VgT-Dokumentation zur Zeitgeschichte des Holocausts an den Nutztieren in der Schweiz
www.vgt.ch/doc/iseli   - letztmals aktualisiert 2019

Die Schweinefabrik
des Frauenfelder Ex-Bezirksrichters
Ulrich Iseli (SVP) - seit 2002 bis heute (2019)

und wie der Herr Richter und Schweinezüchter von Parteifreund und Statthalter Ernst Müller (SVP) vor einer Strafanzeige geschützt wurde, dann aber dank dem VgT vom Volk abgewählt wurde

Zusammenfassung:

Auf eine Anzeige des VgT hin fand das kantonale Veterinäramt im Jahr 2002 in der Schweinefabrik des Frauenfelder Bezirksrichters Ulrich Iseli bei einer amtlichen Kontrolle die vom VgT fotografierten Missstände tatsächlich vorhanden. Der Frauenfelder Statthalter Müller (SVP) deckte seinen Parteikollegen Iseli (SVP) und stellte das Strafverfahren gegen ihn ein (der übliche Thurgauer Filz).

Ein Jahr später bestanden die Missstände immer noch. Der VgT machte eine zweite Anzeige. Das Veterinäramt machte unter Polizeischutz (wegen Gewaltdrohungen des Herrn Bezirksrichters) weitere Kontrollen und fanden nicht nur die vom VgT kritisierten Missstände bestätigt, sondern noch weitere, gravierende dazu.

Der Aufruf des VgT, Iseli nicht mehr zu wählen, fand - trotz Postzensur der VgT-Nachrichten! - bei der Bevölkerung Gehör. Iseli wurde als Richter abgewählt.

Das Verfahren gegen Iseli wurde von der Thurgauer Justiz jahrelang verschleppt. Wegen Befangenheit des Bezirksgerichtes Frauenfeld kam es schliesslich zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Weinfelden.

Der Verteidiger von Iseli plädierte eine Stunde lang - lauter Lügen und Tatsachenverdrehung, mit schweinezüchterischer Fachsprache getarnt. Der Gerichtspräsident war offensichtlich überfordert und da ihm das Fachwissen fehlte, kam es zu einem skandalösen, sachlich unhaltbaren Teilfreispruch. Der Anzeigeerstatter Dr Erwin Kessler, Präsident VgT, musste der Verhandlung schweigend zuhören, hatte keine Parteirechte, da Tierschutzorganisationen in der Schweiz kein Klage- und Beschwerderecht haben.

So geht das immer bei Tierschutzverfahren: fachlich überforderte Richter, kein fachlich kompetenter Ankläger, keine Gegenpartei, Freisprüche.

Iseli erhob Berufung beim Obergericht. Weil die Staatsanwaltschaft gegen den Teilfreispruch des Bezirksgerichts keine Berufung erhoben hatte - Inkompetenz und der übliche Thurgauer Politfilz -, durfte das Obergericht diesen formell nicht mehr beurteilen.

In dem am 18. Dezember 2007 veröffentlichten Urteil des Obergerichts wurde Iseli  der Tierquälerei schuldig gesprochen und wegen Uneinsichtigkeit zu 89 Tagessätzen verurteilt, trotz Uneinsichtigkeit unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von 1000 Fr.

Iseli beklagte sich vor Gericht, nur er werde für etwas bestraft, was bei anderen Schweinezüchter auch ganz normal sei! - Da hat Iseli allerdings recht!

Eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen den Frauenfelder Bezirksstatthalter Ernst Müller, der seinen Parteikollegen Iseli (SVP) mit einer willkürlichen Einstellungsverfügung deckte, wurde vom Kantonalen Untersuchungsrichteramt Thurgau (Untersuchungsrichter Jonas Bruderer) per Nichtanhandnahmeverfügung erledigt; die Parteizugehörigkeit dieses Untersuchungsrichters konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Der Thurgauer Politfilz hält über die Parteigrenzen hinweg zusammen; eine ernst zu nehmende politische Opposition gibt es im Thurgau nicht.

Ulrich Iseli ist oder war lange Zeit Obmann der Jagdgesellschaft Gachnang. Das zeigt den geringen Stellenwert des Tierschutzes in diesen Kreisen.

