27. Juli 2010, letztmals ergänzt am 8. Oktober 2010

Schlimme Missstände in Schweinefabrik auf einem Bio-Hof
Berner Tierschutzbeamte und Bio-Inspektoren finden diese Zustände in Ordnung und tierschutz- und Bio-konform

Ein Nachbar packt aus und vermittelt einen seltenen Einblick in den Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes.


Auf dem Bio-Landwirtschaftsbetrieb Spahni, Untere Muolte, 2827 Schelten/BE, herrschen seit längerem schlimme Zustände im Schweinestall eines Bio-Landwirtschaftsbetriebes. ca 40 Mutterschweine sowie Mastschweine total verkotet:

Ein Mieter, der auf dem gleichen Hof wohnt. erstattete im Februar wegen diesen Missständen Anzeige. Der Veterinärdienst des Kantons Bern (Dr Kurt Hofstetter) und die Abteilung Tierdelikte der Kantonspolizei nahmen eine Inspektion vor - und fanden, alles liege noch im Rahmen, auch dieser nicht veterinärmedizinisch betreute Eber mit einem grossen, offenen Geschwür:

Dieser Eber mit einem schweren Geschwür wurde unter Missachtung der Vorschrift in Artikel 5 der Tierschutzverordnung nicht tierärztlich behandelt und "seinem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt oder getötet" worden. Die Beamten fanden dies bei der Inspektion OK; nicht jeder Landwirt könne sich halt einen Tierarzt leisten.

Der Eber verendete dann langsam und qualvoll, mit Fieber und Schüttelfrösten, an der schweren Infektion. Ein klarer Fall von Tierquälerei - aber für die in den Agrofilz eingebundenen Berner Tierschutzbeamten alles noch im Rahmen.

Auch Bio-Kontrolleure (von der Biotest Argo AG - eine auch von Bio-Suisse zertifizierte Prüfstelle) überprüften den Hof und fanden alles tolerierbar!

Was braucht es noch Schlimmeres, bis es nicht mehr im Rahmen liegt?

Und das auf einem Bio-Hof!

Unterdessen gehen die grausamen Missstände weiter. Neue Aufnahmen vom Juli 2010:

Diese Schweine suhlen sich nicht in Erde. Sie müssen in Kot und Urin liegen - völlig gegen ihre angeborenen Bedürfnisse. Nicht verhaltensgestörte, gesunde Schweine liegen nie freiwillig in ihren eigenen Kot.

echt bio

Dieses Schwein liegt nicht in Wasser, sondern in Urin und Kot!

Dieses Tier mit einem riesigen, offenen Bruch leidet und hätte schon lange getötet werden müssen. Sowas kommt nicht von heute auf morgen. Klarer Tatbestand von Tierquälerei:

Der VgT bot diesen Bericht dem Schweizer Fernsehen zur Erstveröffentlichung an. Daraufhin bereitete die Rundschau hinter dem Rücken des VgT eine Sendung vor und interviewte unter anderem den Informanten des VgT. Dabei wurde zur Auflage gemacht, dass der VgT nicht erwähnt werde. Als die Rundschau-Journalisten darauf an dessen Auto einen VgT-Kleber bemerkten, liessen sie die Sendung fallen, mit der Begründung, die Bio-Kontrolleure hätten den Betrieb kontrolliert und alles in Ordnung gefunden - eine fadenscheinige Begründung, denn diese Tatsache macht ja erst recht den Skandal aus und ist aus journalistischer Sicht gerade besonders brisant.

Das Schweizer Fernsehen diskriminiert den VgT seit über zehn Jahren systematisch. Siehe die Diskriminierungsbeschwerde gegen das Schweizer Fernsehen.

Der auf diesem Bio-Hof wohnende Mieter, der die meldete, berichtet, wie er die Sache erlebt hat:

Die Ohnmacht eines Tierfreundes beim Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes und Täuschungen mit Bio

Mitte April 2008 zügelte ich mit meiner Freundin auf einen abgelegenen Bauernhof in Schelten/BE. Bedingung war, dass wir jeweils abends die Schweine füttern. Dies haben wir mit Freude getan. Unser Vermieter, Landwirt Hanspeter Spahni, sagte, dass wir Schweine etwas lieben müssten, um diesen Job zu machen.

Bald merkten wir, dass füttern allein nicht genug war. Weil viel mehr Schweine im Stall waren als damals bei der Besichtigung, fiel natürlich auch viel mehr Kot an. Wir haben dann freiwillig immer den Stallgang gereinigt und wo nötig Stroh nachgegeben. Das war Spahni schon zuviel. Stroh ist eben "teuer". Ebenso haben wir die Tiere angeschaut, ob es ihnen gut geht.

So haben wir einige Sachen festgestellt, wie Brüche, vereiterte und verletzte Beine, Ekzeme, Auswüchse usw. Dies haben wir dem Bauern mitgeteilt. Dieser meinte, das sei normal und das gebe es immer wieder.

