29. April 2011

manipulation suisse

UBI-Urteil zu Gunsten des VgT:
Das Schweizer Staatsfernsehen hat im Zusammenhang mit dem Freiburger Staatsrat C.
 [Name durch politische Willkürjustiz zensuriert] erneut tendenziös-einseitig berichtet

Vorgeschichte: erstes UBI-Urteil in Sachen Schweizer Fernsehen und C.

Im Oktober 2006 erschienen gleichzeitig die Journale des VgT „VgT-Nachrichten“ (deutsch) und „ACUSA-News“ (französisch) und wurden im Kanton Freiburg in alle Haushaltungen gestreut. Hauptthema war in beiden Journalen der für den Tierschutz(nicht)vollzug verantwortlichen Freiburger Staatsrat C.: Bei den Freiburger Staatsratswahlen vom Oktober 2006 führte der VgT eine Abwahlkampagne gegen den Tierschutzverhinderer C. durch. Dazu wurden die VgT-Journale mit einem Bericht über Tierschutzmissstände im Kanton Freiburg und einer Nichtwiederwahl-Empfehlung in alle Haushaltungen gestreut.  In „Schweiz aktuell“ des Deutschschweizer Fernsehens wurde daraufhin einseitige Wahlwerbung zugunsten von C. betrieben, ohne die tierschützerische Kritik an ihm zu erwähnen. Er wurde als allseits beliebter Politiker, der instinktiv alles richtig mache und keine Gegner habe, portraitiert. Dies tendenziöse Einseitigkeit führte zur Gutheissung einer VgT-Beschwerde gegen diese Sendung durch die UBI. Der Entscheid wurde vom Bundesgericht bestätigt. (Erstes UBI-Urteil in Sachen Schweizer Fernsehen und C.).

Neues (zweites) UBI-Urteil in Sachen Schweizer Staats-Fernsehen und C.

Die Macher des Schweizer Staatsfernsehen lassen sich von UBI- und Bundesgerichtsurteilen nicht beeindrucken. Sie führen sich auf wie Eigentümer dieses (mit Zwangsgebühren finanzierten) Senders und lassen sich von ihren persönlichen weltanschaulichen und politischen Auffassungen leiten, nicht vom Auftrag einer objektiven, ausgewogenen Information der Zuschauer. So wird eine systematische Diskriminierung des VgT, verbunden mit einer totalen Unterdrückung aller vom VgT aufgedeckten landesweiten Tierschutz-Vollzugsmissstände. Daneben wird der VgT aktiv bekämpft, indem Gegner des VgT eine Plattform für einseitige und tendenziöse Desinformation geboten wird. Darum ging es auch in diesem zweiten UBI-Verfahren:

Im März 2010 verteilte der VgT im Kanton Freiburg neue Ausgaben seiner Journale. Darin wurde berichtet, wie es seit der Abwahlkampagne gegen C. im Jahr 2006 weitergegangen war  (VN 10-1, AN 2010). Daraufhin wurde der VgT von einer Journalistin des Westschweizer Fernsehens zu einem Interview zu dieser Sache eingeladen. In einer raschen, mehrfachen Email-Korrespondenz wurde am 31. März 2010 über Ort und Zeitpunkt des Interviews verhandelt. Mit dem Bescheid, der VgT werde am folgenden Tag wieder kontaktiert, was aber dann nicht gemacht wurde. Auf die Nachfrage: „Ist nichts heute?“ kam die ausweichende Antwort: „Ich glaube nicht. Wenn es ändert, sage ich es Ihnen.“ Dann war definitiv Funkstille und der Grund wurde später klar: Die Sendung wurde wie ursprünglich geplant am 31. März ausgestrahlt, ohne Interview mit dem VgT, während gegenüber dem VgT so getan wurde, als sei die Sendung verschoben worden. Was da abgelaufen ist, ist klar: Die Moderatorin Florence Hugi wollte mich ganz selbstverständlich nach journalistischen Regeln in die Sendung mit C. über unsere Magazine einbeziehen, wurde dann aber „von oben“ zurückgepfiffen, schämte sich aber, mir das zu sagen, weil es natürlich beschämend ist, wenn sich ein Journalist solchen Machenschaften beugt und um seiner Karriere willen seine journalistischen Pflichten  verletzt.

In dieser Sendung wurde dann von der Moderation wahrheitswidrig behauptet, der VgT sei kontaktiert worden, habe aber keine Auskunft geben wollen.  

Hierauf erhob der VgT Konzessionsbeschwerde bei der UBI und machte tendenziöse Einseitigkeit und Irreführung der Zuschauer geltend (zweites UBI-Verfahren):

- Neue Beschwerde an die UBI
- Replik

Wie üblich wenn es gegen den VgT geht, bestritt die SRG die Berechtigung der Beschwerde und beurteilte diese als völlig haltlos. Die UBI sah dies aber anders und gab dem VgT Recht:
- Gutheissung der VgT-Beschwerde durch die UBI: Tendenziöse, einseitige Sendung (Medien-Mitteilung der UBI).
- Der UBI-Entscheid im Wortlaut (französisch)

Die Medienmitteilung der UBI zu diesem Urteil wurde fast von sämtlichen Medien unterdrückt. Nur die Schaffhauser-Nachrichten und La Liberté berichteten. Typisch.

 


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