp Gut, Redaktor der notorisch tierverachtenden, kaltblütig-
unmenschlich nur wirtschafts-orientierten WELWOCHE, wolle das
offensichtlich alles gar nicht wissen, als er in der Ausgabe 21. März 2013
die folgende skurpellos verlogene Darstellung der schweizerischen
Kaninchen-Vorschriften veröffentlichte:
"Den Schweizer Kaninchen geht es gut - von Gesetzes wegen.
DieTierschutzverordnung sorgt für eine artgerechte Haltung und schreibt
genau definierte Standards vor. Die Tiere müssen genügend Platz haben,
wobei nicht bloss die minimale Bodenfläche vorgeschrieben ist, sondern auch
die Höhe.Zusätzlich ist eine sogenannte Nestkammer einzurichten, deren
Mindestmass ebenfalls präzis bestimmt ist. Neben der Grösse ist auch die
Gestaltung des Geheges [gemeint ist in Wahrheit das Käfig, Anm d Red] bis
ins Detail geregelt. Besonders berücksichtigt werden soziale Aspekte des
Kaninchenlebens. Die Chüngel "müssen täglich mit grobstrukturiertem Futter
wie Heu oder Stroh versorgt werden sowie ständig Objekte zum Benagen zur
Verfügung haben"(sogenannte Beschäftigung), und Jungtiere dürfen in den
erstenacht Wochen nicht einzeln gehalten werden (Art. 64)."
Damit hat Gut in krasser Weise gegen die journalistische Wahrheitspflicht
verstossen. Das gehört zur üblichen journalistischen Praxis der Weltwoche.
Siehe zB /www.vgt.ch/justizwillkuer/botox-weltwoche
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch

 

Beschwerde an den Schweizer Presserat gegen die Weltwoche

Die schnoddrig-arrogante Beschwerde-Antwort der Weltwoche

Replik zur Beschwerdeantwort der Weltwoche

Der Presserat (Zusammensetzung: Francesca Snider (Vizepräsidentin), Michael Herzka, Pia Horlacher, Klaus Lange, Francesca Luvini, Sonja Schmidmeister, David Spinnler) wies die Beschwerde ab mit folgender Begründung (Stellugnahme des Schweizer Presserates vom 22. August 2013):

Da der beanstandete Bericht aber einleitend auf die Kaninchenhaltung in der Schweiz eingeht, ist hingegen zu prüfen, ob die «Weltwoche» damit die Wahrheitsptlicht verletzt.Dabei ist allerdings zu beachten, dass die «Weltwoche» nicht schreibt, «Den Kaninchen in der Schweiz geht es gut» sondem bloss «Den Schweizer Kaninchen geht es gut - von Gesetzes wegen». Diese Nuance deutet darauf hin, dass sich der Autor bei seiner Wertung nicht auf einen absoluten Massstab, sondem auf die im Vergleich zur EU strengeren schweizerischen Tierschutzvorschriften stützt. Die von der Beschwerde beanstandete Passage des Artikels aussert sich mithin nicht in allgemeiner Wei se zur Kaninchenhaltung in der Schweiz, sondern beschränkt sich darauf, die dafür geltenden rechtlichen Vorschriften zusammenzufassen. Da die «Weltwoche» diese Vorschriften korrekt zusammenfasst, hat sie die Wahrheitspflicht nicht verletzt und war deshalb auch nicht verpflichtet, eine Berichtigung zu veröffentlichen.

Diese Begründung ist spitzfindig, nicht nachvollziehbar, denn Gut hat die absolute und vorbehaltlose, aber falsche Behauptung aufgestellt, denn Schweizer Kaninchen gehe es gut. Den Hinweis auf das Gesetz versteht der Durchschnittsleser so, das Schweizer Tierschutzgesetz sorge dafür, dass es den Kaninchen gut gehe. Davon kann aber in Tat und Wahrheit keine Rede sein. Die Feststellung des Presserates, damit sei Wahrheitspflicht nicht verletzt worden, ist haltlos - ein politisches Urteil zugunsten der Weltwoche und gegen den Tierschutz. Entscheide des Presserates sind nicht anfechtbar; der Presserat ist eine private Institution, getragen von Journalisten und Verlegern. Die Leser und Konsumenten sind darin nicht vertreten. Der Presserat fällt sozusagen Entscheide in eigener Sache. 


Weitere Beispiele, wie die WELTWOCHE desinformiert statt informiert: www.vgt.ch/doc/weltwoche


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