|
VgT-Dokumentationen zum Tier- und Konsumentenschutz Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler/VgT
Die Pharma-Multis
haben die Behörden, Hochschulen, Ärzte und Journalisten mit grosszügigen
Zahlungen für alles Mögliche, das die Korruption verschleiern soll, im
Griff. Trotzdem kommen altbewährte Heilmittel und Homöopathie im Volk
besser an, solange nicht ärztlich verschrieben Chemie diktiert wird. Das
ist der Pharma-Mafia ein Dorn im Auge. Die Homöopahtie wird deshalb
bekämpft, mit der Behauptung, deren Wirksamkeit sei wissenschaftlich nicht
nachgewiesen. Dabei verstehen diese Abzocker unter "wissenschaftlich" völlig
Tierversuche, also etwas völlig Unwissenschaftliches für die Humanmedizin. Den Patienten interessiert es nicht, ob
sein Medikament bei Mäusen und Ratten Wirkung zeigt, sondern ob sie IHM
helfen. Und wenn es auch nur der Placebo-Effekt wäre, wie Vasella und
Konsorten behaupten: Hauptsache es hilft und schadet nicht! Darum sind
Naturheilmittel zu recht beliebt. Lieber ein Placebo-Effekt, der hilft,
als an Nebenwirkungen von "wissenschaftlichen" Medikamenten noch mehr zu
erkranken. Solche Nebenwirkungen gehören mittlerweile zu den häufigsten
Todesursachen, was die von den Pharma-Multis bestochenen Journalisten
unterdrücken, wie vieles anderes, das mächtigen Kreisen nicht passt.
Novartis-Chef Daniel Vasella, der berüchtigte Abzocker, führt gegen den VgT und gegen VgT-Präsident Dr Erwin Kessler persönlich zwei Gerichtsverfahren. Er will gerichtlich verbieten lassen, seine Tierversuche als Tierquälerei und Massenverbrechen zu bezeichnen. Zu diesem Zweck hat Vasella ein nobles Anwaltsbüro in der Zürcher City (Nobel & Hug) beauftragt. Es sind nun zwei Verfahren hängig: Ein Strafverfahren wegen Ehrverletzung gegen Erwin Kessler und ein Zivilverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung gegen den VgT und gegen Erwin Kessler. Diese gerichtlichen Klagen Vasellas haben den VgT veranlasst, das Thema Tierversuche gründlich aufzuarbeiten. Wenn es nach Recht und Gesetz ginge, müssten jedenfalls beide Klagen abgewiesen werden. Inhaltsverzeichnis
1. Brandanschlag auf Jagdhaus von Vasella Im Juli 2009 verübten militante Tierrechtsgruppen einen Brandanschlag auf das unbewohnte Jagdhaus von Novartis-Chef Daniel Vasella in Österreich. Motiv waren die Tierversuche, welche Novartis durchführt oder in Auftrag gibt. Vasellas Jagdhaus-Grundstück ist 5000 Hektaren gross, das sind 8500 Fussballfelder. Es ist die halbe Fläche des Stadtgebietes von Paris. Ein grosses Tier braucht viel Auslauf. Etwas weniger "Auslauf" haben Vasellas Versuchstiere in ihren kleinen Folterkäfigen.
2. Stellungnahmen des VgT zum Brandanschlag Im Zusammenhang mit diesem Anschlag auf Eigentum von Vasella gelangten Medienvertreter an den VgT-Präsident Erwin Kessler mit der Frage, wie der VgT diese gewaltätige Aktion beurteile. Darauf veröffentlichte der VgT die
"Offizielle Stellungnahme des VgT
zu den Anschlägen gegen die Tierversuchsindustrie. Weitere Stellungnahmen des VgT zu diesem Thema: Der Tages-Anzeiger und der Bund verleumden den VgT - VgT führt Klagen auf Richtigstellung Terrorismus gewaltbereiter Tierquäler gegen Tierschützer - Offener Brief an Bundesrat Ueli Maurer Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?