 

 

Ausführlich:

Am 19. August 2002 erstattete der VgT beim Veterinäramt Anzeige gegen den Frauenfelder Bezirksrichter und Schweinezüchter Ulrich Iseli wegen katastrophalen Zuständen in seiner Schweinefabrik. Die Tiere hatten chronischen Durchfall und waren stark verkotet.

siehe Schweine-KZ Iseli in Islikon-Bethelhausen/TG (VN02-3, November 2002)

Eine Kontrolle des Veterinäramtes bestätigte die Feststellungen des VgT. Das Veterinäramt verzeigte nun IIseli seinerseits bei der Strafberhörde, dh beim Bezirksamt Frauenfeld  und ordnete gleichzeitig Verbesserungen an. Bezirkstatthalter Ernst Müller, SVP-Parteikollege von Iseli, erliess eine Nichtanhandnahmeverfügung (dh keine Eröffnung einer Strafuntersuchung) mit der Begründung, bei der Nachkontrolle seien die beanstandeten Mängel behoben gewesen (Zwischenruf: hoffentlich auch!). Am Schluss der Verfügung wird zusammenfassend behauptet: "Es lagen keine Verstösse gegen die Tierschutzbestimmungen vor." Die Schweizerische Viehhhalter-Partei SVP, pardon: Volks-Partei, hat kürzlich die Abschaffung der Tierschutzvorschriften in der Landwirtschaft gefordert, die Bauern wüssten selber am besten, wie sie ihre Tiere halten müssen. Alles klar?

Müller, vom schlechten Gewissen getrieben, verweigerte dem VgT als Anzeigeerstatter die Einsicht in seinen mafiosen Schlussentscheid vom 23. April 2003. Erst nach Beschwerden an Staatsanwaltschaft und Bundesgericht wegen Rechtsverweigerung, gewährte er endlich Akteneinsicht.

*

Zwischenspiel

Strafanzeige gegen Statthalter Ernst Müller wegen Amtsmissbrauch

Am 12. September 2007, nachdem Iseli im dann im zweiten Verfahren - siehe unten - wegen Tierquälerei zu Gefängnis verurteilt wurde, reichte der VgT gegen Ernst Müller bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch ein, mit folgender Begründung:

1. Am 19. August 2002 erstattete ich namens des VgT beim Veterinäramt eine Anzeige gegen Ulrich Iseli, Behtlehausen, mit dem ausdrücklichen ersuchen, den Fall nach amtlicher Überprüfung der geltend gemachten Missstände, die Anzeige an die Strafbehörde weiterzuleiten.

2. Das Veterinäramt fand die von mir fotografierten Missstände in der Schweinefabrik Iselis bestätigt und leitete den Fall an das Bezirksamt Frauenfeld weiter.

3. Am 23. April 2003 erliess Statthalter Ernst Müller unter Missachtung des objektiven Sachverhaltes eine Nichtanhandnahmeverfügung, ohne sachliche Rechtfertigungsgründe und im Widerspruch zum amtlich festgestellten Tatbestand. Die Nichtanhandnahmeverfügung erfolgte offensichtlich in der Absicht, seinen Parteikollegen Iseli vor strafrechtlichen Sanktionen zu schützen. Das erfüllt den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs.

Am 29. Mai 2008 (zugestellt am 23. Juni 2008) erliess das kantonale Untersuchungsrichteramt  eine Nichtanhandnahmeverfügung mit der Begründung, es liege kein Amtsmissbrauch vor. In der elfseitigen Begründung wurden die Fakten hin- und hergebogen und statt auf die Fakten auf die fadenscheinigen Rechtfertigungen Müllers abgestellt. Zu den unbestrittenen Fakten gehört die Tatsache, dass das Veterinäramt die vom VgT festgestellten KZ-artigen Zustände (siehe Fotos aus der Schweinefabrik des Frauenfelder Bezirksrichters Ulrich Iseli) bestätigt fand. Bezirksstatthalter Müller, Nichtfachmann auf dem Gebiet des Tierschutzvollzuges, setzte sich kaltblütig über die Feststellungen und Beurteilungen des Veterinäramtes hinweg, beurteilte die Verschmutzung eigenmächtig als "leicht", obwohl er bei der Kontrolle des Veterinäramtes gar nicht dabei war und die Fotoaufnahmen des VgT das Gegenteil beweisen, und fand die Missstände seien erklärbar, weil damals warmes Wetter geherrscht habe - alles unhaltbare Vorschiebungen, um seinen Parteikollegen Iseli durch Abwürgen des Strafverfahrens zu decken.

