17. November  2011 

EGMR-Urteil zu den Grenzen der Religionsfreiheit
- bedeutsam auch für das Schächtverbot

Der EGMR hat eine Beschwerde gegen die Weigerung Deutschlands, aus religiösen Gründen vom Besuch des Sexualkundeunterrichts zu dispensieren, abgewiesen und klar gemacht, dass die Religionsfreiheit Grenzen hat und nicht dazu berechtigt, quasi nach Belieben gesellschaftliche Regeln und Pflichten zu missachten und Sonderrechte geltend zu machen.

Mit Entscheid vom 13. September 2011 (veröffentlicht im Newsletter Menschenrechte des österreichischen Institutes für Menschenrechte vom November 2011) hat der EGMR die Beschwerde als offensichtlich unbegründet abgewiesen.


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