3. Die von Vasella eingeklagten Veröffentlichungen des VgT Durch diese Stellungnahmen des VgT fühlte sich Novartis-Chef Vasella in seiner Ehre verletzt. Er reichte gegen VgT-Präsident Erwin Kessler eine Strafklage wegen Verleumdung und eine Zivilklage auf Unterlassung gegen den VgT und Erwin Kessler ein: Dem VgT soll verboten werden, Tierversuche als Tierquälerei und als Massenverbrechen zu bezeichen. Vasella hat einen Zürcher Rechtsanwalt beauftragt, Erwin Kessler mit einer Ehrverletzungsklage einzuschüchtern. Der zensur- und justiz-erfahrene VgT-Präsident nimmts gelassen und denkt nicht daran, seine Kritik an Vasella im Internet zu löschen. In seiner Ehre verletzt fühlt sich Vasella durch die Veröffentlichung Tierversuche: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?. Vasellas Anwalt behauptet in seinem Schreiben vom 1. September 2009, Vasella werde mit Hitler verglichen - eine typisch böswillige Konstruktion eines Rechtsverdrehers. Erwin Kessler dazu: "Vasella Hitler gleichzusetzen liegt mir fern, das wäre tatsächlich unhaltbar." Erwin Kessler hat das Widerstandsrecht gegen Massenverbrechen diskutiert und dabei darauf hingewiesen, dass auch die Massenverbrechen in Hitler-Deutschland nach den damaligen Nazi-Gesetzen vermutlich ganz legal waren und dass das Massenverbrechen an den Versuchstieren ein Massenverbrechen bleibe, auch wenn dieses durch die geltenden Gesetze legalisiert oder für gewisse Zwecke sogar vorgeschrieben sind. (Niemand ist verpflichtet, Produkte zu entwickeln, welche in grausamen Tierversuchen getestet werden müssen.) In diesen Betrachtungen kommt Vasella überhaupt nicht vor. Er fühlt sich aber allein schon dadurch in seiner Ehre verletzt, dass von einem Massenverbrechen an den Versuchstieren die Rede ist. Weiter stört Vasella, dass Tierversuche als Tierquäerei bezeichnet werden. Erwin Kessler bleibt bei seiner Einschätzung, dass der heutige Holocaust an den Nutz- und Versuchstieren ein (legales) Massenverbrechen ist und von späteren Generationen mit ähnlicher Abscheu bewertet werden wird, wie heute die Naziverbrechen. Wer der Meinung ist, Verbrechen an Menschen und an Tieren könnten in keiner Art und Weise miteinander verglichen werden, der offenbart damit nur sein bedenkliches ethisches Defizit. Ein solches ethisches Defizit hat offenbar auch Vasella. (Ausführlich dazu: Tier-Mensch-Vergleich). Abzocker Vasella kann sich einen "noblen" Zürcher Anwalt leisten - Peter Nobel, bekannter Rechtsanwalt und Co-Autor eines Fachbuches über "Medienrecht". Mal sehen, ob das schon genügt, um vor Gericht Recht zu erhalten. Als Erwin Kessler vor Jahren den Fürst von Liechtenstein wegen seinem Schweine-KZ in Österreich kritisierte, hat er sich auch nicht von dessen Milliardenvermögen abschrecken lassen; so wird es auch bei Vasella sein. Am 20. Oktober 2009 hat Vasella eine Strafklage wegen "Verleumdung" eingereicht. Zudem hat Vasella eine praktisch gleichlautende Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung in Gang gesetzt, mit welcher er die Löschung der inkriminierten Veröffentlichungen auf der Website des VgT verlangt. Was Vasella als ehrverletzend geltend macht, sind im Wesentlichen zwei Punkte: Er werde mit Hitler verglichen und als Massenverbrecher bezeichnet. Der Hitler-Vorwurf ist unwahr - eine an den Haaren herbeigezogene Konstruktion. Vasella stützt seine Behauptung auf die Veröffentlichung Tierversuche: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?. Darin wird das Widerstandsrecht gegen Massenverbrechen, die nach geltendem nationalen Recht legal sind, grundsätzlich diskutiert. Zur Verdeutlichung wird das Beispiel der nationalsozialistischen Verbrechen angeführt, ohne Bezug zu Vasella, lediglich als Illustration der grundsätzlichen Überlegungen.
Nach der Logik Vasellas hätte
Alt-Nationalrat Hansjürg Weder ihn Sklavenhaltern
gleichgesetzt: Zum Vorwurf, Vasella werde als Massenverbrecher bezeichnet: Auch dieser Vorwurf ist unwahr. Wahr ist dagegen, dass in den inkriminierten Veröffentlichungen die von Vasella unterstützten Tierversuche als moralische (legale) Massenverbrechen bezeichnet werden. Erwin Kessler wird vor Gericht beweisen, dass dieses Werturteil gestützt auf die Tatsachengrundlagen vertretbar ist. Wenn Vasella das so auslegt, er sei pauschal ein Massenverbrecher, ist das seine Sache. Vor Gericht zu beweisen ist nur, dass die Tatsachen über die Tierversuche des von Vasella geleiteten Pharma-Konzerns Novartis die Einschätzung als moralisches Massenverbrechen rechtfertigen. Die inkriminierten Veröffentlichungen: - Tierversuche: Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?