Laut dem Entscheid des Untersuchungsrichteramtes (Untersuchungsrichter Jonas Bruderer; dessen Parteizugehörigkeit konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, zum Politfilz gehört er sowieso, solche Ämter werden praktisch von den politischen Parteien vergeben) genügen diese lausigen Schutzbehauptungen angeblich, um den Tatbestand des Amtsmissbrauchs auszuschliessen. Es werde deshalb keine Strafuntersuchung gegen Müller eröffnet. So funktioniert der Thurgauer Polit- und Behördenfilz.

Der VgT kann diesen empörenden Entscheid des Untersuchungsrichteramtes nicht anfechten, weil Tierschutzorganisationen kein Klage- und Beschwerderecht in Tierschutzfragen haben.

*

Zurück ins Jahr 2003: Die Missstände in Iselis Schweine-KZ gingen fröhlich weiter. Iseli glaubte, im Schutz des Politfilzes brauche er sich nicht an das Tierschutzgesetz zu halten.

Fotos aus der Schweinefabrik des Frauenfelder Bezirksrichters Ulrich Iseli (VN03-3, 16. Sept 2003)

In einem in Frauenfeld verteilten Flugblatt sowie mit folgender Pressemitteilung rief der VgT die Bevölkerung auf, Iseli nicht mehr als Bezirksrichter zu wählen:

VgT empfiehlt Iseli nicht mehr zu wählen (20. Januar 2004)

Die Iselis Partei, der SVP, nahestehende Thurgauer Zeitung veröffentlichte diese Abwahl-Empfehlung des VgT verstümmelt, so dass kaum mehr verständlich war, um was es wirklich ging. Dafür veröffentlichte die Thurgauer Zeitung dann die folgende polemische Antwort auf die durchaus sachlich gehaltene Abwahl-Empfehlung:

Was in der Thurgauer Zeitung nicht zu lesen war: Elisabeth und Paul Huser (Waldheimstrasse 3a, 8280 Kreuzlingen, T 071 672 76 28) sind Iseli nahestehende Verwandte, die sich nicht schämten, derart öffentlich zu lügen.

Am 27.1.2004 zeigte Tele Ostschweiz die Aufnahmen des VgT aus der Schweinefabrik Iseli und brachte dazu Interviews mit Iseli und mit VgT-Präsident Erwin Kessler. Iseli, der bei anderer Gelegenheit behauptet, die Aufnahmen seien nicht aus seinem Betrieb (erneut wieder an der Gerichtsverhandlung vom 15. September 2006!), behauptete vor der Kamera, die Aufnahmen seien immer von der gleichen Bucht gemacht worden, wo die Schweine zufällig stark verkotet gewesen seien. Tele Ostschweiz sendet hauptsächlich im Kanton St Gallen und konnte leider im Wahlbezirk Frauenfeld nicht empfangen werden.

Dennoch wurde Iseli abgewählt: Iseli vom Volk abgewählt! (8. Februar 2004)

Im Thurgau wird der Tierschutz mit Trinkgeldbussen verhindert (25. Juni 2004)

  manipulation suisse (13. Juli 2004)

Kanton Thurgau: Tierschutz-Verhinderung mit Trinkgeldbussen (16. Dezember 2004)

Nachdem Iseli dem kantonalen Tierschutzbeauftragten bei einer Kontrolle den Zutritt verweigert hatte und zur Einschüchterung des Beamten Mäster-Kollegen aufgeboten hatte, führte das Veterinäramt im Januar 2005 in Begleitung der Polizei eine Razzia durch. Wiederum wurden grobe Missstände angetroffen. Einzelne Tiere mussten notfallmässig euthanasiert werden:

