Zensur von Tierschutz-Werbung durch die Verkehrsbetriebe der
Stadt Luzern:
Der Text
Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum
sehen wir sie nie?
sei "anstössig".
Wir finden, nicht dieser Text, sondern die Vergewaltigung
dieser hochintelligenten Tiere in KZ-artigen Tierfabriken sei anstössig.
Das Schwein - was für ein Tier!
- Beschwerde an den Stadtrat vom
22. Februar 1999
- Kommentar in der Neuen Luzerner
Zeitung vom 23. Februar 1999
- Beschwerde an das Bundesgericht vom 21.
August 2000
- Beschwerde an den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte
- Gescheitert: 19 von 20
Menschenrechtsbeschwerden werden wegen Überlastung des Gerichtshofes nicht behandelt
22. Februar 1999
An den Stadtrat Luzern,
Stadthaus
6003 Luzern
Hiermit erhebe ich namens und im Auftrag von Hans Palmers, 6005 Luzern,
Verwaltungsbeschwerde
gegen den Entscheid der Verkehrsbetriebe der Stadt Luzern vom 21. Januar 1999
betreffend
Tierschutz-Werbung an städtischen Bussen.
Antrag:
Die Verkehrsbetriebe seien anzuweisen, die Ganzbus-Werbung mit dem Text "Im
Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum sehen wir sie nie?" zuzulassen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 21. Januar 1999 an den Beschwerdeführer (Beilage 2) lehnten
die Verkehrsbetriebe nach Rücksprache mit dem zuständigen Stadtrat Baumann, eine
Ganzbus-Werbung des Beschwerdeführers mit der Begründung ab, der Werbe-Text "Im
Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum sehen wir sie nie?"
könnte gewisse Leute - sprich: die Agro- und Fleischlobby! - stören.
Diese Zensur verletzt die durch die Verfassung und Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechts-Konvention geschützte Meinungsäusserungsfreiheit in diskriminierender
Weise, indem eine unzulässige inhaltliche Zensur ausgeübt wird gegen einen harmlosen
Text, der wahr ist und in keiner Weise ein Gesetz verletzt oder sonst in unzulässiger
Weise in die Rechte anderer eingreift. Dass eine Meinungsäusserung andere stören
könnte, genügt gemäss Praxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht,
um in das Grundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit einzugreifen, da eine freie
Meinungsäusserung eine wesentliche Grundlage jeder freiheitlich-demokratischen
Gesellschaft darstellt. Immer mehr Menschen empören sich über den brutalen Umgang mit
den Nutztieren und fühlen sich von Werbung für Fleisch und andere Tierquälerprodukte
sehr gestört, ohne dass Fleischwerbung in der Stadt Luzern deshalb verboten würde,
ebenfalls nicht das für Tierfreunde anstössige öffentliche Tragen von Pelzen von
Tieren, die entweder mit barbarischen Fussfallen (Tellereisen) gefangen oder in KZ-artigen
Pelztierzuchten gezüchtet worden sind (beides in der Schweiz aus Tierschutzgründen
verboten!).
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz
Verein gegen Tierfabriken: Plakatwerbung auf Bussen als unzulässig eingestuft
- Kein Schwein für die VBL
Der Verein gegen Tierfabriken will einen VBL-Bus als Werbeträger für die
artgerechte Haltung von Schweinen mieten. Der VBL-Direktor winkt ab: «Zu heikel.»
VON HUGO BISCHOF
«Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen warum sehen wir sie nie?»
Dieser Spruch hätte bald schon gross auf einem Gelenktrolleybus der Verkehrsbetriebe
Luzern (VBL) prangen sollen, wenn es nach dem Willen des Vereins gegen Tierfabriken
Schweiz (VgT) gegangen wäre. Auf keine Gegenliebe stiess die Idee bei der VBL-Direktion
und das, obwohl ihr dadurch 80 000 Franken Werbegelder entgehen.