Glücklicherweise erhielten wir bald darauf ein VgT-Magazin. Wir hatten noch nie etwas von dieser Institution gehört und das Heft aufmerksam gelesen. Endlich jemand der etwas zu bewegen vermag. Mit den Behörden (kantonaler Veterinärdienst) und Medien (Bieler Tagblatt und Journal du Jura) hatten wir auch bei anderen Bauern mit Missständen keinen Erfolg. Das VgT-Magazin stärkte uns.

Im Februar 2010 kaufte Herr Spahni einen neuen Eber. Das Tier war gesund und etwa halb so gross wie die Mohren (Mutterschwein). Diesen Eber hat er ausgeladen und direkt in die Bucht der Mohren getan. Das ging gar nicht gut, weil er nicht akzeptiert wurde. Nach zwei Tagen bemerkten wir Verletzungen. Da eine Bucht daneben frei war, beschlossen wir, den Eber zu separieren. Das hat Herr Spahni nicht gepasst und er hat den Eber wieder zu den Mohren getan. Den ganzen Tag lag er nun bei jedem Wetter und bei Minusgraden draussen, hatte 2 Beine total vereitert, eine Verletzung an der Schulter, hohes Fieber und Schüttelfrost. Immer wieder haben wir ihn separiert und immer wieder wurde er zu den Mohren getan. Nach ca. 3 Wochen habe ich mal dem Schweinegesundheitsdiest SGD Bern telefoniert und mit Frau Dr. Patricia Scheer gesprochen. Diese meinte, dass sie mal mit Spahnis telefonieren werde. Ich bekam dann ein Mail wo sie sagte, es sei nicht so schlimm und wir sollen den Eber nicht mehr von den Mohren trennen sonst lerne er nie, sich zu behaupten. Darauf habe ich ihr Fotos von den Verletzungen gemailt, worauf sie wieder mit Spahni telefonierte und nun auch sagte, der Eber müsse getrennt gehalten werden.

Dies geschah aber nicht. Am nächsten Tag haben wir ihn selber wieder in die freie Bucht getan. Genau zu diesem Zeitpunkt kam dann Herr Spahni um ihn zu holen und in eine Abferkelbucht zu tun. Es kam zu einem heftigen Wortwechsel. Ich sagte, dass dieses Tier dringend einen Tierarzt braucht. Er meinte nur, so was könne sich ein Bauer nicht leisten. Darauf hat meine Freundin die Polizei angerufen und eine Anzeige wegen Tierquälerei gemacht. Die Streife kam noch am selben Abend und machten Fotos. Die Polizisten waren entsetzt über die Zustände in dieser Tierfabrik.
Am nächsten Morgen rief die Kantonspolizei Bern, Abteilung Tierdelikte, an und kündigt ihren Besuch an. Ich solle Spahni nichts sagen, denn sie wollten überraschend kommen.

Aufatmen! Endlich passiert etwas - so dachten wir. Aber weit gefehlt. Sie kamen, massen die Ställe aus und schauten den Eber an und fanden ALLES IN ORDNUNG! Dem Eber gehe es nicht schlecht, es werde ihm nun täglich Antibiotika gespritzt. Wir waren entsetzt, und dieser herzlose Beamte meinte, dass es sich hier ja nur um ein Nutztier handle. Auf meine ironische Frage, ob denn ein Nutztier weniger Schmerzen fühle als ein Haustier, verabschiedete er sich mit einem dummen, süffisanten Lächeln. Fakt jedoch ist: Der Eber verendete nach ca. 2 Monaten des Leidens qualvoll ohne tierärztliche Betreuung. Am nächsten Tag hatte Spahni schon wieder einen neuen Eber.

Daraufhin bekamen wir Stallverbot und die Kündigung. Diese ist jedoch nichtig. Ein Bauer kann wahrscheinlich nur Formulare zum Bezug von Subventionen ausfüllen und kennt sich weniger aus, wenn es um Kündigungen oder um die Bedürfnisse von Tieren geht.

Er hat dann einen gelernten Landwirt angestellt, doch die Zustände im Stall wurden immer krasser. Zum Beispiel fanden wir eine Mastsau mit einem riesengrossen offenen Bruch, wo bereits die Därme heraus kamen! So, jetzt kommen wir ohne professionelle Hilfe nicht mehr aus, sagten wir uns, und wandten uns an Dr. Kessler vom VgT. Wir haben Fotos gemacht und gemailt, haben telefoniert und waren mit seiner Unterstützung guten Mutes. Dr. Kessler hat dann einen Bericht verfasst und diesen diversen Abteilungen des Schweizer Fernsehens zur Veröffentlichung angeboten.

