24. August 2012                                 

Menschenverachtender Menschenrechts-Gerichtshof

Am 24. August 2012 hielt die Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Prof Helen Keller, Universität Zürich, im Rahmen des EuropaInstitutes in Zürich einen Vortrag zum Thema "Die Zukunft des EGMR: Entlastung oder Kollaps?"

In der Diskussionsrunde gab ich folgendes Votum ab:

Der EGM erklärt in grosser Zahl auch absolut korrekte und stichhaltige Beschwerden für "unzulässig", allein deshalb, weil er die anfallende Beschwerdelawine nicht bewältigen kann. Anstatt aber ehrlich zu sagen, dass dies der Grund der Nichtzulassung ist, enthält die standardisierte, fallunabhängige Kurzbegründung des Nichtzulassungsentscheides auch in solchen Fällen die hole Phrase, die Beschwerde sei "offensichtlich unbegründet" oder "offensichtlich unzulässig".

Das ist menschenverachtend gegenüber nationalen Justizopfern und politisch Verfolgten (auch aus der Schweiz, nicht nur aus Oststaaten).

Prof Helen Keller antwortete darauf, sie verstehe den Unmut. Ihr Vorschlag, Unzulässigkeitsentscheide differenzierter zu begründen, sei vom EGMR abgelehnt worden.

Das ist logisch, liebe Frau Keller, wo es nichts zu begründen gibt, ist eine differenziertere Begründung gar nicht möglich bzw würde die Willkür nur sichtbarer machen. Sie sind noch nicht lange am EGMR. Ich wünsche Ihnen, dass Ihnen die Augen in dieser Sache noch aufgehen werden, ohne dass Sie den heute gezeigten (Anfangs-)Idealismus dabei verlieren.

Wie Sie mit Ihren Statistiken über die Urteile des EGMR bezüglich einzelner Länder gezeigt haben - Sie haben das ausdrücklich hervorgehoben - bescheinigt der EGMR der Schweiz zunehmend eine menschenrechtlich reine Weste. Die routinemässige Ablehnung meiner vielen, gut begründeten Bechwerden gegen die Schweiz, vorallem wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit und krasser Missachtungen der Verfahrensgarantien, lässt sich jedoch weder formell noch materiell rechtfertigen.

Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch

 

Hinweis: Der VgT schreibt Rechtsgeschichte

 


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