Razzia in der Schweinefabrik von Iseli (28. Januar 2005)

Das Veterinäramt verfügte verschiedene Massnahme zur Verbesserung der Zustände in Iselis Schweinefabriken. Arrogant und rechthaberisch, wie es sich für einen SVP-Richter gehört, focht er diese Verfügung an, verlor aber sowohl vor Verwaltungsgericht und schliesslich auch vor Bundesgericht. Bei seinem querulatorischen rekurrieren wurde er von seinem Richterkollegen Rudolf Fuchs, Rechtsanwalt und Vizepräsident des Bezirksgerichtes Frauenfeld, vertreten. Filz bis zum geht nicht mehr....

Iseli verliert vor Bundesgericht (News 8. August 2005)

Hierauf berichtete nun - eineinhalb Jahre nach Tele Ostschweiz - auch das in den Thurgau sendende TeleTop über den Fall:

TeleTop-Sendung über den Fall Iseli (9.August 2005)

Mit dem Strafverfahren ging es währendessen nicht vorwärts. Nachdem der Frauenfelder SVP-Bezirkstatthalter Müller das Verfahren gegen Iseli amtsmissbräuchlich eingestellt hatte, wurde das zweite Verfahren vom Bezirksamt Steckborn geführt. Unter dem Vorwand, man wolle zuerst das verwaltungsgerichtliche Verfahren abwarten (was absolut nicht nötig ist), wurde das Strafverfahren gegen Iseli jahrelang leigen gelassen:

Die Thurgauer Justiz lässt das Strafverfahren gegen Iseli teilweise verjähren (10. April 2006)

Der Fall löste in der Öffentlichkeit Empörung aus:

Die ewig alte Leier von Peter Baumann

... bis auf Amerika:

My name is Ulrich Iseli (Forum)

Am 16. März 2006 erhob Thurgauer Staatsanwaltschaft endlich Anklage: Die Anklageschrift enthält eine lange Liste von Tierschutzvergehen und vermittelt insgesamt das Bild eines KZ-ähnlichen Betriebes. Die Staatsanwaltschaft beantragt 5 bis 7 Monate Gefängnis und eine Busse von 1500 Franken.

Anklageschrift der Staatsanwaltschaft

Am 15. September 2006 fand vor dem Bezirksgericht Weinfelden (wegen Befangenheit des Bezirksgerichtes Frauenfeld) endlich die öffentliche Gerichtsverhandlung statt. Die Tierschutzseite war nicht vertreten, weil Tierschutzorganisationen in der Schweiz kein Klage- und Beschwerderecht haben. Der VgT war deshalb nur unter den Zuschauern vertreten. Iseli und sein Rechtsanwalt bestritten systematisch alles und stellten eine volle Stunde lang endlos und hemmungslos Behauptungen auf, deren Prüfung Aufgabe des Untersuchungsverfahrens gewesen wäre. Mit Fachausdrücken und lächerlichen Detailbehauptungen versuchten Iseli und sein Anwalt, das Gericht zu verwirren.  Vieles hätte der VgT sofort entkräften können - aber eben, in unserem merkwürdigen Rechtsstaat haben vor Gericht nur die Tierquäler, nicht auch die Tiere eine Stimme.

Bericht in der Thurgauer Zeitung über die Verhandlung vor Bezirksgericht (16. September 2006)

Urteil des Bezirksgerichtes Weinfelden:

Der Angeklagte ist der mehrfachen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz schuldig, nicht schuldig hingegen der Hinderung einer Amtshandlung und der Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz.
Der Angeklagte  wird zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten und zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt.
Dem Angeklagten wird für die Freiheitsstrafe der bedingte Strafvollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren gewährt.
Der Angeklagte hat 4430 Franken Verfahrenskosten zu bezahlen.

