17. März 2011

Gerichtsverfahren VgT gegen Corminboeuf

Am 5. März 2011 behauptete Corminboeuf gegenüber den Freiburger Nachrichten, die Kritik an seiner Amtsführung bezüglich Tierschutzvollzug (siehe www.vgt.ch/doc/corminboeuf) sei nicht berechtigt und Erwin Kessler habe deshalb vor Gericht schon dreimal gegen ihn verloren und sei dreimal wegen Verleumdung verurteilt worden.

 Den von Erwin Kessler erhobenen Vorwurf, die Freiburger sei nicht unabhängig, sondern schütze Corminboeuf aus politschen Gründen willkürlich (siehe Gerichtsverfahren Corminboeuf gegen den VgT und Erwin Kessler), konterte Corminboeuf indirekt mit der Behauptung, die dreimalige Verurteiltung sei durch verschiedene Gerichte erfolgt.

 In Tat und Wahrheit ist Erwin Kessler in diesem Zusammenhang nur einmal verurteilt worden - in einem unglaublichen Willkürverfahren. Ein zweites Verfahren, das Corminboeuf gegen den VgT und Erwin Kessler führt ist ein ziviles Verfahren, in welchem Corminboeuf ein vollständiges Verbot jeglicher Kritik an ihm verlangt. Ein rechtskräftiges Urteil liegt noch nicht vor und eine Verurteilung kann es auf jeden Fall nicht geben, da es kein Strafverfahren ist (Gerichtsverfahren Corminboeuf gegen den VgT und Erwin Kessler).

Eine unwahre öffentliche Behauptung über angebliche Verurteilungen einer namentlich genannten Person stellt nach geltendem Recht eine schwere Ehrverletzung dar.

Erwin Kessler hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft Freiburg eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Corminboeuf eingereicht.


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