4. Neben Tierversuchen ist Vasella noch an einem weiteren Massenverbrechen beteiligt www.vgt.ch/news/101126-vasella-foie-gras.htm
5. Die Gerichtsverfahren Vasella/Novartis gegen Kessler/VgT Vasella führt zwei parallele Gerichtsverfahren gegen den VgT: 1. Ein Strafverfahren wegen Verleumdung im Kanton Zürich 2. Ein zivilrechtliches Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung im Kanton Thurgau Eingeklagt sind in beiden Verfahren die gleichen Veröffentlichungen. Siehe oben unter Ziffer 3.
Widersprüchliche Urteile Wer Vasella heisst, erhält im vornherein recht. Mit Tatsachenverbiegungen und Rechtsbeugungen erhielt darum Vasella recht - aber nur teilweise, damit diese politische Justizwillkür weniger auffällt. Diese Masche einer Unrechts-Justiz hat schon der berühmte Johann Heinrich Pestalozzi erkannt und treffend formuliert mit den Worten: "In den Abgründen des Unrechts findest du immer die grösste Sorgfalt für den Schein des Rechts." Die Auswahl, inwiefern die Klage Vasellas gutgeheissen bzw abgewiesen werden soll, trafen die beiden Bezirksgerichte widersprüchlich. Nicht erstaunlich, den Willkür ist unberechenbar. Aber die Willkür wird damit auch für Laien offensichtlich. Das Bezirksgericht Münchwilen hat das von Vasella verlangte Verbot, ihn mit Hitler zu vergleichen, abgewiesen mit der zutreffenden Begründung, ein solcher Vergleich liege in den inkriminierten Veröffentlichungen nicht vor. Das Bezirksgericht Bülach dagegen verurteilte Erwin Kessler wegen dem (gar nicht existierenden) Hitler-Vergleich wegen Verleumdung. Die Bezeichnung der Tierversuche als "Tierquälerei" beurteilte das Bezirksgericht Bülach als zulässig, das Bezirksgericht Münchwilen als unzulässig. Einig waren sich die beiden Bezirksgericht einzig in ihrer tierverachtendend Auffassung, die ethisch-moralische Bewertung von Tierversuchen als "Massenverbrechen" sei grundsätzlich unzulässig. Dieser Begriff dürfe nicht verwendet werden, wenn die Opfer nur Tiere seien - egal wie abscheulich sie gequält, gefoltert und massenhaft umgebracht werden. Die beiden Gericht haben den Friedensnobelpreisträger Mahatma Gandhi, der über Tierversuche Àhnliches gesagt hat wie Erwin Kessler, posthum mitverurteilt. Gandhi sagte: "Vivisektion ist nach meiner Auffassung das schwärzeste von allen schwarzen Verbrechen, deren sich der Mensch heute gegenüber Gott und seiner Schöpfung schuldig macht." Beiden Urteilen gemeinsam ist, dass sämtliche Vorbringungen, Beweisdokumente und Gutachten vollständig unbeachtet blieben und das Urteil einzig aufgrund der weltanschaulichen persönlichen Vorurteile der Richter und mit Blick auf politische Opportunität gefällt wurden. Wer bisher dachte, sowas gebe es nur in Russland und China, weiss es nun besser.
6. Medienspiegel
Prozess Vasella gegen Kessler:
Zum Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 20. Dezember
2010:
Zur Berufungsverhandlung vor dem
Zürcher Obergericht am 13. September 2011:
Zur Berufungsverhandlung vor dem
Thurgauer Obergericht am 29. November 2011:
8. Neue Enthüllungen über Tierversuche und die Pharma-Mafia, welche nicht mehr in die Gerichtsverfahren eingebracht werden konnten 2010-12-22 Medikamentenskandal in Frankreich: Tödliche Nebenwirkungen trotz vorgängigen Tierversuchen 2012-02-16 Neues Medikament von Novartis - an Tieren getestet - jetzt sterben Menschen Vasella geht auch sonst über Leichen: Todesspritzen für Hinrichtungen Was andere über Novartis berichten: http://novartiskills.com/ |
||||||||||