Ich erhielt darauf einen Anruf von Elvira Stadelmann von der Rundschau. Sie sei sehr interessiert, wolle jedoch Herrn Dr. Kessler raushalten. Sofort habe ich Dr. Kessler über diesen Anruf informiert. Am nächsten Tag kam dann das Schweizer Fernsehen vorbei, um ein Interview zu machen. Dabei wurde ein VgT-Kleber an meinem Auto bemerkt. Darauf verlief die Sache im Sand. Ich erhielt einen Anruf von Frau Stadelmann, dass der Beitrag nun doch nicht gesendet werde. Der Ist-Zustand sei zuwenig interessant und mit der Bio-Zertifizierung stimme etwas nicht. Das waren für mich nichts als fadenscheinige Ausreden, um vermutlich irgendwelche politische Motive (Befehl von oben?) zu verschleiern.

Am nächsten Tag jedoch gab es auf dem Hof eine Kontrolle durch einen Biokontrolleur (selber praktizierender Bio-Bauer aus Twann) und dem Kantonstierarzt. Noch am selben Abend wurden acht Mastschweine abtransportiert und am nächsten Morgen kam der Hochdruckreiniger zum Einsatz. Im Moment wird im Stall umgebaut. Spahni will vergrössern!

Beat Felber,  August 2010

Die Behauptung der Rundschau-Journalistin, mit der Bio-Zertifizierung stimme etwas nicht, ist tatsächlich sehr fadenscheinig, denn das wäre eher ein Grund, die Sendung über diesen Skandal zu machen, und sicher nicht, die Sendung fallen zu lassen. Im übrigen liegt dem VgT eine schriftliche Bestätigung der Biotest Argo AG vor, dass diese Schweinehaltung ein Bio-Knospe-Betrieb ist.

 

Der tierschutzfeindliche Schlendrian der Berner Behörden geht weiter

Am 8. Oktober 2010 sah sich der Nachbar des Bio-Tierquälers veranlasst dem Polizeikommando Bern folgende Disziplinarbeschwerde einzureichen:

Wir erheben eine Disziplinarbeschwerde gegen Kantonspolizist Beat Schüpbach, Kantonspolizei Bern, Abteilung Tierdelikte. Dies aus folgenden Gründen:

Am 9. Februar 2010 erfolgte durch Frau Krenger eine Anzeige bei der Kantonspolizei Bern, gegen Hanspeter Spahni, Schelten, wegen tierquälerischer Schweinehaltung eines Ebers (siehe beil. Bericht des Vereins gegen Tierfabriken, VgT). Am 10. Februar 2010 erschien dann Pol. Schüpbach mit dem Kantonstierarzt Dr. Hofstetter zur Kontrolle auf dem Hof. Sie fanden es in Ordnung und Pol. Schüpbach spricht sogar von, Zitat: einem Eber mit einem Grippeli.

Am 16. August 2010 ruft Pol. Schüpbach an um einen Termin bei uns für den 18.08.2010 um 0900 Uhr abzumachen, betreffend einiger Fragen im Fall Spahni.
Er sagte er hätte einen Hinweis von einer Journalistin erhalten, (vermutlich von Elvira Stadelmann von der Rundschau des Schweizer Fernsehens) und müsse dem nachgehen. Er erschien dann auch mit einem Kollegen. Bereits hier versuchte er sein Fehlverhalten vom Februar zu vertuschen, indem er behaupten wollte, auf den Fotos handle es sich nicht um denselben Eber wie im Februar. Mit Fotos konnte ich ihm das Gegenteil beweisen. Dann wurde noch eine Kontrolle unserer Tiere (Pferde, Hängebauchschweine und Hunde) durchgeführt. Alles war in Ordnung, bis auf 2 Hunde, welche nicht gechipt sind. Dies gebe eine Anzeige.

Am 23.08.2010 hat Herr Felber Pol. Schüpbach angerufen um zu fragen wie es nun weiter gehe. Er meinte, dass er nun erst mal in die Ferien gehe und dann werde der Fall dem Untersuchungsrichter zugestellt.

Am 07.10.2010 hat Frau Krenger nochmals nachgefragt. Seine Antwort, begleitet von einem blöden Lachen: Er habe noch gewartet, da die Hunde noch immer nicht gechipt seien.

Was haben nicht gechipte Hunde mit einem Offizialsdelikt wie Tierquälerei zu tun? Hier besteht kein sachlicher Zusammenhang. Was soll die Erpressung, dass nichts gemacht werde solange die Hunde nicht gechipt sind? Wir erachten dies als ungetreue Amtsführung und Erpressung welche geahndet werden muss.

Warum kann ein fehlbarer Beamter seinen eigenen Fall bearbeiten und so die Möglichkeit zur Vertuschung haben?

Wir verlangen, dass gegen diesen Beamten etwas unternommen wird und vor allem, dass der Fall Spahni endlich gesetzestreu behandelt wird. Wenn unsere Hunde nicht gechipt sind tun wir keinem Tier weh, Spahni jedoch kann weitermachen...







 


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