Kommentar zum Urteil:

Obwohl sich Iseli völlig uneinsichtig zeigte - wie die Staatsanwaltschaft festhält und wie sich auch an der Hauptverhandlung zeigte und aus der Tatsache hervorgeht, dass Iseli die Verfügung des Veterinäramtes durch alle Instanzen hindurch uneinsichtig anfocht - wurde ihm unverständlicherweise der bedingte Strafvollzug gewährt, wie dies die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift - ohne jede Begründung! - beantragte. Demgegenüber wurde Erwin Kessler im sogenannten Schächtprozess zu Gefängnis unbedingt verurteilt mit der Begründung, er sei uneinsichtig. Politisch verfolgte werden in der Schweiz weit strenger behandelt als Tierquäler und andere echte Kriminelle. Vor dem Gesetz sind nur auf dem Papier alle gleich.

Zum Freispruch betreffend Hinderung einer Amtshandlung:
In diesem Punkt ist das Gericht offensichtlich auf die faulen Ausreden - Angst vor Seucheneinschleppung durch den Tierschutzbeamten - hereingefallen, zu denen sich weder der VgT noch das Veterinäramt äussern konnten. Mangels Klage- und Beschwerderecht der Tierschutzorganisationen ist es einem Mäster leicht möglich, die Richter, die in solchen Fragen Laien sind, mit Schutzbehauptungen zu verwirren. Der Tierschutz hat in solchen Verfahren keine Stimme, nur der angeklagte Tierquäler. Das nennt man dann ein faires, rechtsstaatliches Verfahren, wo die Opfer nicht vertreten werden und keine Stimme haben.

An der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht am 11. September 2007 liess Iseli durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Niklaus (Sohn eines Schweinemästers), alles ableugnen. Er ging sogar soweit zu behaupten, die Aufnahmen des VgT, welche das Verfahren gegen Iseli auslösten, seien "nachweislich" gar nicht aus Iselis Tierfabrik. Dazu hält Erwin Kessler, Präsident des VgT, fest: "Diese Aufnahmen habe ich persönlich gemacht und ich erinnere mich noch ganz genau was ich in Iselis Schweinefabrik in Bethelhausen bei Frauenfeld gesehen habe. Irrtum ausgeschlossen."

 Korrupte Thurgauer Beamte kein Thema für die Thurgauer Zeitung

Das Urteil des Obergerichtes wurde am 18. Dezember 2007 veröffentlicht. Neben dem zwangsweise bestätigten vorinstanzlichen Teilfreispruch (das Obergericht hatte formell-rechtlich keine andere Möglichkeit) wurde Iseli anderweitig der Tierquälerei schuldig befunden und zu 89 Tagessätzen verurteilt, trotz Uneinsichtigkeit unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges mit einer Probezeit von zwei Jahren. Ferner wurde Iseli mit 1000 Franken gebüsst. Das Urteil ist rechtskräftig.

Warum nur eine bedingte Gefängnisstrafe?

Im Jahr 2017 alles noch gleich schlimm!

Solange Kantonstierarzt Paul Witzig weiter im Amt ist, ist nichts anderes zu erwarten. Siehe den Skandal Ulrich Kesselring/Hefenhofen.

 

Unveränderte KZ-Zustände auch im Jahr 2019

Im Tierschutzgesetz steht:

Art. 1 Zweck

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.

 Art. 4 Grundsätze

Wer mit Tieren umgeht, hat:

a.
ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen; und
b.
soweit es der Verwendungszweck zulässt, für ihr Wohlergehen zu sorgen.

Laut geltenden Tierschutzvorschriften müssen sich Schweine mit Stroh oder ähnlichem beschäftigen können. In der Volllzugspraxis genügt ein Alibi-Drahtgitterkörbchen mit einer Handvoll Stroh, das die Tier nicht erreichen können. Beweis: Es liegen keine Strohhalme auf dem Boden. Wenn die Tiere Stroh herausreissen könnten, würden unweigerlich einzelne Halme auf den Boden fallen - in den Dreck und darum nicht gefressen.

Praktisch: Das Stroh-Körbchen muss nie nachgefüllt werden. Das ist Schweizer Tierschutzstandard. Dabei wird die Agro- und Fleischmafia nicht müde, die Konsumenten  glauben zu machen, wir hätten ein "strenges Tierschutzgesetz" und Schweizer Fleisch könne deshalb mit gutem Gewissen gegessen werden.

 

 

 


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