12. Februar 2010

Lebende Krähen an einen Pfahl genagelt - Trinkgeldbusse

In der Arena-Sendung des Schweizer Fernsehens vom 12. Februar 2010 sagte der Luzerner CVP-Nationalrat Lustenberger, in seinem Kanton sei ein Tieranwalt überflüssig, der Tierschutz funktioniere bestens. In diesem Kanton, in dem der Tierschutz angeblich bestens funktioniert, ereignete sich folgendes: Ein Biobauer nagelte lebende Krähen an einen Pfahl auf dem Acker, um andere Krähen abzuschrecken. Dieser Sachverhalt war durch Fotos und Zeugen erwiesen und wurde von diesem Biobauer auch nicht bestritten. Der Tierquäler erhielt eine Trinkgeldbusse von 400 Franken. Der dafür verantwortliche Statthalter Othmar Kost verhält sich auch in anderen Fällen derart tierverachtend. Da Tierschutzorganisationen kein Klage- und Beschwerderecht haben, muss der VgT machtlos zusehen, wie auf diese Weise Tierquäler geschützt werden. Dagegen könnte ein Tieranwalt Einspruch erheben und die Sache vor ein Gericht bringen. Doch das ist laut Nationalrat Lustenberger im Kanton Luzern völlig überlüssig...


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