«Provozierend», «anstössig»
Die Realisierung eines Ganzwerbebusses mit besagtem Text sei «unter politischen
Gesichtspunkten heikel», beschied VBL-Direktor Norbert Schmassmann dem Luzerner
VgT-Mitglied Hans Palmers, der bei den VBL wegen der Miete von Werbeflächen angefragt
hatte. Schmassmann weiter: «Ein mit einem solchen Text versehener Bus wäre auffallend
und provozierend und könnte von grossen
Bevölkerungsteilen als anstössig oder als Beleidigung
aufgefasst werden.»
Nicht auf sich beruhen lassen will der Verein gegen Tierfabriken den abschlägigen
Bescheid der VBL-Direktion. Bereits wurde beim Regierungsrat (recte: Stadtrat) eine
Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Laut VgT-Präsident Erwin Kessler verletzt der
Entscheid
«die Meinungsfreiheit in diskriminierender Weise, indem eine unzulässige inhaltliche
Zensur ausgeübt wird gegen einen harmlosen Text, der wahr ist und in keiner Weise ein
Gesetz verletzt oder sonst in unzulässiger Weise in die Rechte anderer eingreift».
«Notfalls bis vor Bundesgericht»
Für Fleischkonsum dürfe man ungehindert und schrankenlos Werbung betreiben, sagte
Kessler gestern auf Anfrage. Doch kaum setze sich jemand für artgerechte Tierhaltung ein,
würden ihm Steine in den Weg gelegt. «Die Weigerung der VBL, unsere Werbung zu
akzeptieren, ist eine Frechheit.» Kessler will die Verwaltungsbeschwerde notfalls «bis
vor Bundesgericht und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
ziehen».
Was sind denn die Kriterien, nach denen die VBL Werbung auf ihren Bussen zulassen oder
ablehnen? Ausgeschlossen ist laut VBL-Direktor Schmassmann «alles, was politisch ist,
insbesondere Werbung für politische Parteien». Ebenfalls keine Chancen haben
«anstosserregende Sachen». Schmassmann: «Es wäre undenkbar, dass beispielsweise ein
Freudenhaus auf einem VBL-Bus Werbung machen könnte.» Auch Rassistisches oder Werbung
für Sekten kommen nicht in Frage.
Auch bei «umstrittenen, politisch kontrovers diskutierten» Kampagnen wie jener des
Vereins gegen Tierfabriken sei man zurückhaltend, sagt Schmassmann: «Wir müssen
irgendwo Grenzen setzen, denn schliesslich werden die VBL mit der Botschaft identifiziert,
die sie auf ihren Bussen übermitteln.»
Bei der Beurteilung der VgT-Kampagne scheint man sich aber in der Stadtverwaltung nicht
ganz einig zu sein. Durchaus Verständnis für die Anliegen der Tierschützer hat Stadtrat
Paul Baumann, Direktor der Städtischen Unternehmungen und oberster Chef der VBL. «Als
früherer Vorsteher des kantonalen Gewässerschutz- und Umweltschutzamtes kenne ich die
Problematik in diesem Bereich sehr gut», sagte er gestern auf Anfrage. Er plädiert für
«Toleranz bei der Plakatierung gesellschaftspolitischer Anliegen».
Kompromissangebot unakzeptabel
Die VBL sind in ihrem Verbot der Tierschutzwerbung nicht ganz konsequent. Ganzbuswerbung
komme nicht in Frage, beschied Schmassmann dem Verein gegen Tierfabriken. Auf
Hängeplakaten im Inneren der Busse würde man die Werbung hingegen tolerieren. Dieses
Angebot ist jedoch für VgT-Präsident Erwin Kessler unakzeptabel: «Solche
Kleinplakatwerbung würden wir vielleicht auch machen, aber nur flankierend zur
Ganzbuswerbung.» Kessler: «Am liebsten würde man uns in den Wald verbannen, wo
überhaupt niemand schaut.»
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Verwaltungswillkür gegen den VgT
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