Zensur von Tierschutz-Werbung durch die Verkehrsbetriebe der Stadt Luzern:

Der Text
Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum sehen wir sie nie?
sei "anstössig".

Wir finden, nicht dieser Text, sondern die Vergewaltigung dieser hochintelligenten Tiere in KZ-artigen Tierfabriken sei anstössig.

Das Schwein - was für ein Tier!

- Beschwerde an den Stadtrat vom 22. Februar 1999

- Kommentar in der Neuen Luzerner Zeitung vom 23. Februar 1999

- Beschwerde an das Bundesgericht vom 21. August 2000

- Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

- Gescheitert: 19 von 20 Menschenrechtsbeschwerden werden wegen Überlastung des Gerichtshofes nicht behandelt


22. Februar 1999

An den Stadtrat Luzern,
Stadthaus
6003 Luzern 

Hiermit erhebe ich namens und im Auftrag von Hans Palmers, 6005 Luzern,

Verwaltungsbeschwerde 

gegen den Entscheid der Verkehrsbetriebe der Stadt Luzern vom 21. Januar 1999 betreffend  

Tierschutz-Werbung an städtischen Bussen. 

Antrag:

Die Verkehrsbetriebe seien anzuweisen, die Ganzbus-Werbung mit dem Text "Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum sehen wir sie nie?" zuzulassen.

Begründung: 

Mit Schreiben vom 21. Januar 1999 an den Beschwerdeführer (Beilage 2) lehnten die Verkehrsbetriebe nach Rücksprache mit dem zuständigen Stadtrat Baumann, eine Ganzbus-Werbung des Beschwerdeführers mit der Begründung ab, der Werbe-Text "Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen - warum sehen wir sie nie?" könnte gewisse Leute - sprich: die Agro- und Fleischlobby! - stören.

Diese Zensur verletzt die durch die Verfassung und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechts-Konvention geschützte Meinungsäusserungsfreiheit in diskriminierender Weise, indem eine unzulässige inhaltliche Zensur ausgeübt wird gegen einen harmlosen Text, der wahr ist und in keiner Weise ein Gesetz verletzt oder sonst in unzulässiger Weise in die Rechte anderer eingreift. Dass eine Meinungsäusserung andere stören könnte, genügt gemäss Praxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht, um in das Grundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit einzugreifen, da eine freie Meinungsäusserung eine wesentliche Grundlage jeder freiheitlich-demokratischen Gesellschaft darstellt. Immer mehr Menschen empören sich über den brutalen Umgang mit den Nutztieren und fühlen sich von Werbung für Fleisch und andere Tierquälerprodukte sehr gestört, ohne dass Fleischwerbung in der Stadt Luzern deshalb verboten würde, ebenfalls nicht das für Tierfreunde anstössige öffentliche Tragen von Pelzen von Tieren, die entweder mit barbarischen Fussfallen (Tellereisen) gefangen oder in KZ-artigen Pelztierzuchten gezüchtet worden sind (beides in der Schweiz aus Tierschutzgründen verboten!).  

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz


Aus der Neuen Luzerner Zeitung vom 23. Februar 1999:

Verein gegen Tierfabriken: Plakatwerbung auf Bussen als unzulässig eingestuft - Kein Schwein für die VBL


Der Verein gegen Tierfabriken will einen VBL-Bus als Werbeträger für die artgerechte Haltung von Schweinen mieten. Der VBL-Direktor winkt ab: «Zu heikel.»

VON HUGO BISCHOF

«Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen – warum sehen wir sie nie?» Dieser Spruch hätte bald schon gross auf einem Gelenktrolleybus der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) prangen sollen, wenn es nach dem Willen des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) gegangen wäre. Auf keine Gegenliebe stiess die Idee bei der VBL-Direktion – und das, obwohl ihr dadurch 80 000 Franken Werbegelder entgehen.

«Provozierend», «anstössig»

Die Realisierung eines Ganzwerbebusses mit besagtem Text sei «unter politischen Gesichtspunkten heikel», beschied VBL-Direktor Norbert Schmassmann dem Luzerner VgT-Mitglied Hans Palmers, der bei den VBL wegen der Miete von Werbeflächen angefragt hatte. Schmassmann weiter: «Ein mit einem solchen Text versehener Bus wäre auffallend und provozierend und könnte von grossen
Bevölkerungsteilen als anstössig oder als Beleidigung
aufgefasst werden.»

Nicht auf sich beruhen lassen will der Verein gegen Tierfabriken den abschlägigen Bescheid der VBL-Direktion. Bereits wurde beim Regierungsrat (recte: Stadtrat) eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Laut VgT-Präsident Erwin Kessler verletzt der Entscheid
«die Meinungsfreiheit in diskriminierender Weise, indem eine unzulässige inhaltliche Zensur ausgeübt wird gegen einen harmlosen Text, der wahr ist und in keiner Weise ein Gesetz verletzt oder sonst in unzulässiger Weise in die Rechte anderer eingreift».

«Notfalls bis vor Bundesgericht»

Für Fleischkonsum dürfe man ungehindert und schrankenlos Werbung betreiben, sagte Kessler gestern auf Anfrage. Doch kaum setze sich jemand für artgerechte Tierhaltung ein, würden ihm Steine in den Weg gelegt. «Die Weigerung der VBL, unsere Werbung zu akzeptieren, ist eine Frechheit.» Kessler will die Verwaltungsbeschwerde notfalls «bis vor Bundesgericht und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ziehen».

Was sind denn die Kriterien, nach denen die VBL Werbung auf ihren Bussen zulassen oder ablehnen? Ausgeschlossen ist laut VBL-Direktor Schmassmann «alles, was politisch ist, insbesondere Werbung für politische Parteien». Ebenfalls keine Chancen haben
«anstosserregende Sachen». Schmassmann: «Es wäre undenkbar, dass beispielsweise ein Freudenhaus auf einem VBL-Bus Werbung machen könnte.» Auch Rassistisches oder Werbung für Sekten kommen nicht in Frage.

Auch bei «umstrittenen, politisch kontrovers diskutierten» Kampagnen wie jener des Vereins gegen Tierfabriken sei man zurückhaltend, sagt Schmassmann: «Wir müssen irgendwo Grenzen setzen, denn schliesslich werden die VBL mit der Botschaft identifiziert, die sie auf ihren Bussen übermitteln.»

Bei der Beurteilung der VgT-Kampagne scheint man sich aber in der Stadtverwaltung nicht ganz einig zu sein. Durchaus Verständnis für die Anliegen der Tierschützer hat Stadtrat Paul Baumann, Direktor der Städtischen Unternehmungen und oberster Chef der VBL. «Als früherer Vorsteher des kantonalen Gewässerschutz- und Umweltschutzamtes kenne ich die Problematik in diesem Bereich sehr gut», sagte er gestern auf Anfrage. Er plädiert für «Toleranz bei der Plakatierung gesellschaftspolitischer Anliegen».

Kompromissangebot unakzeptabel

Die VBL sind in ihrem Verbot der Tierschutzwerbung nicht ganz konsequent. Ganzbuswerbung komme nicht in Frage, beschied Schmassmann dem Verein gegen Tierfabriken. Auf Hängeplakaten im Inneren der Busse würde man die Werbung hingegen tolerieren. Dieses Angebot ist jedoch für VgT-Präsident Erwin Kessler unakzeptabel: «Solche Kleinplakatwerbung würden wir vielleicht auch machen, aber nur flankierend zur Ganzbuswerbung.» Kessler: «Am liebsten würde man uns in den Wald verbannen, wo überhaupt niemand schaut.»


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